Hast Du Lust unsere wunderbaren
Patient*innen mit moderner
Physiotherapie, auf deren
gesundheitlichen Weg zu
unterstützen, dann melde Dich bei
uns.
WERTSCHÄTZUNG, FAIRNESS,
ZUVERLÄSSIGKEIT
Wir möchten Dich begeistern mit
uns innovative Wege zu gehen.
Das Praxiskonzept unserer Privat-
u. Kassenpraxis beruht auf der
Überzeugung, dass Therapie immer
ganzheitlich, integrativ und
achtsamkeitsorientiert sein sollte.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes
bieten wir Dir Freiräume für
Deine eigen...
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es betrifft folgenden (bei uns) gängigen Fall :
Patient holt sich Erst-Verordnung vom Hausarzt, danach erneute Erst-Verordnung vom Orthopäden mit demselben Ind.schlüssel bzw. Diagnose, danach noch eins vom selben Orthopäden...
Der Orthopäde ist hier schon bekannt, er weigert sich standhaft seine Rezepte auf Folge- bzw. a.d. Regelfalles zu ändern mit dem Hinweis für ihn wäre es ja Erst bzw. Folgeverordnung...
Wir haben die Weigerung der Arztpraxis auf den jeweiligen Verordnungen hinten vermerkt, das ging bisher bei allen Kassen (sogar AOK !) gut . Nun bekamen wir jetzt komplette Absetzung mit dem Hinweis, das bzw. die Rezepte wären ungültig...
Nach Telefonat mit der Kasse (BKK Seidensticker) und dem Hinweis meinerseits, dass keine Kasse so etwas kürzt und wir unserer Prüfpflicht nachgekommen seien, weigert sich diese nach wie vor zu zahlen.
Die Arztpraxis weigert sich ebenso die Rezepte zu ändern...
Was tun ?
Grüße an alle Kollegen hier!
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FSchulze schrieb:
hallo Kollegen und Kolleginnen,
es betrifft folgenden (bei uns) gängigen Fall :
Patient holt sich Erst-Verordnung vom Hausarzt, danach erneute Erst-Verordnung vom Orthopäden mit demselben Ind.schlüssel bzw. Diagnose, danach noch eins vom selben Orthopäden...
Der Orthopäde ist hier schon bekannt, er weigert sich standhaft seine Rezepte auf Folge- bzw. a.d. Regelfalles zu ändern mit dem Hinweis für ihn wäre es ja Erst bzw. Folgeverordnung...
Wir haben die Weigerung der Arztpraxis auf den jeweiligen Verordnungen hinten vermerkt, das ging bisher bei allen Kassen (sogar AOK !) gut . Nun bekamen wir jetzt komplette Absetzung mit dem Hinweis, das bzw. die Rezepte wären ungültig...
Nach Telefonat mit der Kasse (BKK Seidensticker) und dem Hinweis meinerseits, dass keine Kasse so etwas kürzt und wir unserer Prüfpflicht nachgekommen seien, weigert sich diese nach wie vor zu zahlen.
Die Arztpraxis weigert sich ebenso die Rezepte zu ändern...
Was tun ?
Grüße an alle Kollegen hier!
"ihn wäre es ja Erst bzw. Folgeverordnung." Das stimmt schon wäre auch meine Argumentation, ich bin auch nicht berechtigt einen weiteren Arzt über Vo`s vom Hausarzt zu informieren (Datenschutz und Schweigepflicht. Nur sehen das die HMR anders.
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Der Witz ist doch, dass Patient locker mit der Verordnung vom Orthopäden in eine andere Praxis gehen kann und dort behandelt wird, weil die, die E-Vo vom Hausarzt nicht haben und sich darauf berufen können, sollten die Kassen Schwierigkeiten machen.
Edit: Tja so ist das wenn man nur den halben Post liest, der erste Punkte wurde da schon genannt.
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physiox100 schrieb:
Hatten nicht einige hier mal geschrieben, die begründen das einfach mit der Schweigepflicht(Datenschutz), dass Sie Arzt B nicht mitteilen dürfen, was Arzt A ausgestellt hat.
Der Witz ist doch, dass Patient locker mit der Verordnung vom Orthopäden in eine andere Praxis gehen kann und dort behandelt wird, weil die, die E-Vo vom Hausarzt nicht haben und sich darauf berufen können, sollten die Kassen Schwierigkeiten machen.
Edit: Tja so ist das wenn man nur den halben Post liest, der erste Punkte wurde da schon genannt.
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Leni C. schrieb:
Die Fazit müßte eigentlich sein solche Patienten mit dieser Rezeptkonstellation nicht anzunehmen . Hatte letzte Woche erst ein Telefonat mit Syntela über ähnlichen Fall . Langjährige Patientin hatte das Pech daß ihr Hausarzt seine Praxis ohne Nachfolger zu machte . Also mußte sie sich einen neuen Hausarzt suchen . Der fing , mit dem Argument daß sie für ihn eine neue Patientin ist , wieder mit einer EV an . Habe auf der Rückseite des Rezeptes die Situation dargelegt . Dann folgten 2 FV ( durchlaufen des Regelfalles ) bis wir mittlerweile wieder bei adR sind . Leider erfolgen die Absetzungen ja nie zeitnah . Die EV war von Anfang August und wurde im Dezember abgesetzt . Nach einigen Telefonaten ( selbst die DAK konnte mir keine konkrete Auskunft geben , sahen ein daß in so einer Situation nicht nur die HMK / RV rangezogen werden sollten :clap: ) wurde die Verordnung als Einzelfallentscheidung doch bezahlt . Diesen Monat dann die Absetzung der ersten FV ( und die zweite FV ist noch in der Pipeline , erst ab dieser Abrechnung sind wir wieder bei adR ) .Wieder Telefonate und gestern dann die Auskunft daß meine Argumentation schlüssig ist , wenn sie die EV akzeptieren dann den Regelfall anzuerkennen : es wird alles bezahlt mit dem Hinweis : Einzelfallentscheidung .
Das sind bei uns pro Abrechnung ca. 5-6 Rezepte...
Zudem schickt man ja teilweise Dauerpatienten mit Ihren Rezepten weg...
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FSchulze schrieb:
ok, also nehmt ihr solche Verordnungen nicht mehr an ?
Das sind bei uns pro Abrechnung ca. 5-6 Rezepte...
Zudem schickt man ja teilweise Dauerpatienten mit Ihren Rezepten weg...
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Xela schrieb:
Natürlich nehme ich sowas an und schreibe artig auf die Rückseite der VO, dass der Arzt unter Hinweis auf o.g. Paragraphen eine Änderung abgelehnt hat. Ich hab geprüft und eine Lösung, damit ist die Sache erledigt und es gab wirklich keinen Fall, wo das nicht funktioniert hätte. Für den Fall der Fälle steht ein Anwalt in den Startlöchern, weil man gesetzlichen Murks nur vor Gericht klären kann.
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RehaFit schrieb:
Sehr interessant wie unterschiedlich die HMR in den einzelnen Bundesländern ausgelegt werden. Bei uns in Hessen werden Rezepte die als Folgeverordnung von einem anderen Arzt ausgestellt werden zurückgeschickt und auf Erstverordnung geändert. Laut VPT hat jeder Arzt ein erstes Rezept auch als Erstverordnung auszustellen. Egal ob die Diagnose gleich oder ähnlich von einem anderen Arzt zuvor ausgestellt wurde oder nicht. Unsere Prüfpflicht liegt dann darin zu erkennen, ob die Summation der ausgestellten Rezept von mehreren Ärzten bei gleichen Diagnosen die Höchstverordnungsmengen überschreiten. Ist dies der Fall, wird der Patient dann folglich zur KK zum Genehmigen geschickt.
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ali schrieb:
Wieso dieser Zirkus? Sonst noch.nie gehört und auch überhaupt nicht plausibel...
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morpheus-06 schrieb:
Deiner Prüfpflicht bist du nicht nachgekommen, sonst hättest du diese Vo. nicht angenommen. Nach HMR ist jede Vo. bei gleicher Dg. eine Folge.Vo., es war abzusehen wann hier die ersten Absetzungen kommen. Das dies bisher gut ging ist GoodWill der Kassen. Du kannst natürlich schriftlich widersprechen und den Betrag erneut einfordern. Auf jeden Fall würde ich dem Arzt die Absetzung unter die Nase reiben, das Problem der KV mitteilen, so dass die ihm jemand zur Schulung schicken.
"ihn wäre es ja Erst bzw. Folgeverordnung." Das stimmt schon wäre auch meine Argumentation, ich bin auch nicht berechtigt einen weiteren Arzt über Vo`s vom Hausarzt zu informieren (Datenschutz und Schweigepflicht. Nur sehen das die HMR anders.
https://www.physio.de/forum5/abrechnung/neue-rezeptformulare/8/124127/124181#msg-124181
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https://www.physio.de/forum5/abrechnung/neue-rezeptformulare/8/124127/124194#msg-124194
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morpheus-06 schrieb:
Nicht eindeutig, der Templer hat auch die HMR zitiert und daran halten sich die Kassen bei so einer Absetzung.
https://www.physio.de/forum5/abrechnung/neue-rezeptformulare/8/124127/124194#msg-124194
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Xela schrieb:
Hatten wir gerade. Im Grunde eindeutig. Ich würde das als Arzt auch nicht ändern.
https://www.physio.de/forum5/abrechnung/neue-rezeptformulare/8/124127/124181#msg-124181
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