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So steht es auch drin.
In diesem Fall wurde aber auf einem Rezept KG und zweites Elektrostimulation verordnet, daher primär und ergänzendes Heilmittel, welches auch auf einem Rz vom Arzt kombiniert hätte werden können.
Hat er aber nicht. Ist die Absetzung rechtens?
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GüSta schrieb:
Schau mal in die Heilmittelrichtlinien und hier in § 12 Abs. 3. Da müßtest Du die Antwort zu Deinem "Problem" finden. slightly_smiling_face
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mathias3834 Die Kasse hat leider Recht. Aufgrund der eigenständig VO ist die Elektrotherapie kein ergänzendes HM mehr, sondern dadurch zu ein vorrangiges HM geworden. Zukünftig diese Art der Rezeptierung nicht mehr akzeptieren.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
gelöscht
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Ahn schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij wenn beides auf einem Rezept gestanden hätte, wäre alles gut gewesen. Aber so 🤷🏻♀️
Frage: wie ist dann § 12 Abs. 3 der Heilmittelrichtlinien einzuordnen, der wie folgt lautet:
"Soweit medizinisch erforderlich, kann zu „vorrangigen Heilmitteln“ maximal ein im
Heilmittelkatalog genanntes „ergänzendes Heilmittel“ verordnet werden. Abweichend hiervon können Elektrotherapie oder Elektrostimulation oder die Ultraschall-Wärmetherapie auch isoliert verordnet werden, soweit der Heilmittelkatalog diese Maßnahmen indikationsbezogen als ergänzende Heilmittel vorsieht. Mehr als ein ergänzendes Heilmittel kann nicht isoliert verordnet werden."
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GüSta schrieb:
@Ahn
Frage: wie ist dann § 12 Abs. 3 der Heilmittelrichtlinien einzuordnen, der wie folgt lautet:
"Soweit medizinisch erforderlich, kann zu „vorrangigen Heilmitteln“ maximal ein im
Heilmittelkatalog genanntes „ergänzendes Heilmittel“ verordnet werden. Abweichend hiervon können Elektrotherapie oder Elektrostimulation oder die Ultraschall-Wärmetherapie auch isoliert verordnet werden, soweit der Heilmittelkatalog diese Maßnahmen indikationsbezogen als ergänzende Heilmittel vorsieht. Mehr als ein ergänzendes Heilmittel kann nicht isoliert verordnet werden."
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@GüSta Auf einem Rezept mit z. B. KG verordnet sind ET, EST und US "ergänzend". Werden diese Leistungen demgegenüber als eigenständige / alleinige Leistung verordnet, haben sie nicht mehr der Status "ergänzend" sondern nunmehr den Status "vorrangig" bekommen. Das ergibt sich aus der Art der Anwendung: es sind therapeutisch "Zwitter" da sie einen Therapeuten während der Anwendung brauchen.
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Ahn schrieb:
@GüSta stehen beide, KG und ET auf einem Rezept kannst du beides machen. Steht ET alleine auf einem eigenen Rezept ist auch alles gut. Erst wenn zusätzlich zum ET Rezept ein KG Rezept mit identischem ICD10CODE und Diagnosegruppe hinzukommt kannst du nicht parallel behandeln sondern nur ein Rezept nach dem anderen.
Im Heilmittel Katalog sind doch vorrangige und ergänzende HM definiert ohne Ausnahmen, diesen Status zu wechseln.
Also doch §12 Absatz?
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mathias3834 schrieb:
Aber Elektrotherapie darf als einziges ergänzendes Heilmittel auch alleinig auf einem Rezept stehen, ich hätte gedacht, damit bleibt es Ergänzend und kann dann gleichzeitig kombiniert werden mit der vorrangigen KG zusammen.
Im Heilmittel Katalog sind doch vorrangige und ergänzende HM definiert ohne Ausnahmen, diesen Status zu wechseln.
Also doch §12 Absatz?
In deinem Fall hast du also 2 VOen mit jeweils ein vorrangiges HM geleichzeitig abgearbeitet. Das ist nach BRV nicht erlaubt.
Du hast noch Glück: die Kasse hätte stattdessen auch das KG-Rezept absetzen können. anguished
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mathias3834 Noch einmal: wenn EST als alleiniges HM auf eine VO steht, ist es NICHT mehr ergänzend! Es ist dadurch zu einem vorrangigen HM geworden. Genau das besagt der entsprechenden Passus, sinngemäß: "es kann als eigenständiges HM verordnet werden". Was ist daran so schwer zu verstehen? V.a., weil das schon seit Einführung der HMR in 2001 so ist.
In deinem Fall hast du also 2 VOen mit jeweils ein vorrangiges HM geleichzeitig abgearbeitet. Das ist nach BRV nicht erlaubt.
Du hast noch Glück: die Kasse hätte stattdessen auch das KG-Rezept absetzen können. anguished
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mathias3834 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij entschuldige die Nachfrage, ein Forum ist zum austauschen und nicht Werten,wie du die Nachfrage findest. Grüße!
Liebe Grüße zurück. 😊
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mathias3834 Wo bitte soll ich was gewertet haben?
Liebe Grüße zurück. 😊
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Problem beschreiben
mathias3834 schrieb:
Wir haben eine Absetzung von der KKH mit Begründung §3 Abs 8, dass 2 Rezepte gleiche Diagnosegruppe und ICD 10 Code nicht parallel therapiert und abgerechnet werden dürfen.
So steht es auch drin.
In diesem Fall wurde aber auf einem Rezept KG und zweites Elektrostimulation verordnet, daher primär und ergänzendes Heilmittel, welches auch auf einem Rz vom Arzt kombiniert hätte werden können.
Hat er aber nicht. Ist die Absetzung rechtens?
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