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- Entwicklungs- und
Gestaltungsmöglichkeiten in einem
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teamorientierten Umfeld
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
Fortbildungstage)
- Keine Fließarbeit, sondern
ausreichend Puffe...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
DAS ist aber eine interessante Auslegung! 🤦♂️ Aber natürlich völliger Humbug. Du hast vollkommen recht.
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Okal schrieb:
Gültig ist es vier Wochen nach Ausstellungsdatum. Die Behandlungen müssen innerhalb von 12 Wochen nach erster Behandlung erbracht werden. Aber wieso braucht man für sechs Behandlungen mehr als drei Monate?
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die neue schrieb:
@Okal So einen Schwachsinn hab ich selten gelesen. Und ich hab hier schon viel gelesen…..
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@die neue Okal gibt nur Schwachsinn von sich. Daher habe ich diesen dummen Forentroll auch auf "ignorieren" gestellt. Ist besser für meinen Blutdruck. 😂😂
„Nicht in Anspruch genommene Leistungen
dürfen nicht und vorzeitig beendete Verordnungen dürfen nur in dem tatsächlich
erbrachten Umfang abgerechnet werden."
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Okal schrieb:
Anlage 2 B. 1) :
„Nicht in Anspruch genommene Leistungen
dürfen nicht und vorzeitig beendete Verordnungen dürfen nur in dem tatsächlich
erbrachten Umfang abgerechnet werden."
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Karin Tolaci schrieb:
@Okal Weil wir vor Weihnachten angefangen haben und die Behandlung dieses Kindes ausgelaufen ist. Deshalb Termine einmal im Monat!
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Karin Tolaci schrieb:
@Okal Wir haben die 6 erbrachten Behandlungen berechnet und nicht mehr! Es geht drum, dass nicht alle bezahlt werden, weil sie teilweise später als 3 Monate nach Beginn der Behandlung stattgefunden haben
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Okal schrieb:
@Karin Tolaci Dann hätte der Arzt nach spätestens drei Monaten benachrichtigt werden müssen. Na ja, wenigsten drei Behandlungen bezahlt bekommen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Karin Tolaci Reg dich nicht auf und ignoriere diesen dummen Forentroll doch einfach. Der hat Ahnung von gar nichts, aber davon eine ganze Menge. 😏
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Karin Tolaci schrieb:
Einen schönen Nachmittag! Wir haben heute eine Absetzung bekommen: 10-er VO KG-ZNS Bobath Kinder, nach 6 Behandlungen abgebrochen. Nun ist die Kasse der Meinung, da nur 6 Therapien stattgefunden haben, sei das ein Rezept, das nach 3 Monaten seine Gültigkeit verliert. Im §7 Abs. 3 geht es aber um die verordneten und nicht erbrachten Einheiten. Wie seht Ihr das?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Das ist nicht das Problem. Ein 10er VO hat 6 Monate Gültigkeit. Die Kasse behauptet aber 3 Monate Gültigkeit, weil nach 6 Behandlungen abgebrochen. Diese Argumentation der Kasse ist Humbug.
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Schippi schrieb:
Andere Frage zu dem Rezept:Diese Frequenz von 1x monatlich (steht mit Sicherheit so nicht auf dem Rezept!) könnte Probleme machen???
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Nö, warum? Ist doch mit den Unterbrechungsregelungen im neuen BRV eindeutig geregelt? Nennt sich "therapeutisch indizierte Unterbrechung". Siehe § 7 Abs. 3a
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij jetzt seh ich’s auch. Danke
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Problem beschreiben
massu schrieb:
Hallo @Karin Tolaci schreib uns doch das Ausstellungsdatum und die Behandlungsdaten auf. Dann können wir dir besser helfen. Du hast nur 1x im Monat behandelt??
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