Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
da erreicht mich eben eine Absetzung wegen Fristenversäumnis, weil die KKs sagen, VO aus Juli 2021(also eigentlich 12 Monate abrechenbar) würden dann in die 9-Monatsregel fallen, wenn Behandlungsdaten in den Ausgust reichen und damit die neuen Regeln des Rahmenvertrags gelten.
Bitte mal Eure Meinungen bzw Ratschläge, denn so steht das nirgendwo explizit niedergeschrieben.
Vielen Dank.
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Ladyfee schrieb:
Sobald ein Behandlungsdatum in den August fällt gilt der neue Rahmenvertrag sagen die KK.Dachte auch gilt ab Rezeptdatum.Bei uns wurde deswegen HBH rückwirkend gekürzt.
@Herbert
Siehe Frage 2 der FAK, m.a.W. ist eindeutig geregelt. Die Kasse hat leider recht. 😪
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Ladyfee
@Herbert
Siehe Frage 2 der FAK, m.a.W. ist eindeutig geregelt. Die Kasse hat leider recht. 😪
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Herbert schrieb:
Hallo Kollegen,
da erreicht mich eben eine Absetzung wegen Fristenversäumnis, weil die KKs sagen, VO aus Juli 2021(also eigentlich 12 Monate abrechenbar) würden dann in die 9-Monatsregel fallen, wenn Behandlungsdaten in den Ausgust reichen und damit die neuen Regeln des Rahmenvertrags gelten.
Bitte mal Eure Meinungen bzw Ratschläge, denn so steht das nirgendwo explizit niedergeschrieben.
Vielen Dank.
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Herbert schrieb:
Sorry für den bug in der Überschrift
Grüße und Danke
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„Der Vergütungsanspruch des Heilmittelerbringers verjährt jeweils nach einem Jahr,
gerechnet ab Datum des Abschlusses der Leistungserbringung bezogen auf eine Verordnung."
Übrigens gibt es solche verspäteten Abrechnungen meist wenn man seine Karten nicht auf Vordermann hält.
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mark760 schrieb:
Im Juli war die Behandlung aber noch nicht abgeschlossen, womit folgender Abschnitt aus den alten Verträgen keine Anwendung findet, sondern damit der bundeseinheitliche Rahmenvertrag:
„Der Vergütungsanspruch des Heilmittelerbringers verjährt jeweils nach einem Jahr,
gerechnet ab Datum des Abschlusses der Leistungserbringung bezogen auf eine Verordnung."
Übrigens gibt es solche verspäteten Abrechnungen meist wenn man seine Karten nicht auf Vordermann hält.
Grüße und Danke
@Herbert Auch hier muss ich wieder auf das kleine Einmaleins des Rezepthandlings verweisen. Zum Rahmenvertrag gehört auch der Fragen-Antworten-Katalog. Die dort enthaltene Regelungen sind zwingend zu beachten. M.a.W., du solltest wirklich nicht nur der Rahmenvertrag, sondern auch seine Anlagen kennen: Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband
Ansonsten bezahlst du, wie in diesem Fall, unweigerlich Lehrgeld. face_with_rolling_eyes
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Herbert schrieb am 02.08.2022 08:44 Uhr:Bei den Preisen ist das ja noch logisch, aber so fallen faktisch 3/4 alle Juli-VO in die 9-monatige Gültigkeit, und das ist m.M.n nicht explizit so im Rahmenvertrag abgebildet.
Grüße und Danke
@Herbert Auch hier muss ich wieder auf das kleine Einmaleins des Rezepthandlings verweisen. Zum Rahmenvertrag gehört auch der Fragen-Antworten-Katalog. Die dort enthaltene Regelungen sind zwingend zu beachten. M.a.W., du solltest wirklich nicht nur der Rahmenvertrag, sondern auch seine Anlagen kennen: Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband
Ansonsten bezahlst du, wie in diesem Fall, unweigerlich Lehrgeld. face_with_rolling_eyes
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Herbert schrieb:
Bei den Preisen ist das ja noch logisch, aber so fallen faktisch 3/4 alle Juli-VO in die 9-monatige Gültigkeit, und das ist m.M.n nicht explizit so im Rahmenvertrag abgebildet.
Grüße und Danke
ein Vertrag ist bindend und sollte vollständig und detailiert ausgearbeitet sein. Offene Fragen im Nachgang anhand eines Katalogs zu erörtern passt zum Umgang der Kassen mit uns Leistungserbringern.
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Kann es sein, dass du wenig Erfahrung mit Verträge hast?
Eine Bemerkung noch in deinem spezifischen Fall: die von dir beanstandeten Regelung war schon im erste FAK vom 01.10.2021 vorhanden (habe gerade in unserem Archiv nachgesehen). Du hättest das also schon 10 Monate wissen können. Nix für Ungut.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ich habe noch nie in meinem Leben ein Rahmenvertrag (oder ein Gesetz) gesehen, der vollständig und detailliert ist. Dafür gibt es der berühmten Salvatorischen Klausel (§ 22 des aktuellen Rahmenvertrages). Oder auch nachträgliche Durchführungsverordnugen oder anderweitige Ergänzungsvereinbarungen. Das ist tagtäglicher gelebter Juristen-Praxis und hat nichts mit KKen oder LEn zu tun.
Kann es sein, dass du wenig Erfahrung mit Verträge hast?
Eine Bemerkung noch in deinem spezifischen Fall: die von dir beanstandeten Regelung war schon im erste FAK vom 01.10.2021 vorhanden (habe gerade in unserem Archiv nachgesehen). Du hättest das also schon 10 Monate wissen können. Nix für Ungut.
Mir hat es bisher in meinen 53 Lebensjahren mit Vertragsangelegenheiten nicht an Erfahrung gemangelt. Dennoch ist bei einem solchen Thema die Salvatorische Klausel, also die anhaftende Entschuldigung für Fehler und Unvollständigkeit, nicht angebracht.
Wenn die KKen ihre Beiträge haben wollen, gibt es keinen Spielraum.
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Herbert schrieb:
Wieviel Jurist muss man den als Physio sein? Wieviel fundierte Erfahrung hast du denn mit Verträgen? Kann ja sein, dass du vorher Jura studiert hast.
Mir hat es bisher in meinen 53 Lebensjahren mit Vertragsangelegenheiten nicht an Erfahrung gemangelt. Dennoch ist bei einem solchen Thema die Salvatorische Klausel, also die anhaftende Entschuldigung für Fehler und Unvollständigkeit, nicht angebracht.
Wenn die KKen ihre Beiträge haben wollen, gibt es keinen Spielraum.
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Herbert schrieb:
Grundlegend richtig, dennoch:
ein Vertrag ist bindend und sollte vollständig und detailiert ausgearbeitet sein. Offene Fragen im Nachgang anhand eines Katalogs zu erörtern passt zum Umgang der Kassen mit uns Leistungserbringern.
aber ich bin jetzt hier raus. Wenn Beiträge entfernt werden, weil man sein Missfallen zum Ausdruck bringt, weil jemand mal wieder glaubt, andere der Schlampigkeit zu bezichtigen, bin ich hier falsch.
Immer die gleiche Person schiesst hier besserwisserisch um sich und es passiert nichts. Ich bin ja böser AG, die Nummer kennen wir ja schon.
Ich rede nicht von dir, Lars, aber ich rechne jetzt eh damit, dass ein Mod das hier wieder kürzt.
LG und Danke für die meisten Beiträge bisher.
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Herbert schrieb:
Dennoch Danke Lars,
aber ich bin jetzt hier raus. Wenn Beiträge entfernt werden, weil man sein Missfallen zum Ausdruck bringt, weil jemand mal wieder glaubt, andere der Schlampigkeit zu bezichtigen, bin ich hier falsch.
Immer die gleiche Person schiesst hier besserwisserisch um sich und es passiert nichts. Ich bin ja böser AG, die Nummer kennen wir ja schon.
Ich rede nicht von dir, Lars, aber ich rechne jetzt eh damit, dass ein Mod das hier wieder kürzt.
LG und Danke für die meisten Beiträge bisher.
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