Seit über 20 Jahren sind wir in
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
tollen Schmargendorf – mit einer
super Busanbindung direkt vor der
Tür!
Unser Team besteht aus fünf
engagierten Physiotherapeuten und
zwei freundlichen Anmeldekräften.
Gemeinsam bringen wir mehr als 20
Jahre Erfahrung in der
Physiotherapie und Organisation
mit.
Wir behandeln unsere Patienten
nicht nur, sondern klären sie auch
über eigene Aufklärungskampagnen
auf durch Flyer, Poster und
Instagram.
In 8 Behandlungsräume...
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
tollen Schmargendorf – mit einer
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Unser Team besteht aus fünf
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In 8 Behandlungsräume...
ich habe ein Problem mit der Abrechnung einer Doppelstundenverordnung. Meine Patientin bekommt seit 2012 eine Verordnung mit der Verordnung 5 x KG Doppelstunde. Dies war damals mit der KK abgesprochen, Langfristbehandlung genehmigt. und bisher wurden immer 10 Behandlungen, 5 Behandlungen als Doppelstunde abgerechnet und bezahlt. Nun habe ich die VO vom April nur zur Hälfte bezahlt bekommen, da die Verordnungszahl 5 maßgebend sei, der Arzt quasi 2,5 x KG Doppelstunde verordnet hätte. :innocent:. Die Dame am Telefon der Prüfungsstelle sagte ich solle mir die zurück gesandte Kopie der VO vom Arzt korrigieren lassen, und eine neue VO korrekt ausgestellt mit 10 x KG, wie immer außerhalb des Regelfalles, beifügen, und sie würde die Bezahlung der VO veranlassen. Für die 2 noch ausstehenden Verordnungen die noch offen sind wollte sie mir keine Zahlungszusage geben. Meine Patientin hat Kontakt zu ihren Arzt aufgenommen, da sie ohnehin eine neue VO benötigt, der Arzt weigert sich die alte Verordnung zu korrigieren, und gleich auch eine neue VO auszustellen.
Meine Frage ist, was tun?. Einen Widerspruch mit Hinweis auf Gewohnheitsrecht?
Abwarten bis die zwei zur Zeit noch offenen Verordnungen auch halb bezahlt zurück kommen, dann zum Anwalt?
Macht es Sinn die Patientin mit einzubeziehen? Bei Ihre regelmäßige Behandlung habe ich sie gefragt ob sie von der Kasse etwas gehört hat bezüglich der damals vorliegenden Langfristgenehmigung, Sie hatte keine Infos. Sie möchte natürlich auch nicht, das mit finanzielle Nachteile entstehen.
Könnt Ihr mir vielleicht einen Tipp geben, was Ihr tuen würdet, ich bin etwas verunsichert, wie ich vorgehen soll. Ich würde auch nochmal selber mit den verordneten Arzt sprechen, er ist jedoch mitten im Umzug der Praxis und hat für so Gespräche keine Zeit.
Ich bedanke mich im voraus für Eure Hilfe und wünsche noch einen schönen Rest-Adventssonntag.
Liebe Grüße
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Zusammen,
ich habe ein Problem mit der Abrechnung einer Doppelstundenverordnung. Meine Patientin bekommt seit 2012 eine Verordnung mit der Verordnung 5 x KG Doppelstunde. Dies war damals mit der KK abgesprochen, Langfristbehandlung genehmigt. und bisher wurden immer 10 Behandlungen, 5 Behandlungen als Doppelstunde abgerechnet und bezahlt. Nun habe ich die VO vom April nur zur Hälfte bezahlt bekommen, da die Verordnungszahl 5 maßgebend sei, der Arzt quasi 2,5 x KG Doppelstunde verordnet hätte. :innocent:. Die Dame am Telefon der Prüfungsstelle sagte ich solle mir die zurück gesandte Kopie der VO vom Arzt korrigieren lassen, und eine neue VO korrekt ausgestellt mit 10 x KG, wie immer außerhalb des Regelfalles, beifügen, und sie würde die Bezahlung der VO veranlassen. Für die 2 noch ausstehenden Verordnungen die noch offen sind wollte sie mir keine Zahlungszusage geben. Meine Patientin hat Kontakt zu ihren Arzt aufgenommen, da sie ohnehin eine neue VO benötigt, der Arzt weigert sich die alte Verordnung zu korrigieren, und gleich auch eine neue VO auszustellen.
Meine Frage ist, was tun?. Einen Widerspruch mit Hinweis auf Gewohnheitsrecht?
Abwarten bis die zwei zur Zeit noch offenen Verordnungen auch halb bezahlt zurück kommen, dann zum Anwalt?
Macht es Sinn die Patientin mit einzubeziehen? Bei Ihre regelmäßige Behandlung habe ich sie gefragt ob sie von der Kasse etwas gehört hat bezüglich der damals vorliegenden Langfristgenehmigung, Sie hatte keine Infos. Sie möchte natürlich auch nicht, das mit finanzielle Nachteile entstehen.
Könnt Ihr mir vielleicht einen Tipp geben, was Ihr tuen würdet, ich bin etwas verunsichert, wie ich vorgehen soll. Ich würde auch nochmal selber mit den verordneten Arzt sprechen, er ist jedoch mitten im Umzug der Praxis und hat für so Gespräche keine Zeit.
Ich bedanke mich im voraus für Eure Hilfe und wünsche noch einen schönen Rest-Adventssonntag.
Liebe Grüße
10x KG - Doppelbehandlung sind 5 Sitzungen mit doppelter Zeit. Das war schon immer so und ist überall nachzulesen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Dankeschön, aber die erste VO wurde gleich als Langfristvo. zur Genehmigung eingereicht, mit der Absprache mit der KK das es 5 Doppelbehandlungen sein sollten. Das war damals vor meinen Zugriff auf die VO passiert, und da es bis jetzt immer bezahlt wurde, dachte ich es wäre in diesem Fall o.k..
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Tempelritter schrieb:
eine Langfrist-Verordnung, die es eigentlich gar nicht gibt, setzt das oben geschriebene nicht außer Kraft. Die Absprache mit der Kasse ist nur in Schriftform belastfähig. Du kannst einen Widerspruch mit dieser Absprache formulieren und auf die Reaktion abwarten. Bei nachträglichen Prüfungen auf die HMR, HMK und Verträge haben die Kassen bis 5 Jahren Zeit Absetzungen zu tätigen.
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Tempelritter schrieb:
Gewohnheitsrecht gibt es nicht. Warum die Rezepte nicht von Anfang richtig ausstellen lassen?
10x KG - Doppelbehandlung sind 5 Sitzungen mit doppelter Zeit. Das war schon immer so und ist überall nachzulesen.
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