Wir sind ein kleines Team und
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
Im konkreten Fall haben wir einen Patienten behandelt, der als Kasse KSA ***-Asyl stehen hatte. DIe Genehmigung war erteilt worden und ist auf der Rückseite vorhanden. Wir haben das Rezept also mit Rechnung eingeschickt. Dies wurde uns zurückgeschickt und wir sollten das doch bitte an eine Abrechnungsstelle schicken(Adresse war dabei), Kurz darauf wurde ich von dieser Abrechnungsstelle angerufen, dass ich einen Kundennummer benötigen würde um über die abrechnen zu können und die haben uns daraufhin die VO zurückgeschickt.
Hab ich was komplett übersehen, dass man zur Abrechnung von Rezepten die zu Lasten des Landkreises gehen würden, zwingend eine Mitgliedschaft bei bestimmten Abrechnungszentren benötigt? Oder versuchen sich hier ein paar Akteure wieder ihrer eigentlichen Pflichten zu entledigen?
Danke für alle Hilfe im Voraus.
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physiox100 schrieb:
Ich wollte mal fragen, ob es irgendwelche Richtlinien zur Abrechnung von Verordnungen zu Lasten des Landkreises gibt.
Im konkreten Fall haben wir einen Patienten behandelt, der als Kasse KSA ***-Asyl stehen hatte. DIe Genehmigung war erteilt worden und ist auf der Rückseite vorhanden. Wir haben das Rezept also mit Rechnung eingeschickt. Dies wurde uns zurückgeschickt und wir sollten das doch bitte an eine Abrechnungsstelle schicken(Adresse war dabei), Kurz darauf wurde ich von dieser Abrechnungsstelle angerufen, dass ich einen Kundennummer benötigen würde um über die abrechnen zu können und die haben uns daraufhin die VO zurückgeschickt.
Hab ich was komplett übersehen, dass man zur Abrechnung von Rezepten die zu Lasten des Landkreises gehen würden, zwingend eine Mitgliedschaft bei bestimmten Abrechnungszentren benötigt? Oder versuchen sich hier ein paar Akteure wieder ihrer eigentlichen Pflichten zu entledigen?
Danke für alle Hilfe im Voraus.
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Bzw.: Lasst ihr euch das alles einseitig vom Amt vorgeben und habt, diese Thematik hier betreffend, keinerlei Handlungsfreiheit/ Möglichkeit, da eben evtl. alles vom Amt " festgeschrieben " sei ?
Ist natürlich etwas provokativ/ hinterfragend gemeint. Ob ihr sozusagen zumindest eure tatsächliche rechtliche Position kennt. Denn weshalb sollte das Amt insofern irgendetwas vorgeben/ festlegen ?
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webpt schrieb:
Habt ihr da einen Vertrag mit dem Amt aus welchem die Fristen und die Vergütungshöhe und Leistungsinhalte/ Beschreibungen hervorgeht ?
Bzw.: Lasst ihr euch das alles einseitig vom Amt vorgeben und habt, diese Thematik hier betreffend, keinerlei Handlungsfreiheit/ Möglichkeit, da eben evtl. alles vom Amt " festgeschrieben " sei ?
Ist natürlich etwas provokativ/ hinterfragend gemeint. Ob ihr sozusagen zumindest eure tatsächliche rechtliche Position kennt. Denn weshalb sollte das Amt insofern irgendetwas vorgeben/ festlegen ?
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Tempelritter schrieb:
die Abrechnung geht bei uns direkt an das Sozialamt. Nur sind die derart im Rückstau, dass nicht fristgerecht bearbeitet und bezahlt wird.
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Es soll ja bald eine Krankenkassenkarte kommen warten wir mal weiter ab.
mfg
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nafets schrieb:
Ich reiche diese mit Kostenvoranschlag Privatsatz ein hab bis jetzt keine Antwort 8 Tage her.
Es soll ja bald eine Krankenkassenkarte kommen warten wir mal weiter ab.
mfg
Auf diese Antwort bin ich gespannt. Mit der Gesundheitskarte gelten automatisch die Vergütung der AOK`en.
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Tempelritter schrieb:
d. h. du reichst das Rezept vor der Behandlung mit einem Kostenvoranschlag beim Amt ein?
Auf diese Antwort bin ich gespannt. Mit der Gesundheitskarte gelten automatisch die Vergütung der AOK`en.
Ich bin auch gespannt, wir werden sehen, mehr als ein Nein kann es nicht geben.
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nafets schrieb:
Und das kann eigentlich nicht sein da das Sozialamt nach tatsächlichem Aufwand zahlen muß, was glaubst Du denn warum Frühförderstellen im Stundensatz deutlich über den Kassenpreisen liegen.
Ich bin auch gespannt, wir werden sehen, mehr als ein Nein kann es nicht geben.
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Tempelritter schrieb:
bei uns ist der Stempel zur Genehmigung drauf und der Hinweis, dass nach Primärkassentarif anerkannt wird.
Solch Vorführveranstaltungen dürften auch nur mit PT Praxen möglich sein, denn diese fragen nichts nach, denn diese haben nichts zu fragen.
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webpt schrieb:
Kassentarif als Gegenleistung für Leistungen für welche nicht einmal eine Zulassung besteht.
Solch Vorführveranstaltungen dürften auch nur mit PT Praxen möglich sein, denn diese fragen nichts nach, denn diese haben nichts zu fragen.
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nafets schrieb:
Webt, versteh ich nicht ??
Es geht auch ohne Probleme.
Schönen Abend noch
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weiß56 schrieb:
Rechnung an Landkreis am 17.11 mit Aok Satz Geld auf Konto 24.11
Es geht auch ohne Probleme.
Schönen Abend noch
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Papa Alpaka schrieb:
Für €40 kann man das ein bisschen liegen lassen und "gelegentlich" anmahnen. Zumindest solange die Praxis noch auf anderen Füßen steht als Leistungen für Asylbewerber zu erbringen ;)
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