Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
idefix- schrieb:
das mit der Zeitangabe ist nicht neu, gibt es schon ein paar Jahre. Ansonsten haben die Kassen dann nur ML30 erstattet.
20201 sagt das aber auch aus,es ist MLD45 und kann nicht verwechselt werden...aber warum aufregen,ergänzt und bei der nächsten Abrechnung schreibe ich extra für die Barmer MLD45 rauf
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
therapeutin schrieb:
@idefix-
20201 sagt das aber auch aus,es ist MLD45 und kann nicht verwechselt werden...aber warum aufregen,ergänzt und bei der nächsten Abrechnung schreibe ich extra für die Barmer MLD45 rauf
"Was war, ist nicht was ist!"
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Laut HMR und BRV ist die Zeitangabe bei alle Kassen Pflicht! Du solltest schon die aktuellsten Vorschriften befolgen: BRV Anlage 3a Ziff. 5 Lit. o
"Was war, ist nicht was ist!"
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wonderwoman schrieb:
@therapeutin Du kannst nur abrechnen, was der Arzt verschrieben hat. Da ist es total egal, ob die Zeit dann in der Positionsnummer kodiert ist.
Ich vermute, daß MLD-45 verordnet war, aber in der Maßnahmenspalte auf der VO-Rückseite bzw. auf dem 2. Blatt nicht "MLD-45", sondern nur "MLD" eingetragen war. An sowas hat die DAK schon vor Jahren rumgezickt und jetzt ist auch die Barmer dahintergekommen, daß das ein Grund zum Meckern sein kann. Der Barmer reicht es neuerdings ja auch nicht, wenn bei ärztlich eindeutig spezifizierter Wärmeart in die Maßnahmenspalte nur Wärme oder nur WT geschrieben wird.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Sabine Rabbel schrieb:
@Wonderwoman
Ich vermute, daß MLD-45 verordnet war, aber in der Maßnahmenspalte auf der VO-Rückseite bzw. auf dem 2. Blatt nicht "MLD-45", sondern nur "MLD" eingetragen war. An sowas hat die DAK schon vor Jahren rumgezickt und jetzt ist auch die Barmer dahintergekommen, daß das ein Grund zum Meckern sein kann. Der Barmer reicht es neuerdings ja auch nicht, wenn bei ärztlich eindeutig spezifizierter Wärmeart in die Maßnahmenspalte nur Wärme oder nur WT geschrieben wird.
Hat der Arzt MLD45 verschrieben, aber du nur MLD hinten drauf dokumentiert?
Eigenmächtig, ist es dir nicht möglich von MLD auf 45 zu gehen. Da brauchst du Datum und Unterschrift des Arztes bei einer Änderung
MLD ohne Zeitangabe, sind immer 30 Minuten
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Shia schrieb:
Spezifiere uns doch mal, hat der Arzt MLD ohne Zeitangabe geschrieben?
Hat der Arzt MLD45 verschrieben, aber du nur MLD hinten drauf dokumentiert?
Eigenmächtig, ist es dir nicht möglich von MLD auf 45 zu gehen. Da brauchst du Datum und Unterschrift des Arztes bei einer Änderung
MLD ohne Zeitangabe, sind immer 30 Minuten
MLD45 war verordnet und ich habe 20201 Lymphe notiert und für mich ist 20201 eine eindeutige Zeitzuordnung,20201 steht für MLD45 und kann nicht für MLD 30 oder 60 stehen,nur darum geht es
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
therapeutin schrieb:
@Shia
MLD45 war verordnet und ich habe 20201 Lymphe notiert und für mich ist 20201 eine eindeutige Zeitzuordnung,20201 steht für MLD45 und kann nicht für MLD 30 oder 60 stehen,nur darum geht es
Wenn du damit bislang durchgekommen bist, hast du einfach "Schwein gehabt".
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@therapeutin Sorry, aber die Zeitangabe bei der Leistungsbestätigung war immer schon Pflicht. Der Patient weiß nicht, was 20201 ist. Die Leistungsbestätigung muss für den Patienten verständlich sein, nicht für dich oder der Kasse.
Wenn du damit bislang durchgekommen bist, hast du einfach "Schwein gehabt".
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
massu schrieb:
Sorry 20201 ist keine zulässige Abkürzung beim Heilmittel. Da hat leider die Kasse recht. Schreibst du bei allen HM den Abrechnungscode auf die HM Zeile? Es wäre besser damit aufzuhören, und ab sofort die „offiziellen“ Abkürzungen zu benutzen.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
therapeutin schrieb:
Heute habe ich mal 2 Verordnungen von der DDG zurückbekommen,da bei Lymphe nicht Zeitdauer mit drauf stand,aber ich rechne schon seit Jahren immer mit der Abrechnungsnummer z.B. 20201 Lymphe ab und dadurch auch genau zuordbar,leider möchte die Barmer es neuerdings genau so...also mld45 ergänzt und wieder zurück... wtf
Mein Profilbild bearbeiten