Einleitung:
Unser Verein wurde 1959 gegründet
mit der Hauptaufgabe das
Förderangebot für Kinder mit
unterschiedlichen Behinderungen zu
erweitern.
Das Kinder Therapie Zentrum bietet
einen abwechslungsreichen
Arbeitsalltag mit Behandlungen in
der Praxis und in unseren
Tagesstätten für Kinder. Unser
Schwerpunkt liegt dabei in der
Pädiatrie, Neurologie und in der
Orthopädie.
Wir bieten ein großes Spektrum der
Physiotherapie im Bereich der
Säuglings- und Kinderbehandlung
an, sowie regelm...
Unser Verein wurde 1959 gegründet
mit der Hauptaufgabe das
Förderangebot für Kinder mit
unterschiedlichen Behinderungen zu
erweitern.
Das Kinder Therapie Zentrum bietet
einen abwechslungsreichen
Arbeitsalltag mit Behandlungen in
der Praxis und in unseren
Tagesstätten für Kinder. Unser
Schwerpunkt liegt dabei in der
Pädiatrie, Neurologie und in der
Orthopädie.
Wir bieten ein großes Spektrum der
Physiotherapie im Bereich der
Säuglings- und Kinderbehandlung
an, sowie regelm...
Problem ist jetzt nicht, dass ich das Geld nicht bekomme, weil das wurde mir am Telefon schon gesagt, dass uns das ja zusteht, ich müsste nur Widerspruch machen mit der korrekten Nummer.
Mir wurde aber gleich mitgeteilt, dass ich natürlich nicht im Nachhinein den höheren Preis in Rechnung stellen kann, sondern nur das wiederbekommen werde, was ich vorher in Rechnung gestellt habe. Jetzt wollte ich nur mal wissen, ob ich die Rechnung tatsächlich im Nachhinein nicht mehr nach oben korrigieren kann?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vor wenigen Tagen flatterte uns ein Schreiben der AOK Nordost ins Haus wo für die Ergotherapie alle Hausbesuche und Wegepauschalen weggekürzt worden sind aufgrund ungültiger Gebührenposition. Nach Prüfung im Theorg mussten wir dann mit Entsetzen feststellen, das bei der letzten Preisliste tatsächlich eine Änderung der Nummern für den Hausbesuch stattgefunden hat. Weg vom System HB + Wegepauschale zu einer reinen Hausbesuchspauschale.
Problem ist jetzt nicht, dass ich das Geld nicht bekomme, weil das wurde mir am Telefon schon gesagt, dass uns das ja zusteht, ich müsste nur Widerspruch machen mit der korrekten Nummer.
Mir wurde aber gleich mitgeteilt, dass ich natürlich nicht im Nachhinein den höheren Preis in Rechnung stellen kann, sondern nur das wiederbekommen werde, was ich vorher in Rechnung gestellt habe. Jetzt wollte ich nur mal wissen, ob ich die Rechnung tatsächlich im Nachhinein nicht mehr nach oben korrigieren kann?
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Wonderwoman schrieb:
Natürlich kannst Du den Preis fordern, der auch gültig ist. Lass Dich nicht für dumm verkaufen.
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