Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
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habe die Woche eine Absetzung der DDG - Barmer erhalten, dass die Abrechnung nicht mehr möglich sei, "da die Abrechnung 12 Monate nach Abschluss der Behandlung einging, gem. Vertrag ist eine Abrechnung nicht mehr möglich"
Steinigt mich, aber ich hab von sowas in den Ba-Wü Rahmenverträgen nichts gelesen.
AOK meinte dazu, dass vier Jahre nach Rezeptdatum noch eine Abrechnung möglich ist.
Könnt ihr helfen?
Und gibt es eine Möglichkeit den verursachten Mehraufwand in Rechnung zu stellen? Mahnkosten, Zinsen ???
DANKE schonmal für euer Feedback
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Physio und Power schrieb:
Hallo,
habe die Woche eine Absetzung der DDG - Barmer erhalten, dass die Abrechnung nicht mehr möglich sei, "da die Abrechnung 12 Monate nach Abschluss der Behandlung einging, gem. Vertrag ist eine Abrechnung nicht mehr möglich"
Steinigt mich, aber ich hab von sowas in den Ba-Wü Rahmenverträgen nichts gelesen.
AOK meinte dazu, dass vier Jahre nach Rezeptdatum noch eine Abrechnung möglich ist.
Könnt ihr helfen?
Und gibt es eine Möglichkeit den verursachten Mehraufwand in Rechnung zu stellen? Mahnkosten, Zinsen ???
DANKE schonmal für euer Feedback
MfG:)
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ali schrieb:
manchmal haben die RVO Kassen sogar bessere Bedingungen...
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Physio und Power schrieb:
das hab ich inzwischen getan... KOTZ
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Ingo Friedrich schrieb:
Schau mal in den VdEK-Rahmenvertrag. Da steht die Sache mit den 12 Monaten genau so drin.
MfG:)
Hallo,
habe die Woche eine Absetzung der DDG - Barmer erhalten, dass die Abrechnung nicht mehr möglich sei, "da die Abrechnung 12 Monate nach Abschluss der Behandlung einging, gem. Vertrag ist eine Abrechnung nicht mehr möglich"
Steinigt mich, aber ich hab von sowas in den Ba-Wü Rahmenverträgen nichts gelesen.
AOK meinte dazu, dass vier Jahre nach Rezeptdatum noch eine Abrechnung möglich ist.
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Und gibt es eine Möglichkeit den verursachten Mehraufwand in Rechnung zu stellen? Mahnkosten, Zinsen ???
DANKE schonmal für euer Feedback
Das steht in BaWü und im Rest von Deutschland seit 2013? im VdEK RV. Bei den Primärkassen in BaWü sind es 4 Jahre. Also die RV besser lesen.
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morpheus-06 schrieb:
Physio und Power schrieb am 5.1.19 20:37:
Hallo,
habe die Woche eine Absetzung der DDG - Barmer erhalten, dass die Abrechnung nicht mehr möglich sei, "da die Abrechnung 12 Monate nach Abschluss der Behandlung einging, gem. Vertrag ist eine Abrechnung nicht mehr möglich"
Steinigt mich, aber ich hab von sowas in den Ba-Wü Rahmenverträgen nichts gelesen.
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Das steht in BaWü und im Rest von Deutschland seit 2013? im VdEK RV. Bei den Primärkassen in BaWü sind es 4 Jahre. Also die RV besser lesen.
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