Sozialpädiatrisches Zentrum
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
Einsatz individueller
Qualifikationen und Schwerpunkte
ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
Institut für Neuro- und
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Ich habe ein Privatrezept über Manuelle Therapie erhalten.
Darf ich dieses ohne Zertifikat abrechnen - wenn ja, Krankengymnastik oder Manuelle Therapie?
Vielen Dank.
Diana
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Diana38 schrieb:
Hallo!
Ich habe ein Privatrezept über Manuelle Therapie erhalten.
Darf ich dieses ohne Zertifikat abrechnen - wenn ja, Krankengymnastik oder Manuelle Therapie?
Vielen Dank.
Diana
Der Patient hat MT verordnet bekommen und er sollte MT bekommen. Da du keinen Zertifikat hast darfst du keine MT durchführen und abrechnen.
Soweit die rechtliche und fachliche Lage.
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> Weder noch Diana!
> Der Patient hat MT verordnet bekommen und er sollte MT
> bekommen. Da du keinen Zertifikat hast darfst du keine MT
> durchführen und abrechnen.
> Soweit die rechtliche und fachliche Lage.
wo steht das für die PKV?
Ist MT nicht ein Pflichtfach in der PT Ausbildung?
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morpheus-06 schrieb:
macbronny schrieb:
> Weder noch Diana!
> Der Patient hat MT verordnet bekommen und er sollte MT
> bekommen. Da du keinen Zertifikat hast darfst du keine MT
> durchführen und abrechnen.
> Soweit die rechtliche und fachliche Lage.
wo steht das für die PKV?
Ist MT nicht ein Pflichtfach in der PT Ausbildung?
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macbronny schrieb:
Weder noch Diana!
Der Patient hat MT verordnet bekommen und er sollte MT bekommen. Da du keinen Zertifikat hast darfst du keine MT durchführen und abrechnen.
Soweit die rechtliche und fachliche Lage.
Ich gehe aber davon aus, dass Du den Patienten entsprechend informierst. Dass Du zwar MT in der Ausbildung gelernt hast, jedoch kein Zertifikat darüber hast. Wenn er damit einverstanden ist, kein Problem.
Du hast einen Vertrag mit dem Patienten und nicht mit der Versicherung. Somit musst Du dies mit dem Patienten klären.
Für mich ist es ein Punkt der Sorgfaltspflicht, den Patienten aufzuklären. Dann kann er entscheiden, ob er von Dir behandelt werden möchte oder nicht.
Wenn er sagt: kein Problem, ich will bei Ihnen bleiben - Problem gelöst.
Wenn er sagt: ich möchte lieber zu jemandem, der die MT-Ausbildung komplett hat und mit Zertifikat abgeschlossen hat - Problem gelöst, wenn auch nicht in Deinem Sinne.
Aber somit sind alle im Bilde und niemand kann Dir nachher vorwerfen, Du hättest etwas vorgetäuscht, was nicht vorhanden ist (das MT-Zertifikat).
Ich persönlich handhabe es so, dass ich die Patienten aufkläre, falls so ein Fall eintritt und ihm auch Kollegen nenne, die die entsprechende Ausbildung haben. Funktioniert sehr gut: die Patienten wandern dadurch nicht endgültig ab und die Kollegen schicken in entsprechenden Fällen auch zu mir.
Sowas nennt man eine Win-Win-Situation.
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StefanP schrieb:
Du darfst das vermutlich abrechnen.
Ich gehe aber davon aus, dass Du den Patienten entsprechend informierst. Dass Du zwar MT in der Ausbildung gelernt hast, jedoch kein Zertifikat darüber hast. Wenn er damit einverstanden ist, kein Problem.
Du hast einen Vertrag mit dem Patienten und nicht mit der Versicherung. Somit musst Du dies mit dem Patienten klären.
Für mich ist es ein Punkt der Sorgfaltspflicht, den Patienten aufzuklären. Dann kann er entscheiden, ob er von Dir behandelt werden möchte oder nicht.
Wenn er sagt: kein Problem, ich will bei Ihnen bleiben - Problem gelöst.
Wenn er sagt: ich möchte lieber zu jemandem, der die MT-Ausbildung komplett hat und mit Zertifikat abgeschlossen hat - Problem gelöst, wenn auch nicht in Deinem Sinne.
Aber somit sind alle im Bilde und niemand kann Dir nachher vorwerfen, Du hättest etwas vorgetäuscht, was nicht vorhanden ist (das MT-Zertifikat).
Ich persönlich handhabe es so, dass ich die Patienten aufkläre, falls so ein Fall eintritt und ihm auch Kollegen nenne, die die entsprechende Ausbildung haben. Funktioniert sehr gut: die Patienten wandern dadurch nicht endgültig ab und die Kollegen schicken in entsprechenden Fällen auch zu mir.
Sowas nennt man eine Win-Win-Situation.
Da dein Patient aber dein Vertragspartner ist, kann dir das theoretisch egal sein. Es gibt bislang keine Verpflichtung einer Zertifikatsausbildung oder eines Zertifikates bei der Behandlung von Privatpatienten. Das man das Behandeln eines MT-Patienten ohne entsprechende Qualifikation fachlich und ethisch als eher fragwürdig betrachten sollte, versteht sich von selbst. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
In den Beihilferichtlinien ist für das Abrechnen einer MT eine entsprechende Ausbildung vom Umfang einer Zertifikatsausbildung aber kein Zertifikat gefordert. Die PKVen haben unterschiedliche Vorgaben, die der Patient erkunden sollte. In beiden Fällen geht es aber um die Erstattung der Kosten.
Da dein Patient aber dein Vertragspartner ist, kann dir das theoretisch egal sein. Es gibt bislang keine Verpflichtung einer Zertifikatsausbildung oder eines Zertifikates bei der Behandlung von Privatpatienten. Das man das Behandeln eines MT-Patienten ohne entsprechende Qualifikation fachlich und ethisch als eher fragwürdig betrachten sollte, versteht sich von selbst. Gruß S.
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