Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
habe hier leider nichts finden können, daher würde ich mich über eine Antwort sehr freuen.
Ich bin angestellter Physio aus NRW. Meine Frage lautet: kann ich dennoch ein Privatrezept selbstständig abrechnen wenn ich dies nicht über die Praxis laufen lasse?
Sprich, ich behandel Patient XY, schreibe nach der Behandlung eine normale Rechnung und Patient XY reicht diese dann bei seiner Krankenkasse ein und ich bekomme die Behandlung dann zu 100% von seiner Kasse bezahlt.
Oder gibt es noch andere Kriterien die ich zu beachten habe? Muss ich dazu ein Kleingewerbe anmelden? Oder ist dies nur nötig, wenn ich einen gewissen Satz überschreite?
Vielen Dank schonmal!
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PhysioHarald schrieb:
Hallo,
habe hier leider nichts finden können, daher würde ich mich über eine Antwort sehr freuen.
Ich bin angestellter Physio aus NRW. Meine Frage lautet: kann ich dennoch ein Privatrezept selbstständig abrechnen wenn ich dies nicht über die Praxis laufen lasse?
Sprich, ich behandel Patient XY, schreibe nach der Behandlung eine normale Rechnung und Patient XY reicht diese dann bei seiner Krankenkasse ein und ich bekomme die Behandlung dann zu 100% von seiner Kasse bezahlt.
Oder gibt es noch andere Kriterien die ich zu beachten habe? Muss ich dazu ein Kleingewerbe anmelden? Oder ist dies nur nötig, wenn ich einen gewissen Satz überschreite?
Vielen Dank schonmal!
Es gibt da viiiiiiel zu beachten. Z.B. ob Du haftpflichtversichert bist, ob Deine Räume baulich zugelassen sind.
Zu Steuerfragen --> go to Steuerberater. Da gibt es einfach zu viel zu beachten...
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Haftpflichtversichert wäre ich schonmal. Wie bezieht sich das auf die Räumlichkeiten?
Meinen Steuerberater habe ich schon kontaktiert, jedoch weiß dieser nicht, ob ich "einfach so" von zu Hause aus behandeln kann. Da dies ja nun mal auch von Fachbereich zu Fachbereich unterschiedlich ist.
Aber danke für deine schnelle Antwort!
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PhysioHarald schrieb:
Zahlt der Patient, so meinte ich es auch. :)
Haftpflichtversichert wäre ich schonmal. Wie bezieht sich das auf die Räumlichkeiten?
Meinen Steuerberater habe ich schon kontaktiert, jedoch weiß dieser nicht, ob ich "einfach so" von zu Hause aus behandeln kann. Da dies ja nun mal auch von Fachbereich zu Fachbereich unterschiedlich ist.
Aber danke für deine schnelle Antwort!
Und natürlich geht es nicht, dass du deinem AG sämtliche Privatpatienten abziehst, um es auf eigene Faust abzurechnen, da kommen sehr viele Dinge zusammen, die du beachten musst.
Und natürlich musst du jeden eingenommenen Cent versteuern, etc etc etc etc!
Macht keinen Sinn neben einer angestellten Tätigkeit. Weder finaniell noch organisatorisch.
LG
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limone schrieb:
Natürlich hast du eine Haftpflicht, du brauchst aber eine BERUFS-Haftpflicht!!
Und natürlich geht es nicht, dass du deinem AG sämtliche Privatpatienten abziehst, um es auf eigene Faust abzurechnen, da kommen sehr viele Dinge zusammen, die du beachten musst.
Und natürlich musst du jeden eingenommenen Cent versteuern, etc etc etc etc!
Macht keinen Sinn neben einer angestellten Tätigkeit. Weder finaniell noch organisatorisch.
LG
Meinem AG entziehe ich keine P- Patienten. Hierbei handelt es sich um eine Person die aus meinem privaten Kreis gefragt hat, da sie nicht in eine Praxis möchte und mich gebeten hat, ob ich mich nicht mal erkundigen könnte, ob ich ihr nicht die Rechnung schreiben könnte wenn ich sie bei ihr bzw bei mir behandeln würde.
Gemäß dem Falle, ich würde sie behandeln, ihr dann eine Rechnung schreiben. Was könnte mir passieren?
LG und danke an alle Antwortschreiben!
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PhysioHarald schrieb:
Ok, dass mit der Berufshaftpflicht wusste ich nicht.
Meinem AG entziehe ich keine P- Patienten. Hierbei handelt es sich um eine Person die aus meinem privaten Kreis gefragt hat, da sie nicht in eine Praxis möchte und mich gebeten hat, ob ich mich nicht mal erkundigen könnte, ob ich ihr nicht die Rechnung schreiben könnte wenn ich sie bei ihr bzw bei mir behandeln würde.
Gemäß dem Falle, ich würde sie behandeln, ihr dann eine Rechnung schreiben. Was könnte mir passieren?
LG und danke an alle Antwortschreiben!
Und nebenbei... einige Privatkassen zahlen nur, wenn durch eine zugelassene Praxis behandelt wird.
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Wonderwoman schrieb:
Du kannst normalerweise nicht einfach irgendwo behandeln. Evtl. ist eine Nutzungsänderung notwendig.
Und nebenbei... einige Privatkassen zahlen nur, wenn durch eine zugelassene Praxis behandelt wird.
1. kannst Du nicht einfach bei Dir zuhause behandeln, da Du keine Gewerberäume hast, welche für Physiotherapie zugelassen sind (davon gehe ich mal aus .....)
2. brauchst Du eine Berufs-Haftpflicht
3. brauchst Du eine Meldung bei der BG
4. brauchst Du evtl. eine Meldung beim Gesundheitsamt (je nach Bundesland)
5. Finanzamt und der dazugehörige Salat
ehrlich??? So ein Hype für EINEN Patienten?? Der "nicht in eine Praxis möchte"? Wie gesagt - vergiß es ....
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die neue schrieb:
vergiß es!
1. kannst Du nicht einfach bei Dir zuhause behandeln, da Du keine Gewerberäume hast, welche für Physiotherapie zugelassen sind (davon gehe ich mal aus .....)
2. brauchst Du eine Berufs-Haftpflicht
3. brauchst Du eine Meldung bei der BG
4. brauchst Du evtl. eine Meldung beim Gesundheitsamt (je nach Bundesland)
5. Finanzamt und der dazugehörige Salat
ehrlich??? So ein Hype für EINEN Patienten?? Der "nicht in eine Praxis möchte"? Wie gesagt - vergiß es ....
> ob ich mich nicht mal erkundigen könnte, ob ich ihr nicht die Rechnung schreiben könnte wenn ich sie bei ihr bzw bei mir behandeln würde.
hmm ... kleinere Leistungen im Freundeskreis laufen auf gegenseitiger Hilfe, bei mittleren Aktionen gibt's ein Six-Pack und ein bißchen was auf den Grill und in Ausnahmesituationen auch mal Bares auf die Hand.
Das kann deine Bekannte dann allerdings nicht steuerlich geltend machen ohne dich in die Bredouille zu bringen :)
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Papa Alpaka schrieb:
> Hierbei handelt es sich um eine Person die aus meinem privaten Kreis gefragt hat, da sie nicht in eine Praxis möchte und mich gebeten hat,
> ob ich mich nicht mal erkundigen könnte, ob ich ihr nicht die Rechnung schreiben könnte wenn ich sie bei ihr bzw bei mir behandeln würde.
hmm ... kleinere Leistungen im Freundeskreis laufen auf gegenseitiger Hilfe, bei mittleren Aktionen gibt's ein Six-Pack und ein bißchen was auf den Grill und in Ausnahmesituationen auch mal Bares auf die Hand.
Das kann deine Bekannte dann allerdings nicht steuerlich geltend machen ohne dich in die Bredouille zu bringen :)
Und dann kann die PKK die Bezahlung gegenüber dem Privatpatienten immer noch ablehnen, wenn die Behandlungen nicht von eine GKK-Praxis getätigt wurden.
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Eberhard schrieb:
Und dann kann die PKK die Bezahlung gegenüber dem Privatpatienten immer noch ablehnen, wenn die Behandlungen nicht von eine GKK-Praxis getätigt wurden.
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rudibam schrieb:
Und die Räumlichkeiten müssen vom Bauamt für gewerblich anerkannt sein.
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Wonderwoman schrieb:
Privatrezepte bezahlt der Patient und nicht die Kasse. Er hat nur die Möglichkeit, sich das Geld dort wiederzuholen.
Es gibt da viiiiiiel zu beachten. Z.B. ob Du haftpflichtversichert bist, ob Deine Räume baulich zugelassen sind.
Zu Steuerfragen --> go to Steuerberater. Da gibt es einfach zu viel zu beachten...
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limone schrieb:
Jede Rechnung braucht eine Steuernummer. Ansonsten ist es "schwarz", ganz einfach.
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