Sie suchen? Wir auch!
Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, ich betreibe nebenbei eine mobile privat Praxis. Darf ich dabei einen verordneten Hausbesuch, also auf Rezept eines Privat Patientnen, abrechnen oder da ich keine Räume habe und eh fahre eher nicht?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
K. Leistritz schrieb:
Da Du eine "mobile privat Praxis"bist, stellst Du doch die Anfahrt/Hausbesuch in Rechnung oder nicht? Da die Zulassung für die GKV nicht vorhanden ist, kann es sowieso sein, dass der Kunde Deine Leistungen nicht erstattet bekommt. Letztendlich ist es doch Deine betriebswirtschaftliche Entscheidung wie Du das vertraglich mit Deinem Kunden regelst.
LG
Gefällt mir
...aber weil du in einem ähnlichen Geschäftsfeld tätig bist wie ich und die Mitbewerber grundsätzlich kleingehalten werden sollten (BWL-Denk): Es ist absolut unmoralisch bei einer deklarierten Mobilpraxis Kosten für einen HB in Rechnung zu bringen da dies in die allgemeine Preiskalkulation bereits eingeflossen sein sollte. Wirbst du z.B. mit deiner ausschließlich mobilen Tätigkeit könnte ein Patient davon überrascht sein das der mobile Einsatz zusätzlich in Rechnung gestellt wird - Gebühren mit denen der Kunde nicht rechnen konnte werden auf Bundesgerichtsebene regelmäßig als nichtig betrachtet und sollten daher weit im Vorfeld ausdrücklich und schriftlich benannt werden ;)
Jürgen: Für den mobilen Einsatz wird mein AG mir ab Sommer vermutlich einen im logistischen Bereich ausgemusterten Sprinter zur Verfügung stellen; mit dem Inneneinrichter habe ich aus Jux und Dollerei beim Kaffee den Gedanken einer mobilen Praxis die die GKV-Zulassungsbedingungen erfüllen würde durchgespielt - es wäre eine sportliche Herausforderung für einen LKW-Umbauer, es könnte aber tatsächlich möglich sein 50qm Nutzfläche mit den geforderten Raumaufteilungen der GKV in einem regulären 18,75x2,6m großen Gespann unterzubringen; inklusive der technischen und therapeutischen Ausrüstung...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Wenn du "HB" leistest darfst du auch "HB" abrechnen, es ist dabei unabhängig ob du Räumlichkeiten vorhältst oder nicht.
...aber weil du in einem ähnlichen Geschäftsfeld tätig bist wie ich und die Mitbewerber grundsätzlich kleingehalten werden sollten (BWL-Denk): Es ist absolut unmoralisch bei einer deklarierten Mobilpraxis Kosten für einen HB in Rechnung zu bringen da dies in die allgemeine Preiskalkulation bereits eingeflossen sein sollte. Wirbst du z.B. mit deiner ausschließlich mobilen Tätigkeit könnte ein Patient davon überrascht sein das der mobile Einsatz zusätzlich in Rechnung gestellt wird - Gebühren mit denen der Kunde nicht rechnen konnte werden auf Bundesgerichtsebene regelmäßig als nichtig betrachtet und sollten daher weit im Vorfeld ausdrücklich und schriftlich benannt werden ;)
Jürgen: Für den mobilen Einsatz wird mein AG mir ab Sommer vermutlich einen im logistischen Bereich ausgemusterten Sprinter zur Verfügung stellen; mit dem Inneneinrichter habe ich aus Jux und Dollerei beim Kaffee den Gedanken einer mobilen Praxis die die GKV-Zulassungsbedingungen erfüllen würde durchgespielt - es wäre eine sportliche Herausforderung für einen LKW-Umbauer, es könnte aber tatsächlich möglich sein 50qm Nutzfläche mit den geforderten Raumaufteilungen der GKV in einem regulären 18,75x2,6m großen Gespann unterzubringen; inklusive der technischen und therapeutischen Ausrüstung...
(Eher allgemein, auf alle Postings von dir, Deine Beiträge, was du alles schon erlebt hast und so tagein tagaus denkst, muss immer wieder staunen. Frag mich oft wie alt du bist, wieviele Berufe du gelernt hast, echt spannend und auch immer wieder sehr unterhaltsam :wink: :thumbsdown:
LG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
limone schrieb:
Papa Alpaka, hast auch wieder recht ! :wink:
(Eher allgemein, auf alle Postings von dir, Deine Beiträge, was du alles schon erlebt hast und so tagein tagaus denkst, muss immer wieder staunen. Frag mich oft wie alt du bist, wieviele Berufe du gelernt hast, echt spannend und auch immer wieder sehr unterhaltsam :wink: :thumbsdown:
LG
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
limone schrieb:
Wenn es ein Privatpatient ist, darfst du es ohne weiteres machen.
LG
Fährst Du mit einem als Praxis eingerichtetem LKW/Wohnwagen oder, oder in der Gegend rum :tired_face: :tired_face:
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
JürgenK schrieb:
:unamused:....hm,Was ist eine "mobile Privatpraxis" ????
Fährst Du mit einem als Praxis eingerichtetem LKW/Wohnwagen oder, oder in der Gegend rum :tired_face: :tired_face:
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Mein Profilbild bearbeiten