Hallo liebe Physios,
ich habe gehört das durch den neuen Rahmenvertrag möglich ist, Leistungen die durch Schüler erbracht worden sind, abzurechnen.
Jetzt habe ich mir den Abschnitt mal druchgelesen und finde, dass dies nicht so eindeutig da drin steht. Weiß dazu jemand mehr??
Danke
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• massu
Hallo liebe Physios,
ich habe gehört das durch den neuen Rahmenvertrag möglich ist, Leistungen die durch Schüler erbracht worden sind, abzurechnen.
Jetzt habe ich mir den Abschnitt mal druchgelesen und finde, dass dies nicht so eindeutig da drin steht. Weiß dazu jemand mehr??
Danke
siehe dazu auch die Erläuterungen unter den Ziffern 8-11 des "amtlichen" Fragen-Antwortenkatalogs unter: Link
Danach müßten im Einklang mit diesen Ausführungen durch Schüler/Auszubildende/Praktikanten erbrachte Leistungen auch mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können.
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siehe dazu auch die Erläuterungen unter den Ziffern 8-11 des "amtlichen" Fragen-Antwortenkatalogs unter:
www.gkv-heilmittel.de/media/dokumente/heilmittel_vertraege/vertraege_physiotherapie/20211012_FAK_aktualisiert__Physiotherapie.pdf
Danach müßten im Einklang mit diesen Ausführungen durch Schüler/Auszubildende/Praktikanten erbrachte Leistungen auch mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können.
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W. Stangner schrieb:
siehe dazu auch die Erläuterungen unter den Ziffern 8-11 des "amtlichen" Fragen-Antwortenkatalogs unter: Link
Danach müßten im Einklang mit diesen Ausführungen durch Schüler/Auszubildende/Praktikanten erbrachte Leistungen auch mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können.
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@jackmcfear
Dann frage Deinen Berufsverband, der ja zusammen mit dem Spitzenverband der GKV den Fragen-Antworten-Katalog erarbeitet hat.
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[mention]jackmcfear[/mention]
Dann frage Deinen Berufsverband, der ja zusammen mit dem Spitzenverband der GKV den Fragen-Antworten-Katalog erarbeitet hat.
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W. Stangner schrieb:
@jackmcfear
Dann frage Deinen Berufsverband, der ja zusammen mit dem Spitzenverband der GKV den Fragen-Antworten-Katalog erarbeitet hat.
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Ab nun dürfen Schüler und Studenten im Rahmen ihres Kenntnisstandes Patienten auch ohne ständige Anwesenheit und Aufsicht des Praxisinhabers/fachlichen Leiters behandeln. Für Hausbesuche und Zertifikatspositionen gilt dies aber nicht.
Für die Abgabe von Zertifikatspositionen und Hausbesuch muss der Zertifikatsinhaber/Ausbilder ständig dabei sein und Aufsicht führen.
Wobei Anwesenheit, wird nicht genauer definiert...§3 Abschnitt 6a
IFK meint hierzu: dass Auszubildende nun Leistungen in der Praxis abgeben duerfen und diese abgerechnet werden darf! Voraussetzungen sind: Das die Behandlung dem Kenntnisstand entspricht (PI muss dies beurteilen), die Berufshaftpflicht dies abdeckt und zwischen Praxis und Schule/Ausbildungsstaette ein Vertrag bestehen muss. Eine ständige Aufsicht genauer gesagt, die Anwesenheit des ausgebildeten Therapeuten im selben Raum, sei nicht mehr nötig, es sei denn, es handelt sich um Zertifikatsposition.
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Ab nun dürfen Schüler und Studenten im Rahmen ihres Kenntnisstandes Patienten auch ohne ständige Anwesenheit und Aufsicht des Praxisinhabers/fachlichen Leiters behandeln. Für Hausbesuche und Zertifikatspositionen gilt dies aber nicht.
Für die Abgabe von Zertifikatspositionen und Hausbesuch muss der Zertifikatsinhaber/Ausbilder ständig dabei sein und Aufsicht führen.
Wobei Anwesenheit, wird nicht genauer definiert...§3 Abschnitt 6a
20210801_Physiotherapie_Vertrag_und_Anlagen_komplett_Anlage_zum_Schiedsspruch_vom_21.07.2021.pdf (gkv-spitzenverband.de)
IFK meint hierzu: dass Auszubildende nun Leistungen in der Praxis abgeben duerfen und diese abgerechnet werden darf! Voraussetzungen sind: Das die Behandlung dem Kenntnisstand entspricht (PI muss dies beurteilen), die Berufshaftpflicht dies abdeckt und zwischen Praxis und Schule/Ausbildungsstaette ein Vertrag bestehen muss. Eine ständige Aufsicht genauer gesagt, die Anwesenheit des ausgebildeten Therapeuten im selben Raum, sei nicht mehr nötig, es sei denn, es handelt sich um Zertifikatsposition.
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Supermann schrieb:
Ab nun dürfen Schüler und Studenten im Rahmen ihres Kenntnisstandes Patienten auch ohne ständige Anwesenheit und Aufsicht des Praxisinhabers/fachlichen Leiters behandeln. Für Hausbesuche und Zertifikatspositionen gilt dies aber nicht.
Für die Abgabe von Zertifikatspositionen und Hausbesuch muss der Zertifikatsinhaber/Ausbilder ständig dabei sein und Aufsicht führen.
Wobei Anwesenheit, wird nicht genauer definiert...§3 Abschnitt 6a
IFK meint hierzu: dass Auszubildende nun Leistungen in der Praxis abgeben duerfen und diese abgerechnet werden darf! Voraussetzungen sind: Das die Behandlung dem Kenntnisstand entspricht (PI muss dies beurteilen), die Berufshaftpflicht dies abdeckt und zwischen Praxis und Schule/Ausbildungsstaette ein Vertrag bestehen muss. Eine ständige Aufsicht genauer gesagt, die Anwesenheit des ausgebildeten Therapeuten im selben Raum, sei nicht mehr nötig, es sei denn, es handelt sich um Zertifikatsposition.
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jackmcfear schrieb:
Hallo liebe Physios,
ich habe gehört das durch den neuen Rahmenvertrag möglich ist, Leistungen die durch Schüler erbracht worden sind, abzurechnen.
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ich habe gehört das durch den neuen Rahmenvertrag möglich ist, Leistungen die durch Schüler erbracht worden sind, abzurechnen.
Jetzt habe ich mir den Abschnitt mal druchgelesen und finde, dass dies nicht so eindeutig da drin steht. Weiß dazu jemand mehr??
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Schippi schrieb:
Frag doch mal den von dem du diese Aussage gehört hast!Welche Leistungen sollen denn von Schülern in Praxen getätigt werden
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Sarah Gerbert schrieb:
Schüler als Leiter? Leitung als Abrechnungsposition? Wird ja immer besser...
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Danach müßten im Einklang mit diesen Ausführungen durch Schüler/Auszubildende/Praktikanten erbrachte Leistungen auch mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können.
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W. Stangner schrieb:
siehe dazu auch die Erläuterungen unter den Ziffern 8-11 des "amtlichen" Fragen-Antwortenkatalogs unter:
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Danach müßten im Einklang mit diesen Ausführungen durch Schüler/Auszubildende/Praktikanten erbrachte Leistungen auch mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können.
Danke für die Auskunft!!
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jackmcfear schrieb:
@W. Stangner
Danke für die Auskunft!!
Schreibfehler!!!
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jackmcfear schrieb:
@Sarah Gerbert
Schreibfehler!!!
Aber richtig konkret steht das da nicht wirklich
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jackmcfear schrieb:
@W. Stangner
Aber richtig konkret steht das da nicht wirklich
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Sarah Gerbert schrieb:
@jackmcfear konnt ich mir nicht verkneifen...
Dann frage Deinen Berufsverband, der ja zusammen mit dem Spitzenverband der GKV den Fragen-Antworten-Katalog erarbeitet hat.
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W. Stangner schrieb:
@jackmcfear
Dann frage Deinen Berufsverband, der ja zusammen mit dem Spitzenverband der GKV den Fragen-Antworten-Katalog erarbeitet hat.
Für die Abgabe von Zertifikatspositionen und Hausbesuch muss der Zertifikatsinhaber/Ausbilder ständig dabei sein und Aufsicht führen.
Wobei Anwesenheit, wird nicht genauer definiert...§3 Abschnitt 6a
20210801_Physiotherapie_Vertrag_und_Anlagen_komplett_Anlage_zum_Schiedsspruch_vom_21.07.2021.pdf (gkv-spitzenverband.de)
IFK meint hierzu: dass Auszubildende nun Leistungen in der Praxis abgeben duerfen und diese abgerechnet werden darf! Voraussetzungen sind: Das die Behandlung dem Kenntnisstand entspricht (PI muss dies beurteilen), die Berufshaftpflicht dies abdeckt und zwischen Praxis und Schule/Ausbildungsstaette ein Vertrag bestehen muss. Eine ständige Aufsicht genauer gesagt, die Anwesenheit des ausgebildeten Therapeuten im selben Raum, sei nicht mehr nötig, es sei denn, es handelt sich um Zertifikatsposition.
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Supermann schrieb:
Ab nun dürfen Schüler und Studenten im Rahmen ihres Kenntnisstandes Patienten auch ohne ständige Anwesenheit und Aufsicht des Praxisinhabers/fachlichen Leiters behandeln. Für Hausbesuche und Zertifikatspositionen gilt dies aber nicht.
Für die Abgabe von Zertifikatspositionen und Hausbesuch muss der Zertifikatsinhaber/Ausbilder ständig dabei sein und Aufsicht führen.
Wobei Anwesenheit, wird nicht genauer definiert...§3 Abschnitt 6a
20210801_Physiotherapie_Vertrag_und_Anlagen_komplett_Anlage_zum_Schiedsspruch_vom_21.07.2021.pdf (gkv-spitzenverband.de)
IFK meint hierzu: dass Auszubildende nun Leistungen in der Praxis abgeben duerfen und diese abgerechnet werden darf! Voraussetzungen sind: Das die Behandlung dem Kenntnisstand entspricht (PI muss dies beurteilen), die Berufshaftpflicht dies abdeckt und zwischen Praxis und Schule/Ausbildungsstaette ein Vertrag bestehen muss. Eine ständige Aufsicht genauer gesagt, die Anwesenheit des ausgebildeten Therapeuten im selben Raum, sei nicht mehr nötig, es sei denn, es handelt sich um Zertifikatsposition.
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jackmcfear schrieb:
Hallo liebe Physios,
ich habe gehört das durch den neuen Rahmenvertrag möglich ist, Leistungen die durch Schüler erbracht worden sind, abzurechnen.
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