WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
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Ich habe eine Frage:
Wir sind 4 Kollegen in der Praxis, ich habe Vojta und PNF als Zusatzqualifikation, eine Kollegin hat Vojta, die andere PNF, die 4. hat Bobath.
Nun überlege ich, wie man in Zeiten der Urlaubsvertretung korrekt mit Neuro Rezeptem umgeht.
Z.B. ZN2a 10 x KG Neuro für Erwachsene Bobath/ PNF/ Vojta. Nehmen wir mal an, ich übernehme den Patient und mache Vojta, dann habe ich 3 Wochen Urlaub, die Kollegin mit Bobath übernimmt den Patienten in dieser Zeit. Kann man dann für die Vertretungszeit Bobath abrechnen, ist ja der gleiche Tarif, steht ja auch vorne auf der VO, oder muss ich wie bisher schauen, dass die Kollegin mit der Vojta Ausbildung übernimmt?
Was ist hier korrekt? Kann man in diesem Fall zur Abrechnung die Pos Nr 20711 07 Mal und 2070.... Für Bobath 03 Mal vorne aufs Rezept schreiben und die Werte addieren?
Die Frage kann man ja auch anders mischen, die Kollegin mit PNF übernimmt, ich mache mit Vojta Vertretung, oder die Kollegin mit Bobath macht die Vertretung?.............
Danke für eure Hilfe
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo an Alle,
Ich habe eine Frage:
Wir sind 4 Kollegen in der Praxis, ich habe Vojta und PNF als Zusatzqualifikation, eine Kollegin hat Vojta, die andere PNF, die 4. hat Bobath.
Nun überlege ich, wie man in Zeiten der Urlaubsvertretung korrekt mit Neuro Rezeptem umgeht.
Z.B. ZN2a 10 x KG Neuro für Erwachsene Bobath/ PNF/ Vojta. Nehmen wir mal an, ich übernehme den Patient und mache Vojta, dann habe ich 3 Wochen Urlaub, die Kollegin mit Bobath übernimmt den Patienten in dieser Zeit. Kann man dann für die Vertretungszeit Bobath abrechnen, ist ja der gleiche Tarif, steht ja auch vorne auf der VO, oder muss ich wie bisher schauen, dass die Kollegin mit der Vojta Ausbildung übernimmt?
Was ist hier korrekt? Kann man in diesem Fall zur Abrechnung die Pos Nr 20711 07 Mal und 2070.... Für Bobath 03 Mal vorne aufs Rezept schreiben und die Werte addieren?
Die Frage kann man ja auch anders mischen, die Kollegin mit PNF übernimmt, ich mache mit Vojta Vertretung, oder die Kollegin mit Bobath macht die Vertretung?.............
Danke für eure Hilfe
Anders allerdings, wenn der Arzt z.B. Bobath vorgegeben hat. Aber sowas kann man dann ja vom Arzt streichen lassen.
Für die Abrechnung ist es egal... Du müßtest zwar unterschiedlich taxieren, aber das ignoriere ich, weil der Preis für die Kassen der gleiche ist.
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Wonderwoman schrieb:
Kommt darauf an, was als Heilmittel verschrieben wurde. Wenn es nur KG-ZNS ist, dann kannst Du das so machen.
Anders allerdings, wenn der Arzt z.B. Bobath vorgegeben hat. Aber sowas kann man dann ja vom Arzt streichen lassen.
Für die Abrechnung ist es egal... Du müßtest zwar unterschiedlich taxieren, aber das ignoriere ich, weil der Preis für die Kassen der gleiche ist.
verstehe ich das richtig, ihr schreibt hinten zum Behandlungsdatum die durchgeführte Maßnahme, vorne erwähnt ihr die unterschiedlichen die Pos Nummern nicht?
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PTP schrieb:
Wir schreiben hinten auch nur KG-ZNS
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Wonderwoman schrieb:
Wir lassen KG-ZNS quittieren und rechnen dann z.B. PNF ab. Auch wenn da einmal Bobath dabei war. Warum? Weil die Kosten für die Kassen gleich sind.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die Info
Wir lassen KG-ZNS quittieren und rechnen dann z.B. PNF ab. Auch wenn da einmal Bobath dabei war. Warum? Weil die Kosten für die Kassen gleich sind.
Dann wird das Rezept von den Kassen (jedenfalls AOK und TK) nicht erstattet. Das hat mit den Kosten nichts zu tun.
Und vor das SG nützt auch nichts...
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Wonderwoman schrieb am 29.11.14 22:17:
Wir lassen KG-ZNS quittieren und rechnen dann z.B. PNF ab. Auch wenn da einmal Bobath dabei war. Warum? Weil die Kosten für die Kassen gleich sind.
Dann wird das Rezept von den Kassen (jedenfalls AOK und TK) nicht erstattet. Das hat mit den Kosten nichts zu tun.
Und vor das SG nützt auch nichts...
stefan 302
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Wonderwoman schrieb:
So ein Unsinn!!! Machen wir seit Jahren. Noch nie moniert worden.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Das mag bei euch Unsinn sein. Leider haben wir letzten Monat solch ein Rezept zurückbekommen.
stefan 302
Ich vermute mal, dass wir gerade aneinander vorbeireden...
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Wonderwoman schrieb:
Aha... was stand denn auf dem Rezept und was habt ihr abgerechnet?
Ich vermute mal, dass wir gerade aneinander vorbeireden...
Abgerechnet haben wir PNF, da die Zulassung in der einen Praxis PNF ist und in der anderen Praxis Bobath.
Der Patient hatte aber schon 15 Rezepte mit PNF, jetzt hatte der Doc a.V. Bobath draufgeschrieben, wir es aufgrund Tunnelblick (aber auch wegen der Vereinfachung EDV, einfach auf "u" wie Duplikat und schon ist es falsch) es übersehen haben, Rezept abgesetzt, keine Chance obwohl der Doc geschrieben hatte, dass er eigentlich PNF meinte.. :rage:
Chef ist jetzt sauer...
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
KG ZNS (Bobath)
Abgerechnet haben wir PNF, da die Zulassung in der einen Praxis PNF ist und in der anderen Praxis Bobath.
Der Patient hatte aber schon 15 Rezepte mit PNF, jetzt hatte der Doc a.V. Bobath draufgeschrieben, wir es aufgrund Tunnelblick (aber auch wegen der Vereinfachung EDV, einfach auf "u" wie Duplikat und schon ist es falsch) es übersehen haben, Rezept abgesetzt, keine Chance obwohl der Doc geschrieben hatte, dass er eigentlich PNF meinte.. :rage:
Chef ist jetzt sauer...
stefan 302
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Wonderwoman schrieb:
Hab ich mir gedacht... dann bitte nochmal meine Antworten durchlesen und vielleicht erkennst Du den Fehler.
Okay. right. :stuck_out_tongue:
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
1.Antwort habe ich gelesen.
Okay. right. :stuck_out_tongue:
stefan 302
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Wonderwoman,
verstehe ich das richtig, ihr schreibt hinten zum Behandlungsdatum die durchgeführte Maßnahme, vorne erwähnt ihr die unterschiedlichen die Pos Nummern nicht?
Meine Kollegin meint, dass nun auf der VO KG-ZNS definiert sein muss, sprich ohne Angabe von PNF oder Bobath meinte sie bekäme sie die VO von Ihrem Abrechnungszentrum zurück...
ist das neu? hab ich da was verpasst oder was ist da los?
Wär klasse wenn mich jmd. aufklären könnte ;) danke
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Es muss zwar ZNS darufstehen, aber der Arzt hat die Möglichkeit, z.B. PNF vorzugeben.
Wenn nur ZNS steht, dann darfst Du PNF, Bobath oder Vojta machen
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Wonderwoman schrieb:
Unsinn.
Es muss zwar ZNS darufstehen, aber der Arzt hat die Möglichkeit, z.B. PNF vorzugeben.
Wenn nur ZNS steht, dann darfst Du PNF, Bobath oder Vojta machen
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Popy schrieb:
Hierzu hab ich auch noch eine Frage
Meine Kollegin meint, dass nun auf der VO KG-ZNS definiert sein muss, sprich ohne Angabe von PNF oder Bobath meinte sie bekäme sie die VO von Ihrem Abrechnungszentrum zurück...
ist das neu? hab ich da was verpasst oder was ist da los?
Wär klasse wenn mich jmd. aufklären könnte ;) danke
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