Über uns:
Rössle Reha ist ein renommiertes
Reha Zentrum, das sich auf die
ganzheitliche Behandlung und
Betreuung unserer Patienten
spezialisiert hat. Unser
engagiertes Team arbeitet täglich
daran, die Lebensqualität unserer
Patienten zu verbessern und ihnen
zu einem schmerzfreien Alltag zu
verhelfen.
Ihre Aufgaben:
• Durchführung von
physiotherapeutischen Behandlungen
und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
• Anleitung...
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Ich mache ausschließlich MLD auf Hausbesuch und habe neue Erkenntnisse durch Telefonate mit Abrechnungstelle AOK Rhlpf und Abrechnungsstelle Barmer (Telefon 0800333004328000) bezüglich der neuen Gesetze für 2017 bezgl. der Abrechnungen von Kompressionsbandagierung.
Ich habe für 2017 von beiden (AOK und Barmer) identische Auskünfte erhalten:
Die Kompressionsbandagierung, die nun in der ersten Zeile verordnet wird im Anschluß an die Lymphdrainage kann ab sofort immer einmal extra abgerechnet werden (und muß für die extra Abrechnung nicht mehr in die zweite Zeile unter die Lymphdrainage)
Wenn mehr als eine Extremität gewickelt wird, dann muß das ab jetzt aus der DIAGNOSE hervorgehen.
Beispiel Diagnose: Ödeme beide Beine.
Dies ist die neue Form für die extra Abrechnung Kompressionstherapie
FAZIT: alles ist nun für das extra Abrechnen des Wickeln einer Extremtät vereinfacht und für das extra Abrechnen der zweiten Extr. mit ein wenig Arbeit verbunden.
Man muß sich aber einfach daran gewöhnen, jetzt immer die Arzthelfein drum zu bitten, die Diagnose zu spezifizieren auf
- Dignose- Ödeme an beiden US - beide Beine - Arm und Bein usw.
Telefonat mit Frau Rudolf Barmer Stuttgart 0800 333004328000
Telefonat mit Frau Angelika Heßler AOK Rheinland Pfalz
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Problem beschreiben
H.K. schrieb:
Man kann ab 2017 die Kompressionsbandagierung immer extra abrechnen (mit oder ohne neue Praxissoftware!)
Ich mache ausschließlich MLD auf Hausbesuch und habe neue Erkenntnisse durch Telefonate mit Abrechnungstelle AOK Rhlpf und Abrechnungsstelle Barmer (Telefon 0800333004328000) bezüglich der neuen Gesetze für 2017 bezgl. der Abrechnungen von Kompressionsbandagierung.
Ich habe für 2017 von beiden (AOK und Barmer) identische Auskünfte erhalten:
Die Kompressionsbandagierung, die nun in der ersten Zeile verordnet wird im Anschluß an die Lymphdrainage kann ab sofort immer einmal extra abgerechnet werden (und muß für die extra Abrechnung nicht mehr in die zweite Zeile unter die Lymphdrainage)
Wenn mehr als eine Extremität gewickelt wird, dann muß das ab jetzt aus der DIAGNOSE hervorgehen.
Beispiel Diagnose: Ödeme beide Beine.
Dies ist die neue Form für die extra Abrechnung Kompressionstherapie
FAZIT: alles ist nun für das extra Abrechnen des Wickeln einer Extremtät vereinfacht und für das extra Abrechnen der zweiten Extr. mit ein wenig Arbeit verbunden.
Man muß sich aber einfach daran gewöhnen, jetzt immer die Arzthelfein drum zu bitten, die Diagnose zu spezifizieren auf
- Dignose- Ödeme an beiden US - beide Beine - Arm und Bein usw.
Telefonat mit Frau Rudolf Barmer Stuttgart 0800 333004328000
Telefonat mit Frau Angelika Heßler AOK Rheinland Pfalz
Es musste noch nie in der zweiten Stelle stehen, Auskunft VdEK Stuttgart und AOK Stuttgart.
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morpheus-06 schrieb:
Volle Zustimmung Templer, auch wenn bisher MLD einschließlich der Kompressionsbandagierung in einer Zeile verordnet war, konnte man die Bandagierung abrechnen. Der einzige Nachteil ist jetzt nach Änderung der HMR, dass die Bandagierung im Anschluss an die Regelbehandlungszeit erfolgen muss.
"6x MLD-60 mit anschließender Kompressionsbandagierung"
Kann ich dann 12x Kompressionsbandagierung (beide Beine) abrechnen obwohl dies nicht extra in der zweiten Zeile steht? X0204
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micha850 schrieb:
Wenn 6x MLD 60 verordnet wird:
"6x MLD-60 mit anschließender Kompressionsbandagierung"
Kann ich dann 12x Kompressionsbandagierung (beide Beine) abrechnen obwohl dies nicht extra in der zweiten Zeile steht? X0204
Wenn 6x MLD 60 verordnet wird:
"6x MLD-60 mit anschließender Kompressionsbandagierung"
Kann ich dann 12x Kompressionsbandagierung (beide Beine) abrechnen obwohl dies nicht extra in der zweiten Zeile steht? X0204
Ja klar, nichts muss in der zweiten Reihe stehen.
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Tempelritter schrieb:
micha850 schrieb am 12.12.17 22:05:
Wenn 6x MLD 60 verordnet wird:
"6x MLD-60 mit anschließender Kompressionsbandagierung"
Kann ich dann 12x Kompressionsbandagierung (beide Beine) abrechnen obwohl dies nicht extra in der zweiten Zeile steht? X0204
Ja klar, nichts muss in der zweiten Reihe stehen.
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micha850 schrieb:
OK, Danke :wink:
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PTP Gernold Peters schrieb:
Moin . Wie sieht es aus wenn Pat. Strümpfe trägt und ich sie anziehe. Wird das dann auch bezahlt?
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Tempelritter schrieb:
Das gehört in die Regelbehandlungszeit - Vor- und Nachbereitung der MLD und wird somit bezahlt.
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Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
Es war noch nie anders. Wenn die Kompressionsbandagierung verordnet wurde, konnte sie pro EX abgerechnet werden.
Es musste noch nie in der zweiten Stelle stehen, Auskunft VdEK Stuttgart und AOK Stuttgart.
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