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möchte nachfragen, ob jemand den rechtlichen Status von sekt. HP PT Verordnungen bei den Privatvers. kennt, d.h. erhalten Privatpat. den vollen Satz erstattet oder wird grundsätzlich nach GebHP85 abgerechnet?
Vielen Dank und Gruss
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JochenKo schrieb:
Liebe forumsteilnehmer,
möchte nachfragen, ob jemand den rechtlichen Status von sekt. HP PT Verordnungen bei den Privatvers. kennt, d.h. erhalten Privatpat. den vollen Satz erstattet oder wird grundsätzlich nach GebHP85 abgerechnet?
Vielen Dank und Gruss
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In der GebüH85 sind die Niedrigsätze und Höchstsätze angegeben. Dazwischen nichts. Die GebüH85 ist auch nicht bindend, Du kannst mit dem Pat. eigene Sätze oder ein Stundenhonorar vereinbaren. Sinn nach Gebüh85 abzurechnen macht es trotzdem, denn viele Krankenkassen, Beihilfe und andere Kostenträger haben klare Vereinbarungen mit dem Pat. in welcher Höhe GebüH85 und GebüH85 oder nicht, getroffen.
Wenn Du mit dem Pat. ein Honorar vereinbart und er die Rechnung nicht erstattet bekommt, wirst Du diesen Pat. wahrscheinlich nicht wieder sehen. So ist das eben. Sieh doch einfach zu, dass Du korrekt, transparent und erstattungsfähig mit dem Pat. abrechnest. Wenn er dann auch noch mit Deiner Behandlung zufrieden war, dann kommt er sicher auch wieder wenn er Dich braucht.
Ich möchte die Behandlung eines Pat. nicht mit einer Reparatur einer Sache vergleichen. Ähnlichkeiten sind aber schon vorhanden. Zu einer fairen, korrekten Autowerkstatt bringst Du Dein Auto auch wieder hin.
Die meisten Unstimmigkeiten bezüglich einer Erstattung von HP Leistungen resultieren aus der Unzulänglichkeit des HP keine korrekte Rechnung zu schreiben.
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physioland schrieb:
Ob eine Erstattung erfolgt hängt ja von vielen Faktoren ab. GebHP85 gibt es nicht. Es heißt GebüH85. Nicht weil ich kleinlich bin, aber so heißt das eben und kein Mensch außer Dir - oder demjenigen, der diesen Begriff geprägt hat, kann etwas damit anfangen.
In der GebüH85 sind die Niedrigsätze und Höchstsätze angegeben. Dazwischen nichts. Die GebüH85 ist auch nicht bindend, Du kannst mit dem Pat. eigene Sätze oder ein Stundenhonorar vereinbaren. Sinn nach Gebüh85 abzurechnen macht es trotzdem, denn viele Krankenkassen, Beihilfe und andere Kostenträger haben klare Vereinbarungen mit dem Pat. in welcher Höhe GebüH85 und GebüH85 oder nicht, getroffen.
Wenn Du mit dem Pat. ein Honorar vereinbart und er die Rechnung nicht erstattet bekommt, wirst Du diesen Pat. wahrscheinlich nicht wieder sehen. So ist das eben. Sieh doch einfach zu, dass Du korrekt, transparent und erstattungsfähig mit dem Pat. abrechnest. Wenn er dann auch noch mit Deiner Behandlung zufrieden war, dann kommt er sicher auch wieder wenn er Dich braucht.
Ich möchte die Behandlung eines Pat. nicht mit einer Reparatur einer Sache vergleichen. Ähnlichkeiten sind aber schon vorhanden. Zu einer fairen, korrekten Autowerkstatt bringst Du Dein Auto auch wieder hin.
Die meisten Unstimmigkeiten bezüglich einer Erstattung von HP Leistungen resultieren aus der Unzulänglichkeit des HP keine korrekte Rechnung zu schreiben.
Deine netterweise beigefügten sonstigen Ausführungen sind mir soweit alle aus eigener Erfahrung bekannt. Es ging mir lediglich um den Abrechnungsstatus unserer Verordnungen bei den PV.
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JochenKo schrieb:
Nun, ich hatte wohl die naive Vorstellung, dass meine eigene Begriffsbildung der Gebührenordnung für HP als solche von anderen HP erkannt wird ohne in vollem Umfang und ausführlich dafür kritisiert zu werden.
Deine netterweise beigefügten sonstigen Ausführungen sind mir soweit alle aus eigener Erfahrung bekannt. Es ging mir lediglich um den Abrechnungsstatus unserer Verordnungen bei den PV.
Evtl. hat jemand Erfahrungswerte?
Der Verband tut sich mit dem Thema auch etwas schwer.
Vielen Dank.
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JochenKo schrieb:
Vielen Dank für Deinen Beitrag. Über die Vertragsgestaltung bin ich soweit sehr gut infomiert. Es geht mir nur um die Einstufung unserer Verordnungen bei den PV, da dieser Umstand für mich eine gewisse Relevanz hat.
Evtl. hat jemand Erfahrungswerte?
Der Verband tut sich mit dem Thema auch etwas schwer.
Vielen Dank.
Was die PK`s zahlen ist bei jeder anders.
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eim schrieb:
Was konkret willst du denn jetzt noch wissen.???? Physioland hat doch das wesentliche schon beschrieben.Etwas anderes gibt es nicht.
Was die PK`s zahlen ist bei jeder anders.
LG Maxi
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Fiesel schrieb:
Hallo, so wie das aussieht, kennst du dich ganz gut aus, also jetzt mal direkt eine Frage : ich habe jetzt meinen HP für Physio endlich angemeldet, arbeite als Angestellte in einer Praxis, habe noch zusätzlich MT, OMT und viscerale Therapie und möchte dieses auch über den HP abrechnen, wenn die Patienten diese Leistungen privat zahlen möchten. Habe ich es so richtig verstanden, dass die Patienten - wenn ich im Rahmen der Gebührenverordnung mit den entsprechenden Ziffern eine Behandlung mache und eine korrekte Rechnung erstelle - mit ihrer Krankenkasse abrechnen können bzw die Rechnung einreichen können und es dabei egal ist, ob ich einen großen HP habe oder nur den HP für Physios ?!
LG Maxi
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eim schrieb:
Es gibt keine einheitliche Regelung was und wieviel PV zahlen.Es ist für dich auch nicht relevant. Du machst den Vertrag mit dem Patienten und was er dann von seiner Kasse widerbekommt ist nicht deine Sache . :blush:
Wenn ich Dich richtig verstehe, geht es nicht um die Abrechnung als HP sondern ob der Privatversicherte die von Dir als HP verordnete Therapie erstattet bekommt. Ist das so, ist das Deine Frage?
Dann geht es doch nicht um einen rechtlichen Status. Sondern darum, was in den Versicherungsbedingungen steht. Oder verstehe ich Dich wieder falsch?
Und was ein Abrechnungsstatus sein soll musst Du näher erklären.
Ich glaube, dass Du da ein paar Sachen durcheinander bringst. Aber ich kann mich natürlich irren. Du wirst Licht in die Sache bringen können.
Erstattet wird das, was in den Versicherungsbedingungen des Vertrages steht. Die können bei jeder Versicherung anders sein.
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physioland schrieb:
Deine Frage ist einfach verwirrend. Das bezeugt auch die erste Antwort.
Wenn ich Dich richtig verstehe, geht es nicht um die Abrechnung als HP sondern ob der Privatversicherte die von Dir als HP verordnete Therapie erstattet bekommt. Ist das so, ist das Deine Frage?
Dann geht es doch nicht um einen rechtlichen Status. Sondern darum, was in den Versicherungsbedingungen steht. Oder verstehe ich Dich wieder falsch?
Und was ein Abrechnungsstatus sein soll musst Du näher erklären.
Ich glaube, dass Du da ein paar Sachen durcheinander bringst. Aber ich kann mich natürlich irren. Du wirst Licht in die Sache bringen können.
Erstattet wird das, was in den Versicherungsbedingungen des Vertrages steht. Die können bei jeder Versicherung anders sein.
Das hat mich zu der Frage geführt wie die meisten PV die Verordnung eines HPPT wohl einstufen und erstatten werden, da ich die Zulassung erst kürzlich erworben habe.
Ist es rechtlich gesehen eine HP Verordnung und wird als solche erstattet, sofern es Abrechnungspositionen aus der Gebührenordnung für HP sind oder wird gar nichts erstattet?
Die Erstattungsmöglichkeiten durch die Versicherungsträger ist oftmals ein Gesprächspunkt und Entscheidungskriterium bei Patienten.
Mich interessieren in Verbindung mit meiner Fragestellung die Erfahrungswerte, die es seither gibt und freue mich über einzelne Beiträge zu dem Thema.
Vielen Dank
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Meine Erfahrung in Fall 1 ist Erstattung zw. 0 und 100% je nach Versicherungsvertrag. Der sekt. HP PT ist dem HP gleichgestellt bis auf das Tätigkeitsfeld. Meine HPPT Rechnung besteht aus meiner Privatliste und Ergänzungen aus der Gebührenordnung HP.
Bei Fall 2 muss die PKV Behandlungen auf PTHP Verordnung bezahlen, wie bei anderen Privatverordnungen auch (wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde).
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Tempelritter schrieb:
Du vermischst zwei Details, einmal die Behandlung als PTHP mit Rechnungstellung als HPPT und die Abgabe von Physiotherapie aufgrund einer Verordnung eines HPPT.
Meine Erfahrung in Fall 1 ist Erstattung zw. 0 und 100% je nach Versicherungsvertrag. Der sekt. HP PT ist dem HP gleichgestellt bis auf das Tätigkeitsfeld. Meine HPPT Rechnung besteht aus meiner Privatliste und Ergänzungen aus der Gebührenordnung HP.
Bei Fall 2 muss die PKV Behandlungen auf PTHP Verordnung bezahlen, wie bei anderen Privatverordnungen auch (wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde).
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JochenKo schrieb:
Vielen Dank für die Beiträge. In den Vertragsbedingungen der PV wird der sektorale HP nicht explizit genannt oder aufgelistet.
Das hat mich zu der Frage geführt wie die meisten PV die Verordnung eines HPPT wohl einstufen und erstatten werden, da ich die Zulassung erst kürzlich erworben habe.
Ist es rechtlich gesehen eine HP Verordnung und wird als solche erstattet, sofern es Abrechnungspositionen aus der Gebührenordnung für HP sind oder wird gar nichts erstattet?
Die Erstattungsmöglichkeiten durch die Versicherungsträger ist oftmals ein Gesprächspunkt und Entscheidungskriterium bei Patienten.
Mich interessieren in Verbindung mit meiner Fragestellung die Erfahrungswerte, die es seither gibt und freue mich über einzelne Beiträge zu dem Thema.
Vielen Dank
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weiß einer von euch, ob die Behilfe unsere Heilpraktiker (Physiotherapie) Rechungen erstattet. Bei den Privatkassen ist es natürlich immer unterschiedlich!
Euch schon mal danke und tolles Arbeiten!
Gruß Dace
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Dace schrieb:
Hallo Zusammen,
weiß einer von euch, ob die Behilfe unsere Heilpraktiker (Physiotherapie) Rechungen erstattet. Bei den Privatkassen ist es natürlich immer unterschiedlich!
Euch schon mal danke und tolles Arbeiten!
Gruß Dace
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eim schrieb:
Bisher hatten meine Patienten bei den PV keine Probleme und spätestens wenn ein Privatkasse ärztlich verordnete Physiotherapie bezahlt ,wird sie auch die Leistungen von HP`s bezahlen müssen/dürfen.
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Shakespeare schrieb:
M.W. ist in den meisten oder sogar allen Versicherungsbedingungen der PKV vorgegeben, dass KG/PT nur erstattet wird wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Heilpraktische Leistungen erstatten die meisten PKV auch, definieren dann aber in aller Regel für welche Verfahren eine Leistung erstattungsfähig ist. Physio ist m.W. nach dem Verständnis der Versicherungen keine klassische "Heilpraktikerleistung" und damit wird damit i.d.R. auch nicht als solche erstattet. Man müsste da die Versicherungsbedingungen der PKV sowie die einzelnen Verträge der jeweiligen Patienten kennen, um genau zu wissen was geht und was nicht geht. Gruß S.
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