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-einen unbefristeten Arbeitsvertrag
in Teil- oder Vollzeit
-Vollzeit besetzte Rezeption
-eine überdurchschnittliche
Bezahlung ab 3000€
-30 Tage Urlaub (bei Vollzeit) +
Bezahlten Urlaub zw Weihnachten und
Neujahr als Geschenk
-45€ Gutschein monatlich
-eine helle 250 qm große Praxis
-ein abwechslungsreiches und
innovatives Arbeiten
- nettes junges Team
-regelmäßig Teamsitzung
Wir erwarten von Dir:
-selbstständiges Arbeiten
-soziale und kommunikative
Fähigkei...
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ich möchte gerne eure Meinung hören. Ich betreibe einen mobilen Physio-Service für Selbstzahler und Privatpatienten, Alles Ordnungsgemäß angemeldet.
Nun schreibt mich gestern ein Privatpatient an, den ich vor 3 Jahren behandelt habe. Er kann zu der Rechnung von mir die Verordnung nicht finden, und geht deshalb davon aus, dass ich diese habe. Ich schicke die Rechnung jedoch immer mit der VO an den Patienten.
Ich habe zwar noch die Rechnung, jedoch nicht die Verordnung dazu.
Der Patient befand die Rechnung vor 3 Jahren als in Ordnung, und hat diese auch bezahlt.
Können daraus Schwierigkeiten für mich entstehen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich möchte gerne eure Meinung hören. Ich betreibe einen mobilen Physio-Service für Selbstzahler und Privatpatienten, Alles Ordnungsgemäß angemeldet.
Nun schreibt mich gestern ein Privatpatient an, den ich vor 3 Jahren behandelt habe. Er kann zu der Rechnung von mir die Verordnung nicht finden, und geht deshalb davon aus, dass ich diese habe. Ich schicke die Rechnung jedoch immer mit der VO an den Patienten.
Ich habe zwar noch die Rechnung, jedoch nicht die Verordnung dazu.
Der Patient befand die Rechnung vor 3 Jahren als in Ordnung, und hat diese auch bezahlt.
Können daraus Schwierigkeiten für mich entstehen?
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therapeutin schrieb:
Nö,soll er sich Ersatz austellen lassen vom Arzt...
vielleicht ist sie ja auch bei Einreichung mit der Rechnung bei der PKV geblieben...könnte ja sein
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
:wink:... da schaut man noch einmal in der alten Patiakte nach (10 Jahre aufbewahrungsfrist), vielleicht liegt die VO zufällig da noch...und wenn nicht, teilt man dem lieben Pati mit, dass er sie bekommen haben müßte da sie bei dir nich zu finden ist....und gut ist es
vielleicht ist sie ja auch bei Einreichung mit der Rechnung bei der PKV geblieben...könnte ja sein
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Ansonsten schreib ich in die Rechnung immer rein, daß die origianl-VO beiliegt, damit sind alle Zweifel weg.
Nach 3 Jahren mit der VO zu kommen ist schon bissl dreist. Aber viell. reicht ihm ja die Kopie? Ansonsten muß er sich wirklich beim Dob eine VO geben lassen-Problem sind dann die fehlenden Daten bei der Unterschrift...
Denke nicht, daß du Ärger bekommst, hast ja fristgerecht abgerechnet, Re. wurde bezahlt...
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Neuling schrieb:
Ich hab auch immer noch einen Scan für meine Unterlagen.
Ansonsten schreib ich in die Rechnung immer rein, daß die origianl-VO beiliegt, damit sind alle Zweifel weg.
Nach 3 Jahren mit der VO zu kommen ist schon bissl dreist. Aber viell. reicht ihm ja die Kopie? Ansonsten muß er sich wirklich beim Dob eine VO geben lassen-Problem sind dann die fehlenden Daten bei der Unterschrift...
Denke nicht, daß du Ärger bekommst, hast ja fristgerecht abgerechnet, Re. wurde bezahlt...
Der Patient hatte ja auch noch auf die Rechnungskopie, die er mir geschickt hat oben vermerkt i. O. , bitte bezahlen. Ist halt ein bisschen komisch, er ist Rechtsanwalt,.........
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich finde das auch merkwürdig. Die Daten wären nicht das Problem, die stehen in der Rechnung. Künftig werde ich wirklich auch alles scannen.
Der Patient hatte ja auch noch auf die Rechnungskopie, die er mir geschickt hat oben vermerkt i. O. , bitte bezahlen. Ist halt ein bisschen komisch, er ist Rechtsanwalt,.........
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Spongiosa schrieb:
Wir machen von jeder VO eine Kopie in Papierform und zusätzlich scannen wir sie ein und ergänzen sie in der elektronischen Akte. Auch nach Jahren können wir so auf die Doku zurückgreifen und ggf bei Bedarf ausdrucken.
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