Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
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Also ich habe ein paar Fragen. Also ich bin mobiler (ohne Praxisräume) selbständiger med. Bademeister mit zusätzlicher Lymphdrainage-Ausbildung seit einigen Jahren. Bekomme einige Rezepte von einer Physiotherapie-Praxis und einige auch von Ärzten etc. Abrechnen tu ich über eine Praxis die dafür von mir prozentual einen Teil behalten kann.
GKV Rezepte muss ich eh immer da abrechen, da ich das nicht bei den KV selber machen darf als Selbständiger.
Allerdings bekomme ich auch einige Privat-Rezepte nicht von der Praxis und würde dafür gerne selber Rechnungen schreiben.
Was ist dafür nötig,dass ich da Rechnungen schreiben darf, welche der Patient dann von der privaten KV erstattet bekommt.
Habe ich dafür Auflagen zu erfüllen?
Würde mich freuen,wenn mir da einer weiter helfen könnte.
Liebe Grüße.
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KohlEintopf schrieb:
Hallo Zusammen,
Also ich habe ein paar Fragen. Also ich bin mobiler (ohne Praxisräume) selbständiger med. Bademeister mit zusätzlicher Lymphdrainage-Ausbildung seit einigen Jahren. Bekomme einige Rezepte von einer Physiotherapie-Praxis und einige auch von Ärzten etc. Abrechnen tu ich über eine Praxis die dafür von mir prozentual einen Teil behalten kann.
GKV Rezepte muss ich eh immer da abrechen, da ich das nicht bei den KV selber machen darf als Selbständiger.
Allerdings bekomme ich auch einige Privat-Rezepte nicht von der Praxis und würde dafür gerne selber Rechnungen schreiben.
Was ist dafür nötig,dass ich da Rechnungen schreiben darf, welche der Patient dann von der privaten KV erstattet bekommt.
Habe ich dafür Auflagen zu erfüllen?
Würde mich freuen,wenn mir da einer weiter helfen könnte.
Liebe Grüße.
d.h. du rechnest gesetzliche Rezepte über eine Praxis ab.
(als FM., und gibst deine Prozente dort ab)
zusätzlich brauchst du andere Auftrageber um die -nicht Scheinselbständigkeit- zu belegen.
Dies wäre mit den Privaten Rezepten und deren Rechnungen evntl. erfüllt.
(da ja andere auftrageber)
Du must u,a. auch alle gesetzlichen Kriterien eines "freien
Mitarbeiters" erfüllen..(d.h.-die nicht Scheinselbständigkeit- belegen bzw. beweisen)
Auf jeden Fall musst du eine Statusfestellung der deuschen Rentenversicherung machen. !!
..dann Steuer-Nummer beim Finanzamt beantragen,BG-Gebühren,Betriebshaftpflichtversicherung Krankenversicherung,evntl.Betriebsrechtschutz, usw...denn du bist ja selbständig !!!..
....und ich würde sowas nicht ohne guten Steuerberater machen,auch wegen der Beratung!!!
[bearbeitet am 14.02.13 18:56]
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ich würd emich gern hier mal einhaken da ich ein paar fragen hierzu habe allerdings mit leicht anderen sachverhalt.
wie schaut es zb aus wenn ich fest angestellt bin in einer praxis, und neben her ein paar pkv patienten im hausbesuch behandeln möchte... darf ich diese privat behandeln mit rechnung?
mit meinen arbeitsgeber würde das in ordnung gehen da ich weit genug wegwohne um nicht als kongurenz zu wirken.
könnte ich ggf auch GKV patienten hausbesuche machen die ich über meine praxis wo ich arbeite abrechne? so das ich zb sage. die HB pauschale zu 100 % zu mir + 80% behandlungswert, 20 % behandlungswert bleibt beim PI
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ILP schrieb:
danke für die antwort @ caravella
ich würd emich gern hier mal einhaken da ich ein paar fragen hierzu habe allerdings mit leicht anderen sachverhalt.
wie schaut es zb aus wenn ich fest angestellt bin in einer praxis, und neben her ein paar pkv patienten im hausbesuch behandeln möchte... darf ich diese privat behandeln mit rechnung?
mit meinen arbeitsgeber würde das in ordnung gehen da ich weit genug wegwohne um nicht als kongurenz zu wirken.
könnte ich ggf auch GKV patienten hausbesuche machen die ich über meine praxis wo ich arbeite abrechne? so das ich zb sage. die HB pauschale zu 100 % zu mir + 80% behandlungswert, 20 % behandlungswert bleibt beim PI
d.h ich gehe davon aus, du musst auch hier eine Finanzamtsanmeldung machen,dann bekommst du eine Steuernummer eines Selbständigen,d.h.Einkommen versteuern,einnahme- überschuss rechnung machen.und allen andern kram abschliesen,wie BG- gebühren,betriebshaftpflichtversicherung usw..geht aber dann in der gleichen praxis nicht ,wo du angestellt bist.
(sonst wiederum=scheinselbständig.....denn du bist rechtlich auch wieder ein FM)
--..ich würde deine GKV-Hausbesuche evntl über einen zusätzl. 450 Euro job einer zweiten praxis abgleichen bzw. vergüten lassen,d.h. ausrechnen..in wieweit dein verdienst mit den HBs mit einem 450 euro job abgeglichen werden kann.
so müsste man finanziell am besten rumkommen =??
(d.h.keine anmeldung beim finanzamt,keine üblichen zusatzkosten wie oben beschrieben eines selbständigen,usw,..denn dies ist ja auch nicht wenig !!)
(würde steuerberater fragen,manche verlangen für ein 10 minütiges telefongespräch kein geld)
hier steht auch noch was zu den freien tätigkeiten als physio oder
masseur:
http://www.physio.de/forum/read.php?f=18&i=96436&t=96288&v=f
[bearbeitet am 15.02.13 12:09]
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klaus Eberle schrieb:
....also die nebenberufliche,private Tätigkeit muss ja angemeldet werden,sonst würdest du ja "schwarz" arbeiten.
d.h ich gehe davon aus, du musst auch hier eine Finanzamtsanmeldung machen,dann bekommst du eine Steuernummer eines Selbständigen,d.h.Einkommen versteuern,einnahme- überschuss rechnung machen.und allen andern kram abschliesen,wie BG- gebühren,betriebshaftpflichtversicherung usw..geht aber dann in der gleichen praxis nicht ,wo du angestellt bist.
(sonst wiederum=scheinselbständig.....denn du bist rechtlich auch wieder ein FM)
--..ich würde deine GKV-Hausbesuche evntl über einen zusätzl. 450 Euro job einer zweiten praxis abgleichen bzw. vergüten lassen,d.h. ausrechnen..in wieweit dein verdienst mit den HBs mit einem 450 euro job abgeglichen werden kann.
so müsste man finanziell am besten rumkommen =??
(d.h.keine anmeldung beim finanzamt,keine üblichen zusatzkosten wie oben beschrieben eines selbständigen,usw,..denn dies ist ja auch nicht wenig !!)
(würde steuerberater fragen,manche verlangen für ein 10 minütiges telefongespräch kein geld)
hier steht auch noch was zu den freien tätigkeiten als physio oder
masseur:
http://www.physio.de/forum/read.php?f=18&i=96436&t=96288&v=f
[bearbeitet am 15.02.13 12:09]
> wie schaut es zb aus wenn ich fest angestellt bin in einer
> praxis, und neben her ein paar pkv patienten im hausbesuch
> behandeln möchte... darf ich diese privat behandeln mit
> rechnung?
> mit meinen arbeitsgeber würde das in ordnung gehen da ich weit
> genug wegwohne um nicht als kongurenz zu wirken.
...................................
auch für diese "paar pkv patienten im hausbesuch" muß eine Selbständigkeit gemeldet sein, wenn Du diese selbst abrechnen möchtest, d.h., Meldung (und Zahlung) bei der BG, eigene Berufshaftpflicht, Meldung Finanzamt, evtl. Gesundheitsamt (je nach BL). Ob sich dieser Aufwand lohnt, bezweifle ich sehr stark.
> könnte ich ggf auch GKV patienten hausbesuche machen die ich
> über meine praxis wo ich arbeite abrechne? so das ich zb sage.
> die HB pauschale zu 100 % zu mir + 80% behandlungswert, 20 %
> behandlungswert bleibt beim PI
........................................
geht nicht. Man kann nicht für den eigenen Arbeitgeber ebenfalls als FM arbeiten (und das wäre es nun mal).
Tip: verhandel mit Deinem Arbeitgeber, ob er Dir als Dankeschön für die Vermittlung der PP monatlich einen Tankgutschein o.ä. zukommen läßt. Allerdings nur, wenn es auch lohnend ist für den PI, sonst sieh es als Sicherung Deines Arbeitsplatzes an :blush:
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die neue schrieb:
ILP schrieb:
> wie schaut es zb aus wenn ich fest angestellt bin in einer
> praxis, und neben her ein paar pkv patienten im hausbesuch
> behandeln möchte... darf ich diese privat behandeln mit
> rechnung?
> mit meinen arbeitsgeber würde das in ordnung gehen da ich weit
> genug wegwohne um nicht als kongurenz zu wirken.
...................................
auch für diese "paar pkv patienten im hausbesuch" muß eine Selbständigkeit gemeldet sein, wenn Du diese selbst abrechnen möchtest, d.h., Meldung (und Zahlung) bei der BG, eigene Berufshaftpflicht, Meldung Finanzamt, evtl. Gesundheitsamt (je nach BL). Ob sich dieser Aufwand lohnt, bezweifle ich sehr stark.
> könnte ich ggf auch GKV patienten hausbesuche machen die ich
> über meine praxis wo ich arbeite abrechne? so das ich zb sage.
> die HB pauschale zu 100 % zu mir + 80% behandlungswert, 20 %
> behandlungswert bleibt beim PI
........................................
geht nicht. Man kann nicht für den eigenen Arbeitgeber ebenfalls als FM arbeiten (und das wäre es nun mal).
Tip: verhandel mit Deinem Arbeitgeber, ob er Dir als Dankeschön für die Vermittlung der PP monatlich einen Tankgutschein o.ä. zukommen läßt. Allerdings nur, wenn es auch lohnend ist für den PI, sonst sieh es als Sicherung Deines Arbeitsplatzes an :blush:
allerdings, fänd ich einen 40 € tank gutschein sehr spärlich als dankeschön wenn man bedenkt was mehre PP mit den rezepten einbringen würden... zumal der AG den tankgutschein noch steuerlich absetzen kann :(... dann soll er lieber mehr lohn zahlen , aber da scheut er sich :sunglasses:
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ILP schrieb:
vielen dank für die INfos....
allerdings, fänd ich einen 40 € tank gutschein sehr spärlich als dankeschön wenn man bedenkt was mehre PP mit den rezepten einbringen würden... zumal der AG den tankgutschein noch steuerlich absetzen kann :(... dann soll er lieber mehr lohn zahlen , aber da scheut er sich :sunglasses:
Von einem regelmäßigen Tankgutschein hat der AN mehr als von einer evtl. Lohnerhöhung (kommt natürlich auf die Erhöhung an :wink: ), da dieser eben richtig netto in die Tasche fließt
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die neue schrieb:
bitte richtig lesen: ich hatte geschrieben "monatlich einen Tankgutschein" und nicht "einen 40 € Tankgutschein" :blush:
Von einem regelmäßigen Tankgutschein hat der AN mehr als von einer evtl. Lohnerhöhung (kommt natürlich auf die Erhöhung an :wink: ), da dieser eben richtig netto in die Tasche fließt
aber der ist am ende einer woche verfahren :P
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ILP schrieb:
hab ich schon verstanden 1 x 40 € tankgutschein pro monat ^^
aber der ist am ende einer woche verfahren :P
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klaus Eberle schrieb:
..also wenn ich es richtig verstehe,trittst du ja rechtlich wie ein "freier Mitarbeiter" auf.
d.h. du rechnest gesetzliche Rezepte über eine Praxis ab.
(als FM., und gibst deine Prozente dort ab)
zusätzlich brauchst du andere Auftrageber um die -nicht Scheinselbständigkeit- zu belegen.
Dies wäre mit den Privaten Rezepten und deren Rechnungen evntl. erfüllt.
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..dann Steuer-Nummer beim Finanzamt beantragen,BG-Gebühren,Betriebshaftpflichtversicherung Krankenversicherung,evntl.Betriebsrechtschutz, usw...denn du bist ja selbständig !!!..
....und ich würde sowas nicht ohne guten Steuerberater machen,auch wegen der Beratung!!!
[bearbeitet am 14.02.13 18:56]
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