PHYSIOTHERAPEUT*IN FÜR
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
1.000EUR WELCOMEBONUS
WELCHER PHYSIOTHERAPEUT M/W/D HAT
LUST IN DER KINDERTHERAPIE ZU
STARTEN?
WIR WÜRDEN DICH BEHUTSAM, UNTER
SUPERVISION, IN DER THERAPIE VON
SCHULKINDERN BIS ZU DEN SÄUGLINGEN
FORTBILDEN.
WENN DU DANN FIT UND
ZULASSUNGSFÄHIG FÜR EINEN
SÄUGLINGSKURS BIST, UNTERSTÜTZEN
WIR DICH DABEI.
INTERESSE? DANN MELDE DICH. WIR
FREUEN UNS AUF DICH!
DU HAST LUST DICH ZU VERÄNDERN?
WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG!
Für u...
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Für u...
Ich arbeite in einem angestellten verhältniss ( 35 std /woche) . Und wollte nebenbei eine Privatpatientin Manuelle Lymphdrainage 60 min als Hausbesuch machen . Habe die fortbildung MLD.
1- Darf ich einfach so rechnung schreiben ( die ich natürlich bei der steuererklärung angebe als zusatz verdienst )
2- Welche vorrausetzung bräuchte ich um es zu dürfen?
3- Worauf muss ich achten damit die Patientin das auch über ihre Private Krankenkasse abrechnen kann und es rechtlich keine Probleme gibt
Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen =)
Mit freundlichen grüssen
Isaki
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Isaki schrieb:
Ich habe mal eine frage :)
Ich arbeite in einem angestellten verhältniss ( 35 std /woche) . Und wollte nebenbei eine Privatpatientin Manuelle Lymphdrainage 60 min als Hausbesuch machen . Habe die fortbildung MLD.
1- Darf ich einfach so rechnung schreiben ( die ich natürlich bei der steuererklärung angebe als zusatz verdienst )
2- Welche vorrausetzung bräuchte ich um es zu dürfen?
3- Worauf muss ich achten damit die Patientin das auch über ihre Private Krankenkasse abrechnen kann und es rechtlich keine Probleme gibt
Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen =)
Mit freundlichen grüssen
Isaki
zu 2 evtl. eine private Haftpflicht
zu 3 die meisten PKVen verlangen heute eine Praxis die den Richtlinien der gesetzlichen entspricht. kann also sein, das dein Patient seine Behandlungen nicht erstattet bekommt. Also vorher eine Honorarvereinbarung unterschreiben lassen in der Du auch auf diese Problematik hinweist. Wenn der PAt dies unterschreibt ist es sein Problem ob er sein Geld bekommt
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idefix- schrieb:
zu 1 ja
zu 2 evtl. eine private Haftpflicht
zu 3 die meisten PKVen verlangen heute eine Praxis die den Richtlinien der gesetzlichen entspricht. kann also sein, das dein Patient seine Behandlungen nicht erstattet bekommt. Also vorher eine Honorarvereinbarung unterschreiben lassen in der Du auch auf diese Problematik hinweist. Wenn der PAt dies unterschreibt ist es sein Problem ob er sein Geld bekommt
Das entspricht einer selbstständigen (neben der Angestellten-) Tätigkeit. Ist steuerlich (Einnahmen aus selbstst. freiberufl. Tätigkeit) und rechtlich (Staatsexamen) bei PriPat's meines Wissens kein Problem.
Die eigene Berufshaftpflichtversicherung ist die Mindestabsicherung für Dich selbst und unbedingt!!! zu empfehlen.
Und der Hausbesuch und die Dauer der Behandlung sollte, da Du als PT nur auf ärztliche Weisung tätig werden darfst, mit verordnet sein.
Guten Abend,
Nele
-
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nele69 schrieb:
Ergänzung zu Idefix:
Das entspricht einer selbstständigen (neben der Angestellten-) Tätigkeit. Ist steuerlich (Einnahmen aus selbstst. freiberufl. Tätigkeit) und rechtlich (Staatsexamen) bei PriPat's meines Wissens kein Problem.
Die eigene Berufshaftpflichtversicherung ist die Mindestabsicherung für Dich selbst und unbedingt!!! zu empfehlen.
Und der Hausbesuch und die Dauer der Behandlung sollte, da Du als PT nur auf ärztliche Weisung tätig werden darfst, mit verordnet sein.
Guten Abend,
Nele
-
Also ich brauch eine haftpflicht versicherung fas ist schonmal gut zu wissen.
Aber nochmal zur verstaendniss fur mich :)
1- ich brauch mich nirgendswo freiberuflich oder sonstiges melden? ( brauch selber nur berufliche haftpflicht, der rest lauft uber mein arbeitgeber weiter?)
2- kann es sein das sie ihr geld nicht züruckkriegt weil ich das nicht über eine praxis laufen lasse? Kann ich irgendwo nachfragen ob sie ihr geld zuruck kriegen wurde ? ( bei der krankenkasse oder ähnliches)
3-danke für eure hilfe :) :)
Isaki
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Zu 1)
Zusätzlich ist die Meldung (und selbstverständlich Zahlung) bei der BG Pflicht.
Je nach Bundesland auch Gesundheitsamt
Finanzamt ist ja klar
2) ja es kann sein, daß sie keine Erstattung bekommt.
3) bitte
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die neue schrieb:
nein, das reicht nicht.
Zu 1)
Zusätzlich ist die Meldung (und selbstverständlich Zahlung) bei der BG Pflicht.
Je nach Bundesland auch Gesundheitsamt
Finanzamt ist ja klar
2) ja es kann sein, daß sie keine Erstattung bekommt.
3) bitte
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Isaki schrieb:
Supi. Danke für die schnellen antworten
Also ich brauch eine haftpflicht versicherung fas ist schonmal gut zu wissen.
Aber nochmal zur verstaendniss fur mich :)
1- ich brauch mich nirgendswo freiberuflich oder sonstiges melden? ( brauch selber nur berufliche haftpflicht, der rest lauft uber mein arbeitgeber weiter?)
2- kann es sein das sie ihr geld nicht züruckkriegt weil ich das nicht über eine praxis laufen lasse? Kann ich irgendwo nachfragen ob sie ihr geld zuruck kriegen wurde ? ( bei der krankenkasse oder ähnliches)
3-danke für eure hilfe :) :)
Isaki
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