Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich hoffe mir kann jemand von den Physio-HPs weiterhelfen. Fange demnächst an auch als Physio-HP zu arbeiten, habe einen Behandlungsraum angemietet und behandel also ausschließlich PKVs und Selbstzahler. Jetzt bastel ich gerade an der Zusammenstellung meiner Leistungsketten für die "first contact"-Patienten. Wenn ich jetzt einen Patienten mit z.B. einer akuten Knieproblematik habe und diesen mehrere Male behandel, dann komme ich ja evtl. irgendwann an einen Punkt, wo ich weniger akut behandel (weniger MT etc.) und vielleicht mehr Koordinations- oder Muskeltraining mache. Ist dann der Punkt gekommen, wo ich meinem Patienten ein Rezept über Physiotherapie ausstelle und ihn dann als Physio behandel? Oder wie handhabt Ihr das? Und wenn ich ein Rezept ausstelle, muß dann ein Diagnoseschlüssel mit aufgeführt sein? Oder reicht nur die Diagnose?
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auch schon aufgewacht? War doch schon mehrfach Thema.
..."Ich glaub nicht, dass du als Physio-HP Rezepte ausstellen darfst"...
Das kann schon sein, aber als HP (PT) allemal, solange es um Physiotherapie geht.
gruss mocca :blush:
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mocca schrieb:
hallo PhysioWeim,
auch schon aufgewacht? War doch schon mehrfach Thema.
..."Ich glaub nicht, dass du als Physio-HP Rezepte ausstellen darfst"...
Das kann schon sein, aber als HP (PT) allemal, solange es um Physiotherapie geht.
gruss mocca :blush:
[bearbeitet am 26.10.13 14:49]
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PhysioWeim schrieb:
Also wenn ich HP eingeschränkt auf Physio bin, kann ich Physio Rezepte ausstellen, und meine Kollegen, die in meiner Praxis arbeiten, dürfen dann behandeln? Und die Privaten Kassen akzeptieren diese Physio-HP Rezepte und übernehmen die Kosten, wie bei einem ärztlichen Rezept?
[bearbeitet am 26.10.13 14:49]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ey Leute! Ihr wollt mir jetzt nicht ernsthaft erzählen, dass ihr den Physio-HP habt. Wenn ich solche Aussagen lese, dann kriege ich echt die Krise. Bitte antwortet doch einfach auf meine Frage. Und bitte NUR Physio-HPs die das auch praktizieren! Danke.
ich glaube, das es dir nicht vorbehalten ist über unseren Status zu urteilen.
gruss mocca :blush:
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mocca schrieb:
hallo map,
ich glaube, das es dir nicht vorbehalten ist über unseren Status zu urteilen.
gruss mocca :blush:
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rudibam schrieb:
Warum eine Verordnung? Ich mache einen HP-Vertrag, erstelle die Diagnose und delegiere zu einem unserer Therapeuten/innen weiter. Wo liegt das Problem?
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rudibam schrieb:
:clap: :clap: :clap:
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PhysioWeim schrieb:
Mooooooooooment.. Ich glaub nicht, dass du als Physio-HP Rezepte ausstellen darfst.. Aber ich bin mir nicht sicher. Würde mich auch interessieren.
du behandelst immer als Physio. Der Unterschied ist nur, dass du keine VO vom Arzt brauchst.
Du machst deinen Befund, behandelst ihn und dann bekommt er die Rechnung von dir mit dem Physio-HP-Briefkopf!
Gruß
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a. wasi81 schrieb:
Können die gesetl. krankenversicherte dann diese Rechnung bei ihrer Kasse abrechnen lassen?
nein, die gesetzlichen KK erstatten nicht.
Gruß
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redbi schrieb:
Hallo a.wasi,
nein, die gesetzlichen KK erstatten nicht.
Gruß
"Also wenn ich HP eingeschränkt auf Physio bin, kann ich Physio Rezepte ausstellen, und meine Kollegen, die in meiner Praxis arbeiten, dürfen dann behandeln? Und die Privaten Kassen akzeptieren diese Physio-HP Rezepte und übernehmen die Kosten, wie bei einem ärztlichen Rezept?"
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PhysioWeim schrieb:
Kann mal jemand meine Frage beantworten bitte..?
"Also wenn ich HP eingeschränkt auf Physio bin, kann ich Physio Rezepte ausstellen, und meine Kollegen, die in meiner Praxis arbeiten, dürfen dann behandeln? Und die Privaten Kassen akzeptieren diese Physio-HP Rezepte und übernehmen die Kosten, wie bei einem ärztlichen Rezept?"
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redbi schrieb:
:) Ja
Gruß
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redbi schrieb:
Oh hab was vergessen: nicht JEDE private zahlt es, aber es gibt einige die es (noch) tun.
Gruß
> Und die Privaten Kassen
> akzeptieren diese Physio-HP Rezepte und übernehmen die Kosten,
> wie bei einem ärztlichen Rezept?\"
-- Nein das tun sie mindestens überwiegend, wenn nicht zu 100%, nicht. Sie verlangen in aller Regel (es gibt so viele PKV, dass wohl niemand die Bedingungen jeder einzelnen kennt), eine ärztliche Verordnung als Voraussetzung für die Erstattung von Krankengymnastik.
Ob ein auf PT- beschränkter HP überhaupt "Rezepte" ausstellen darf, halte ich für mindestens umstritten. Da es nach meiner Kenntnis ohnehin keine Institution gibt die derartige Verordnungen erstattet, ist die Frage ohnehin nicht von Bedeutung. Rechtlich zu klären wäre dann noch, ob ein Physio-HP basierend auf dem BVG-Urteil, Behandlungen wirklich delegieren darf. Das wurde in einem anderen Thread ausgiebig diskutiert (Suchfkt.!) und die Mehrheit der Kollegen sowie die PT-Berufsverbände, glauben das das möglich ist. Die Erlaubnis zu diagnostizieren impliziert auch das Recht und die Fähigkeit, Behandlungen an Kollegen (ohne HP) zu delegieren. HP-Verbände argumentieren da anders. Sie interpretieren die Rechtsprechung dahingehend, dass mit der sektoralen HP-Erlaubnis lediglich die Berufsfreiheit der Physios erreicht werden sollte und dazu gehört es nicht, Behandlungen an Kollegen zu delegieren. Des weiteren würden rein sektorale Kennnisse nicht ausreichen, um objektiv entscheiden zu können, ob und welche Anwendung für einen Patienten wirklich nötig sei. Physio-HP würden hier aufgrund ihrer rein fachlichen und damit begrenzten Kenntnisse, immer nur die ihnen bekannten Anwendungen "verordnen". Dieses könnte für Patienten ein erhöhtes Risiko darstellen. Man kann auch dieser Argumentation folgen, muss man aber nicht. Ich sehe da, anders als manche Kollegen, durchaus noch Klärungsbedarf. Fragen jetzt beantwortet? Gruß S. ( PT+ Voll-HP)
[bearbeitet am 28.10.13 09:46]
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Shakespeare schrieb:
PhysioWeim schrieb:
> Und die Privaten Kassen
> akzeptieren diese Physio-HP Rezepte und übernehmen die Kosten,
> wie bei einem ärztlichen Rezept?\"
-- Nein das tun sie mindestens überwiegend, wenn nicht zu 100%, nicht. Sie verlangen in aller Regel (es gibt so viele PKV, dass wohl niemand die Bedingungen jeder einzelnen kennt), eine ärztliche Verordnung als Voraussetzung für die Erstattung von Krankengymnastik.
Ob ein auf PT- beschränkter HP überhaupt "Rezepte" ausstellen darf, halte ich für mindestens umstritten. Da es nach meiner Kenntnis ohnehin keine Institution gibt die derartige Verordnungen erstattet, ist die Frage ohnehin nicht von Bedeutung. Rechtlich zu klären wäre dann noch, ob ein Physio-HP basierend auf dem BVG-Urteil, Behandlungen wirklich delegieren darf. Das wurde in einem anderen Thread ausgiebig diskutiert (Suchfkt.!) und die Mehrheit der Kollegen sowie die PT-Berufsverbände, glauben das das möglich ist. Die Erlaubnis zu diagnostizieren impliziert auch das Recht und die Fähigkeit, Behandlungen an Kollegen (ohne HP) zu delegieren. HP-Verbände argumentieren da anders. Sie interpretieren die Rechtsprechung dahingehend, dass mit der sektoralen HP-Erlaubnis lediglich die Berufsfreiheit der Physios erreicht werden sollte und dazu gehört es nicht, Behandlungen an Kollegen zu delegieren. Des weiteren würden rein sektorale Kennnisse nicht ausreichen, um objektiv entscheiden zu können, ob und welche Anwendung für einen Patienten wirklich nötig sei. Physio-HP würden hier aufgrund ihrer rein fachlichen und damit begrenzten Kenntnisse, immer nur die ihnen bekannten Anwendungen "verordnen". Dieses könnte für Patienten ein erhöhtes Risiko darstellen. Man kann auch dieser Argumentation folgen, muss man aber nicht. Ich sehe da, anders als manche Kollegen, durchaus noch Klärungsbedarf. Fragen jetzt beantwortet? Gruß S. ( PT+ Voll-HP)
[bearbeitet am 28.10.13 09:46]
Naja, die HPs sollen sich mal nicht so aufführen. Meine Frau macht gerade ihren HP und der Lehrer meinte letztens, "wenn ihr dann die Prüfung bestanden habt, seid ihr nur eines: 'keine Gefahr für die Volksgesundheit'." Ähnlich wie bei den meisten Physios ;)
Ich finde man sollte in den Physio Schulen die Möglichkeit haben ein viertes Jahr dranzuhängen, um seine Erlaubnis als Physio fc oder Diplom zu erlangen, aber dieser HP Weg ist einfach bescheuert.. Auch wenn die ZVK jetzt erstmal 15 Jahre stolz drauf ist und sich zurücklehnen wird.. Naja was solls.. Ich muss ihn im April machen,'hab einfach viel zu viele fc Patienten, die genervt sind und es nicht verstehen können, dass ich sie zum Arzt schicken muss. Weil sie genau dafür keine Zeit haben oder eh wissen, dass dieser sie mit Diagnose LWS -Syndrom zum Physio schickt.
Das find ich ja eh immer das Beste.. Wir sind von ärztlichen Rezepten abhängig, der Patient geht zuerst zum Arzt, erzählt dem Arzt er hätte untere Rückenschmerzen, und der Arzt stellt das Rezept für uns aus mit der Diagnose untere Rückenschmerzen (LWS-Syndrom). Ganz große Klasse.
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PhysioWeim schrieb:
Ja danke Shakespeare!
Naja, die HPs sollen sich mal nicht so aufführen. Meine Frau macht gerade ihren HP und der Lehrer meinte letztens, "wenn ihr dann die Prüfung bestanden habt, seid ihr nur eines: 'keine Gefahr für die Volksgesundheit'." Ähnlich wie bei den meisten Physios ;)
Ich finde man sollte in den Physio Schulen die Möglichkeit haben ein viertes Jahr dranzuhängen, um seine Erlaubnis als Physio fc oder Diplom zu erlangen, aber dieser HP Weg ist einfach bescheuert.. Auch wenn die ZVK jetzt erstmal 15 Jahre stolz drauf ist und sich zurücklehnen wird.. Naja was solls.. Ich muss ihn im April machen,'hab einfach viel zu viele fc Patienten, die genervt sind und es nicht verstehen können, dass ich sie zum Arzt schicken muss. Weil sie genau dafür keine Zeit haben oder eh wissen, dass dieser sie mit Diagnose LWS -Syndrom zum Physio schickt.
Das find ich ja eh immer das Beste.. Wir sind von ärztlichen Rezepten abhängig, der Patient geht zuerst zum Arzt, erzählt dem Arzt er hätte untere Rückenschmerzen, und der Arzt stellt das Rezept für uns aus mit der Diagnose untere Rückenschmerzen (LWS-Syndrom). Ganz große Klasse.
das ist genau der Sinn der sekt. HP-Überprüfung: "...ob man eine Gefahr für die Volksgesundheit ist oder nicht...." :)
Gruß
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redbi schrieb:
Hallo PhysioWeim,
das ist genau der Sinn der sekt. HP-Überprüfung: "...ob man eine Gefahr für die Volksgesundheit ist oder nicht...." :)
Gruß
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rudibam schrieb:
Warum ein Rezept ausstellen? Die HP-Rechnung reicht.Ich kann nach der Erstellung der Diagnose weiter delegieren. Im Klartext: Ich muß die Diagnose erstellen aber die Therapie nicht selbst durchführen!
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rudibam schrieb:
Was hat, um Gottes Willen, der ZVK damit zu tun. Ohne VDB gäbe es keinen sectoralen HP. Der ZVK hat sich, meines Wissens, zuerst dagegen gewehrt.
Das war mit nicht bewusst.. Also wer ZVK Mitglied ist, sollte sich echt langsam schämen, dass er/sie unseren Berufsstand zerstört.
Auch hier in diesem Beitrag kommt die ZVK stark
Jn fie Kritik:Physiotherapie Informationsdienst: Zahlungsunwilliger Privatversicherung
"Um dies zu verstehen, muß man wissen, dass der größte Berufsverband der Physiotherapeuten, der Zentralverband der Physiotherapeuten/Krankengymnasten (ZVK) e.V., jahrelang von Krankengymnastinnen dominiert wurde, die selbst überwiegend im Angestelltenverhältnis tätig waren und keinerlei Ahnung von betriebswirtschaftlichen Fragen hatten, die etwa bei der Kostenkalkulation einer Physiotherapiepraxis zu beachten wären. Diesen Damen war es womöglich auch herzlich egal, wie hoch das Honorar für ihre wenigen selbständigen Kolleginnen und Kollegen ausfiel. Seinerzeit galt bei vielen dieser “Kolleginnen” auch die linksideologische Forderung als politisch korrekt, Selbständige dürften keinesfalls mehr als Angestellte verdienen!
Angesichts dieser Situation hatten die Krankenkassen leichtes Spiel, ihre schon damals lächerlichen Honorare für selbständige Krankengymnastinnen in den Verhandlungen mit den Vertreterinnen dieses Berufsverbandes zu zementieren. Seither hat sich an den Honoraren für uns Physiotherapeuten nichts geändert, im Gegenteil, blieben doch die gelegentlichen Tarifanpassungen grundsätzlich deutlich hinter der tatsächlichen Inflationsrate zurück. Für die Zeit zwischen 1998 und 2008 betrug die Gesamtanpassung unserer Honorare (trotz Euro-Einführung und Erhöhung der MwSt. auf 19%) nicht einmal 4%. Den Physiotherapeuten in Hessen ging es hierbei noch schlechter, weil sie in mehreren Verhandlungsrunden von der Hessischen “Gesundheitskasse” AOK regelrecht über den Tisch gezogen und noch erheblich unter die Erstattungssätze der Ersatzkassen gepreßt wurden."
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PhysioWeim schrieb:
Ja du hast recht.. ZVK: Wir sind nicht bereit für den Erstkontakt! | unternehmen praxis - up-aktuell
Das war mit nicht bewusst.. Also wer ZVK Mitglied ist, sollte sich echt langsam schämen, dass er/sie unseren Berufsstand zerstört.
Auch hier in diesem Beitrag kommt die ZVK stark
Jn fie Kritik:Physiotherapie Informationsdienst: Zahlungsunwilliger Privatversicherung
"Um dies zu verstehen, muß man wissen, dass der größte Berufsverband der Physiotherapeuten, der Zentralverband der Physiotherapeuten/Krankengymnasten (ZVK) e.V., jahrelang von Krankengymnastinnen dominiert wurde, die selbst überwiegend im Angestelltenverhältnis tätig waren und keinerlei Ahnung von betriebswirtschaftlichen Fragen hatten, die etwa bei der Kostenkalkulation einer Physiotherapiepraxis zu beachten wären. Diesen Damen war es womöglich auch herzlich egal, wie hoch das Honorar für ihre wenigen selbständigen Kolleginnen und Kollegen ausfiel. Seinerzeit galt bei vielen dieser “Kolleginnen” auch die linksideologische Forderung als politisch korrekt, Selbständige dürften keinesfalls mehr als Angestellte verdienen!
Angesichts dieser Situation hatten die Krankenkassen leichtes Spiel, ihre schon damals lächerlichen Honorare für selbständige Krankengymnastinnen in den Verhandlungen mit den Vertreterinnen dieses Berufsverbandes zu zementieren. Seither hat sich an den Honoraren für uns Physiotherapeuten nichts geändert, im Gegenteil, blieben doch die gelegentlichen Tarifanpassungen grundsätzlich deutlich hinter der tatsächlichen Inflationsrate zurück. Für die Zeit zwischen 1998 und 2008 betrug die Gesamtanpassung unserer Honorare (trotz Euro-Einführung und Erhöhung der MwSt. auf 19%) nicht einmal 4%. Den Physiotherapeuten in Hessen ging es hierbei noch schlechter, weil sie in mehreren Verhandlungsrunden von der Hessischen “Gesundheitskasse” AOK regelrecht über den Tisch gezogen und noch erheblich unter die Erstattungssätze der Ersatzkassen gepreßt wurden."
Würdest Du den Patienten an einen externen Kollegen verweisen, dann bräucht der Patient eine Privat-VO mit den üblichen Angaben.
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Harri schrieb:
Wenn Du als PhysioHP in Deiner eigenen Praxis mit Angestellten arbeitest, kannst Du Deinen HP-Patienten ohne Rezept an Deine angestellten Kollegen zur Therapie schicken. Diese behandeln dann Deinen HP-Patienten nach Deinen Vorgaben. Und da die Therapie in Deiner Praxis durchgeführt wird, stellst Du sie auch privat in Rechnung. (Deine Praxis, Deine Angestellten).
Würdest Du den Patienten an einen externen Kollegen verweisen, dann bräucht der Patient eine Privat-VO mit den üblichen Angaben.
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redbi schrieb:
Hallo mab,
du behandelst immer als Physio. Der Unterschied ist nur, dass du keine VO vom Arzt brauchst.
Du machst deinen Befund, behandelst ihn und dann bekommt er die Rechnung von dir mit dem Physio-HP-Briefkopf!
Gruß
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für Eure Antworten!
Wenn Du Selbst behandelst, behandelst Du und schreibst ne Rechung, PUNKT. Deine Unterscheidung ist....??????????????????...akut...und mehr mehr physio ??????????????????????
Gut.
Ansonsten GKV Patienten brauchen eine Verordnung vom Arzt und einen zugelassenen Leistungserbringer.
PKV Patienten meisst auch. Es sei denn, sie haben auch HP Leistungen im Vertrag. Dann geht oft auch die Kombination HP verschreibt KG und Versicherung erstattet. (Selbst schon als Leistungserbringer und Patient gehabt)Könnte aber auch Schwierigkeiten geben, insbesondere mit dem relativ neuem PhysioHP als Aussteller.
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Problem beschreiben
ali schrieb:
ganz ehrlich, ich versteh den Grund Deiner Frage nicht wirklich.
Wenn Du Selbst behandelst, behandelst Du und schreibst ne Rechung, PUNKT. Deine Unterscheidung ist....??????????????????...akut...und mehr mehr physio ??????????????????????
Gut.
Ansonsten GKV Patienten brauchen eine Verordnung vom Arzt und einen zugelassenen Leistungserbringer.
PKV Patienten meisst auch. Es sei denn, sie haben auch HP Leistungen im Vertrag. Dann geht oft auch die Kombination HP verschreibt KG und Versicherung erstattet. (Selbst schon als Leistungserbringer und Patient gehabt)Könnte aber auch Schwierigkeiten geben, insbesondere mit dem relativ neuem PhysioHP als Aussteller.
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