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ich habe einen Patienten, der nach Asylbewerberleistungsgesetz über die Verbandsgemeinde, deren Abrechnungsstelle die DDG ist, abgerechnet wird.
Rechnet Ihr diese Patienten privat oder nach GKV-Sätzen ab?
Vielen Dank für eure Hilfe
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von Anne schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe einen Patienten, der nach Asylbewerberleistungsgesetz über die Verbandsgemeinde, deren Abrechnungsstelle die DDG ist, abgerechnet wird.
Rechnet Ihr diese Patienten privat oder nach GKV-Sätzen ab?
Vielen Dank für eure Hilfe
Beachte, bei uns müssen diese VO vor Beginn zwingend von der Kommune genehmigt werden!
Ich empfehle dir daher, das bei der Verbandsgemeinde zu klären, auch was die Zahlung angeht.
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Evemarie Kaiser schrieb:
Früher mußten auch Rezepte für Massagen und KG, auf denen als Kostenträger "Sozialamt" stand, vor Beginn der Behandlung von diesem genehmigt werden. Von der Zuzahlung waren diese Verordnungen generell befreit und bezahlt wurde nach den Tarifen der zuständigen AOK - bei uns war das damals der Tarif von Westfalen - Lippe!
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Ahn schrieb:
Ganz genau, die müssen den Betrag erst absegnen. Wenn du privat abrechnest kürzen die.
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Evemarie Kaiser schrieb:
... und die schlechtesten Tarife für eine Behandlung waren die in Westf.-Lippe! Den größten Unterschiede damals, gab's im Vergleich zu den Tarifen in Baden-Württemberg, egal ob Primärkassen oder VdEK ! Die Unterschiede waren teilweise bis zu 20% pro Behandlung (Anfang der 1970er Jahre). Wir haben immer gesagt, dass unsere Tarife die rote Laterne (Schlußlicht) in der BRD tragen ...
wichtig war bei uns immer die Genehmigung vor Behandlungsbeginn(so ja auch heute noch) und es waren dann immer die Preise der AOK HH bzw. S-H...
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Evemarie Kaiser
wichtig war bei uns immer die Genehmigung vor Behandlungsbeginn(so ja auch heute noch) und es waren dann immer die Preise der AOK HH bzw. S-H...
MfG
JürgenK ;)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@von Anne Da gelten im Normallfall die GKV-Sätze, allerdings ohne Zuzahlung.
Beachte, bei uns müssen diese VO vor Beginn zwingend von der Kommune genehmigt werden!
Ich empfehle dir daher, das bei der Verbandsgemeinde zu klären, auch was die Zahlung angeht.
Auf Nachfrage in der Kreisverwaltung wurde mir mitgeteilt, dass es tatsächlich Sache der Verbandsgemeinde sei. Ein Genehmigungsverfahren benötigt es nicht mehr.
Vielen Dank für die Antworten.
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von Anne schrieb:
Ich habe einen Kostenübernahmeschein plus durch Nachfrage nochmal ein separates Schreiben für die Kostenzusage der Kasse. Früher mussten die Rezepte über die Kreisverwaltung erst genehmigt werden. Deshalb hat mich das mit der Kostenzusage von der Verbandsgemeinde irritiert.
Auf Nachfrage in der Kreisverwaltung wurde mir mitgeteilt, dass es tatsächlich Sache der Verbandsgemeinde sei. Ein Genehmigungsverfahren benötigt es nicht mehr.
Vielen Dank für die Antworten.
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