Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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Und zwar bin ich Angestellt in einer kleinen Praxis, weder meine Cheffin noch ich besitzen die Fortbildung zur manuellen Therapie. Daher werden hier MT Rezepte nicht angenommen.
Jetzt war meine Cheffin wohl auf einem Treffen/Konferenz mit mehreren anderen Therapeuten. Dort wurde ihr erzählt, das es seit neuestem möglich sein soll, MT Rezepte abzurechnen, indem man in dem "Maßnahmen"Feld des Rezeptes "KG" notiert.
Leider habe ich hierzu von ihr keinerlei Quellen erhalten können.
Gibt es da nun eine neue Regelung, oder wurde da etwas Fehlgedeutet?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Tag, ich habe einmal eine Frage zum Thema Abrechnung von MT Rezepten.
Und zwar bin ich Angestellt in einer kleinen Praxis, weder meine Cheffin noch ich besitzen die Fortbildung zur manuellen Therapie. Daher werden hier MT Rezepte nicht angenommen.
Jetzt war meine Cheffin wohl auf einem Treffen/Konferenz mit mehreren anderen Therapeuten. Dort wurde ihr erzählt, das es seit neuestem möglich sein soll, MT Rezepte abzurechnen, indem man in dem "Maßnahmen"Feld des Rezeptes "KG" notiert.
Leider habe ich hierzu von ihr keinerlei Quellen erhalten können.
Gibt es da nun eine neue Regelung, oder wurde da etwas Fehlgedeutet?
MfG
Jürgen K :kissing_closed_eyes:
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rudibam schrieb:
Das kann man natürlich machen!! Es ist eine Art Lehrgeld zu zahlen!!
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JürgenK schrieb:
....ich sags mal so: da hat einer in einem Märchenbuch geblättert und die falsche Seite gelesen...
MfG
Jürgen K :kissing_closed_eyes:
Das ist schon lange Geschichte und heute wird da munter gekürzt, wenn jemand auf solche Ideen kommt.
Nur nach Rücksprache (Unterschrift/Stempel) mit dem Arzt, kann die Verordnung von MT in KG geändert werden.
Immerhin auch eine Möglichkeit, wo das fachlich zu vertreten ist. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Das war wohl mal vor vielen, vielen Jahren, weit vor dem HMK, tatsächlich im Rahmen eines Kulanzverhaltens von Kassen tatsächlich möglich geringer wertige Therapien anstelle von MT oder auch KG-Neuro (ja so hieß das früher mal) abzurechnen (waren es die 80er oder 90er???).
Das ist schon lange Geschichte und heute wird da munter gekürzt, wenn jemand auf solche Ideen kommt.
Nur nach Rücksprache (Unterschrift/Stempel) mit dem Arzt, kann die Verordnung von MT in KG geändert werden.
Immerhin auch eine Möglichkeit, wo das fachlich zu vertreten ist. Gruß S.
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