Physiotherapeut (w/m/d) in VZ, TZ
oder auf Minijob-Basis ab sofort.
Auch Berufsanfänger*innen sind
herzlich willkommen.
Unser interdisziplinäres
Therapiezentrum befindet sich
westlich von Köln in
Bergheim-Oberaußem.
Dich erwartet:
- Ein kreatives und motoviertes
Team
- Eine gut ausgestattete Praxis mit
großem KGG-Raum
- Behandlungen im 30-Minuten-Takt
- Flexible Arbeitszeiteinteilung
- Eine ganztägig besetzte
Rezeption
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen & Teambesp...
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darf ich innerhalb meines LD Hausbesuches mit anschl. lt. Rezept Kompressionsbehandlung( Beine wickeln ) weiterhin die Wicklung abrechnen. Der Pat. hat nach der 3.Behandlung Strümpfe erhalten, die ich zur Behandlung aus und wieder anziehe.
Habe ich das Recht diese Leistung adäquat zur Kompressionsbehandlung abzurechnen.Pat. ist über die Debeka pivatversichert.
LG Mike
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Moin,
darf ich innerhalb meines LD Hausbesuches mit anschl. lt. Rezept Kompressionsbehandlung( Beine wickeln ) weiterhin die Wicklung abrechnen. Der Pat. hat nach der 3.Behandlung Strümpfe erhalten, die ich zur Behandlung aus und wieder anziehe.
Habe ich das Recht diese Leistung adäquat zur Kompressionsbehandlung abzurechnen.Pat. ist über die Debeka pivatversichert.
LG Mike
MfG :)
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Aber hier bei Privatpatienten wäre eine derartige Vereinbarung mit dem Patienten für mich durchaus denkbar...
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Bei Kassenpatienten keine Diskussion und volle Zustimmung für Ingo Friedrich.
Aber hier bei Privatpatienten wäre eine derartige Vereinbarung mit dem Patienten für mich durchaus denkbar...
Gruß
Nora
Bei Kassenpatienten keine Diskussion und volle Zustimmung für Ingo Friedrich.
Aber hier bei Privatpatienten wäre eine derartige Vereinbarung mit dem Patienten für mich durchaus denkbar...
Gruß
Nora
Dann muss die Leistung aber genau benannt werden und der Pat. bekommt es nicht erstattet. Da es keine Kompressionsbsndagierung ist, sondern das Anziehen der Kompressionsstrümpfe.
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morpheus-06 schrieb:
Nora Weber schrieb am 9.5.18 20:24:
Bei Kassenpatienten keine Diskussion und volle Zustimmung für Ingo Friedrich.
Aber hier bei Privatpatienten wäre eine derartige Vereinbarung mit dem Patienten für mich durchaus denkbar...
Gruß
Nora
Dann muss die Leistung aber genau benannt werden und der Pat. bekommt es nicht erstattet. Da es keine Kompressionsbsndagierung ist, sondern das Anziehen der Kompressionsstrümpfe.
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Xela schrieb:
gelöscht... Sorry mein Fehler
[...] Dann muss die Leistung aber genau benannt werden und der Pat. bekommt es nicht erstattet. Da es keine Kompressionsbsndagierung ist, sondern das Anziehen der Kompressionsstrümpfe.
Die Erstattungsfrage ist eigentlich das Problem des Patienten - aber ein Hinweis, dass er dies tatsächlich vermutlich nicht erstattet bekommt, sollte durchaus gegeben werden.
In der Ausgangsfrage wurde ja der Begriff "Kompressionsbehandlung" statt "-bandagierung" verwandt - und hier wäre m.E. eine gegenseitige Absprache auf Privatbasis mit dem Patienten denkbar.
Ich denke, wenn Hinz und Kunz den Leuten manchmal den letzten Blödsinn verkaufen können, sehe ich mich durchaus als Dienstleister, auch ´mal etwas über meinen Tellerrand zu schauen und - wie in diesem Beispiel - vielleicht eine echte Erleichterung für den Patienten anbieten zu können.
Wie gesagt: das Ganze weit weg von der GKV!
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
morpheus-06 schrieb am 9.5.18 22:07:
[...] Dann muss die Leistung aber genau benannt werden und der Pat. bekommt es nicht erstattet. Da es keine Kompressionsbsndagierung ist, sondern das Anziehen der Kompressionsstrümpfe.
Die Erstattungsfrage ist eigentlich das Problem des Patienten - aber ein Hinweis, dass er dies tatsächlich vermutlich nicht erstattet bekommt, sollte durchaus gegeben werden.
In der Ausgangsfrage wurde ja der Begriff "Kompressionsbehandlung" statt "-bandagierung" verwandt - und hier wäre m.E. eine gegenseitige Absprache auf Privatbasis mit dem Patienten denkbar.
Ich denke, wenn Hinz und Kunz den Leuten manchmal den letzten Blödsinn verkaufen können, sehe ich mich durchaus als Dienstleister, auch ´mal etwas über meinen Tellerrand zu schauen und - wie in diesem Beispiel - vielleicht eine echte Erleichterung für den Patienten anbieten zu können.
Wie gesagt: das Ganze weit weg von der GKV!
Gruß
Nora
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morpheus-06 schrieb:
Zustimmung Nora, nur wie geschrieben darf es in der HV nicht Kompressionsbandagierung heißen und der Hinweis das dies nicht erstattet wird sollte erfolgen. Klar kann ein HV über Kompressionsbhandlung, Anziehen der Kompressionsstrümpfe mit dem Pat. geschlossen werden. Ich frag nich aber wozu der Aufwand einfach kürzer Lymphen und in der Behandlungszeit die Strümpfe abziehen, das sind ja nur wenige Minuten.
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TheStonie schrieb:
m.E. gehört die Hilfestellung des Therapeuten zur Behandlungszeit (für das anziehen der Strümpfe) So stehts im Rahmenvertrag VDEK z.b.. Die Bandagierung ist nur abzurechnen, wenn sie auch erbracht wird. Strümpfe sind keine Kompressionsbandagiereung!
Aber hier geht es um einen Privatpatienten - und was dort in seinem "Debeka-Vertrag" steht kann dem Dienstleister, der nicht Vertragspartner ist, recht egal sein. Und es geht hier auch nicht um eine Position "Bandagierung".
@morpheus-06: klar sollte man schnell noch Strumpf-Anziehhilfe in die Behandlungszeit reinpacken - mache ich ja auch üblicherweise. Meine Gedanken bezogen sich nur auf die ursprüngliche Fragestellung: "Habe ich das Recht diese Leistung [...] abzurechnen".
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
@TheStonie: volle Übereinstimmung - in Bezug auf den VdEK-Vetrag.
Aber hier geht es um einen Privatpatienten - und was dort in seinem "Debeka-Vertrag" steht kann dem Dienstleister, der nicht Vertragspartner ist, recht egal sein. Und es geht hier auch nicht um eine Position "Bandagierung".
@morpheus-06: klar sollte man schnell noch Strumpf-Anziehhilfe in die Behandlungszeit reinpacken - mache ich ja auch üblicherweise. Meine Gedanken bezogen sich nur auf die ursprüngliche Fragestellung: "Habe ich das Recht diese Leistung [...] abzurechnen".
Gruß
Nora
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Ingo Friedrich schrieb:
Nein.
MfG :)
Kann der Pat. dann selbst abwickeln.
gruß manfred
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manfred schrieb:
Zieh die Strümpfe an und aus in der Behandlungszeit und bandagiere über die Strümpfe.
Kann der Pat. dann selbst abwickeln.
gruß manfred
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