Hallo..
wir sind ein interdisziplinäres
und vor allem aufgeschlossenes Team
in den Bereichen
"Physiotherapie"-"Ergotherapie" und
"Logopädie" und suchen dich für
unser Team in Vollzeit oder
Teilzeit!
Ob du im physiotherapeutischen
Bereich mehr oder auch weniger
Erfahrung oder Qualifikationen
mitbringst, ist für uns nicht das
Wichtigste.
Aber wenn du dich weiterbilden
willst, unterstützen wir dich
dabei fachlich und auch finanziell.
Und das mit vollem Einsatz!
Darüber hinaus bieten...
wir sind ein interdisziplinäres
und vor allem aufgeschlossenes Team
in den Bereichen
"Physiotherapie"-"Ergotherapie" und
"Logopädie" und suchen dich für
unser Team in Vollzeit oder
Teilzeit!
Ob du im physiotherapeutischen
Bereich mehr oder auch weniger
Erfahrung oder Qualifikationen
mitbringst, ist für uns nicht das
Wichtigste.
Aber wenn du dich weiterbilden
willst, unterstützen wir dich
dabei fachlich und auch finanziell.
Und das mit vollem Einsatz!
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Kann ich ein Privatrezept KGG abrechnen, auch wenn ich den Patienten nur mit Kleingeräten oder Sling Trainer therapiere?
Danke für eure Hilfe!
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Richard Ehrhardt schrieb:
Hallo!
Kann ich ein Privatrezept KGG abrechnen, auch wenn ich den Patienten nur mit Kleingeräten oder Sling Trainer therapiere?
Danke für eure Hilfe!
Ob es hier in einzelnen Verträgen Bedingungen gibt oder es einseitige Richtlinien dieser genannten Kostenträger gibt, weiß ich nicht und müsste der einzelne Patient für sich klären. Als dein Vertragspartner kann der Patient mit dir für die oben beschriebenen Leistung (KGG mit Kleingeräten), ein Honorar vereinbaren und wäre dann auch zahlungspflichtig. So wäre mein Wissensstand hierzu. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Eine allgemeine Vorgabe wie bei den GKV betr. Art und Anzahl von Geräten, Raumgröße, vorgeschriebene Zertifikate etc. gibt es m.W. weder mit den PKVen noch mit irgendwelchen Beihilfestellen.
Ob es hier in einzelnen Verträgen Bedingungen gibt oder es einseitige Richtlinien dieser genannten Kostenträger gibt, weiß ich nicht und müsste der einzelne Patient für sich klären. Als dein Vertragspartner kann der Patient mit dir für die oben beschriebenen Leistung (KGG mit Kleingeräten), ein Honorar vereinbaren und wäre dann auch zahlungspflichtig. So wäre mein Wissensstand hierzu. Gruß S.
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