An den LVR-Förderschulen
übernehmen LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
Physiotherapeutische Behandlung von
zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und Vorbe...
übernehmen LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
Physiotherapeutische Behandlung von
zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und Vorbe...
ich habe ein Rezept vorliegen ( gesetzliche KV ) mit 6x KG und 6x KG-Gerät.
Darf ich das Rezept annehmen und abrechnen? Ich würde nur die KG abrechnen, da ich keine KG-Geräte Zulassung habe. Der Patient ist schon lange bei mir in Behandlung. Für ihn ist das so in Ordnung .
Vielen Dank für eure Antworten
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Therapieeinheiten erbringen und abrechnen, wie sie nach der HeilM-RL zulässig sind. Bei Aufteilung der VO-Menge auf unterschiedliche Heilmittel erfolgt die Reduktion im Verhältnis der ursprünglich verordneten Heilmittel. Die Ärztin oder der Arzt ist darüber zu informieren. Eine Änderung der Verordnung ist nicht erforderlich.
D.h., du wärst eigentlich verpflichtet, dann 3x KG und 3x KG-Gerät durchzuführen. Da du aber gar kein KG-Gerät-Zulassung hast, dürftest du die VO de jure eigentlich gar nicht annehmen.
Wenn du ganz auf Nummer sicher gehen möchtest (die Kassen kommen aktuell auf sehr krumme Gedanken, was sie alles absetzen können), sollte der Patient eine neue VO bringen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Da auf eine Standard VO 6x KG und 6x KG-Gerät (2x vorrangiges Heilmittel) in der Menge ohnehin nicht verordnungsfähig ist, ist die VO dem Grunde nach, so nicht gültig. Aber ...
Sofern auf der ärztlichen Verordnung die Verordnungshöchstmengen überschritten werden, kann der Leistungserbringer maximal so viele Anlage 3a, Nummer 5 Lit. f
Therapieeinheiten erbringen und abrechnen, wie sie nach der HeilM-RL zulässig sind. Bei Aufteilung der VO-Menge auf unterschiedliche Heilmittel erfolgt die Reduktion im Verhältnis der ursprünglich verordneten Heilmittel. Die Ärztin oder der Arzt ist darüber zu informieren. Eine Änderung der Verordnung ist nicht erforderlich.
D.h., du wärst eigentlich verpflichtet, dann 3x KG und 3x KG-Gerät durchzuführen. Da du aber gar kein KG-Gerät-Zulassung hast, dürftest du die VO de jure eigentlich gar nicht annehmen.
Wenn du ganz auf Nummer sicher gehen möchtest (die Kassen kommen aktuell auf sehr krumme Gedanken, was sie alles absetzen können), sollte der Patient eine neue VO bringen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Kollegen,
ich habe ein Rezept vorliegen ( gesetzliche KV ) mit 6x KG und 6x KG-Gerät.
Darf ich das Rezept annehmen und abrechnen? Ich würde nur die KG abrechnen, da ich keine KG-Geräte Zulassung habe. Der Patient ist schon lange bei mir in Behandlung. Für ihn ist das so in Ordnung .
Vielen Dank für eure Antworten
Ja klar du kannst nur kg abrechnen .
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Feras Asaad schrieb:
Hallo
Ja klar du kannst nur kg abrechnen .
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