WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
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Nun ist die Frage auch wenn das herzlos erscheint: Kann man den Termin bei der Krankenkasse dennoch abrechnen? Hatte sowas schon mal jemand?
Ich tendiere im Moment eher dazu es einfach zu lassen. Zur Hilfeleistung ist man eh verpflichtet und dann frisst der Betrieb halt mal die Arbeitszeit ohne erbrachte Leistung.
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Problem beschreiben
physiox100 schrieb:
Unsere Therapeutin war wie geplant zum Hausbesuch gefahren und fand dort den Patienten bewusstlos auf dem Boden liegend vor. Sie rief den Rettungswagen und blieb beim Patienten bis dieser sicher übergeben war.
Nun ist die Frage auch wenn das herzlos erscheint: Kann man den Termin bei der Krankenkasse dennoch abrechnen? Hatte sowas schon mal jemand?
Ich tendiere im Moment eher dazu es einfach zu lassen. Zur Hilfeleistung ist man eh verpflichtet und dann frisst der Betrieb halt mal die Arbeitszeit ohne erbrachte Leistung.
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Ja. Kurzen Vermerk zum Behandlungsdatum das die Einlieferung im Anschluss an den Termin stattfand.
???
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Xela schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 7.5.18 11:19:
Ja. Kurzen Vermerk zum Behandlungsdatum das die Einlieferung im Anschluss an den Termin stattfand.
???
ich denke mir, Du kannst auch die Behandlung abrechnen (ohne Gewähr).
Bei den angegebenen Zeiten handelt es sich um Regelbehandlungszeiten. Diese können im Ausnahmefall auch unterschritten werden (wahrscheinlich warst Du eher länger beim Patienten). Du bist zur Behandlung gefahren, hast eine (sehr kurze!) Befundung durchgeführt und Dich dann logischerweise entschieden, den Patienten nicht weiter zu behandeln, sondern die entsprechenden Maßnahmen (RTW) durchzuführen. Außerdem hast Du diese Maßnahmen dokumentiert!
Ein anderes Beispiel: ein Patient mit unspezifischen LWS-Beschwerden kam zu mir. Als er sich auszog, entdeckte ich an der LWS Pusteln. V.a. Herpes Zoster, welcher sich dann auch bestätigte.
Selbstverständlich habe ich den Patienten für die Behandlung unterschreiben lassen und Ihn nicht weiter behandelt.
LG A. Korn
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Körnchen schrieb:
Hallo, physioox,
ich denke mir, Du kannst auch die Behandlung abrechnen (ohne Gewähr).
Bei den angegebenen Zeiten handelt es sich um Regelbehandlungszeiten. Diese können im Ausnahmefall auch unterschritten werden (wahrscheinlich warst Du eher länger beim Patienten). Du bist zur Behandlung gefahren, hast eine (sehr kurze!) Befundung durchgeführt und Dich dann logischerweise entschieden, den Patienten nicht weiter zu behandeln, sondern die entsprechenden Maßnahmen (RTW) durchzuführen. Außerdem hast Du diese Maßnahmen dokumentiert!
Ein anderes Beispiel: ein Patient mit unspezifischen LWS-Beschwerden kam zu mir. Als er sich auszog, entdeckte ich an der LWS Pusteln. V.a. Herpes Zoster, welcher sich dann auch bestätigte.
Selbstverständlich habe ich den Patienten für die Behandlung unterschreiben lassen und Ihn nicht weiter behandelt.
LG A. Korn
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ali schrieb:
Na, damit nicht abgesetzt wird wg. Überscheidung mit stationärem Aufenthalt...
Na, damit nicht abgesetzt wird wg. Überscheidung mit stationärem Aufenthalt...
Eben das. Es ist schon bitter wenn eine 36x KG-Doppelbehandlung+HB nach dem zweiten Termin abgesetzt wird weil die Behandlung am morgen von einer Einlieferung am Abend gefolgt wird und das KH einen vollen Aufnahmetag aufschreibt und damit die Unterbrechung außerhalb der Fristen liegt und der Betrugsverdacht im Raum steht (abgewehrt. Das KH hat, tut ihnen Leid, aus Versehen das Kreuz falsch gesetzt, sorry und kommt nicht so regelmäßig vor wie Herr Alpaka berichtet...)
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Papa Alpaka schrieb:
ali schrieb am 7.5.18 17:16:
Na, damit nicht abgesetzt wird wg. Überscheidung mit stationärem Aufenthalt...
Eben das. Es ist schon bitter wenn eine 36x KG-Doppelbehandlung+HB nach dem zweiten Termin abgesetzt wird weil die Behandlung am morgen von einer Einlieferung am Abend gefolgt wird und das KH einen vollen Aufnahmetag aufschreibt und damit die Unterbrechung außerhalb der Fristen liegt und der Betrugsverdacht im Raum steht (abgewehrt. Das KH hat, tut ihnen Leid, aus Versehen das Kreuz falsch gesetzt, sorry und kommt nicht so regelmäßig vor wie Herr Alpaka berichtet...)
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Xela schrieb:
Is´n Witz, oder? 5 Wochen nach dem 1. April gibt es einen Nachschlag. Versteckte Kamera. Ob bewußlose Patienten zwischen Eintritt der Bewußlosigkeit und Krankenhaus (ggf. lebensbedrohlich) noch ein Heilmittel aufs Auge gedrückt bekommen und abgerechnet werden können? Die Frage ... okay kann vorkommen. Die Antworten ... sensationell.
Die Frage ... okay kann vorkommen. Die Antworten ... sensationell.
Ja wassn, wir diskutieren hier auf GKV Bürokratieniveau, siehe Patient weigert sich zu unterschreiben...
Demnach ist jeder Tag ein 1. April...
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ali schrieb:
Xela schrieb am 7.5.18 19:46:
Die Frage ... okay kann vorkommen. Die Antworten ... sensationell.
Ja wassn, wir diskutieren hier auf GKV Bürokratieniveau, siehe Patient weigert sich zu unterschreiben...
Demnach ist jeder Tag ein 1. April...
ich wundere mich über deine Reaktion...
Ich habe viele Patienten, die palliativ behandelt werden. Da gibt es beim Hausbesuch häufig die Situation, dass ich eine Therapieeinheit aus mir nicht zu vertretenden medizinischen Gründen bereits nach kurzer Zeit abbrechen muss.
Ich lasse dann trotzdem die Patienten oder Angehörigen in den meisten Fällen unterschreiben.
Ich drücke dem Patienten kein Heilmittel auf, sondern möchte für die eingeleiteten Maßnahmen bezahlt werden. Ich denke, dass eine Krankenschwester, eine Ärztin im Dienst usw. sich auch in dem Fall die geleistete Arbeit und die Zeit (incl. Warten auf RTW) bezahlen lässt.
LG A. Korn
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Körnchen schrieb:
Hallo, Xela,
ich wundere mich über deine Reaktion...
Ich habe viele Patienten, die palliativ behandelt werden. Da gibt es beim Hausbesuch häufig die Situation, dass ich eine Therapieeinheit aus mir nicht zu vertretenden medizinischen Gründen bereits nach kurzer Zeit abbrechen muss.
Ich lasse dann trotzdem die Patienten oder Angehörigen in den meisten Fällen unterschreiben.
Ich drücke dem Patienten kein Heilmittel auf, sondern möchte für die eingeleiteten Maßnahmen bezahlt werden. Ich denke, dass eine Krankenschwester, eine Ärztin im Dienst usw. sich auch in dem Fall die geleistete Arbeit und die Zeit (incl. Warten auf RTW) bezahlen lässt.
LG A. Korn
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Tempelritter schrieb:
Hier ist die Behandlung gar nicht erst begonnen worden. Der Pat. war schon bewusstlos. Streng genommen könnte man nur den HB abrechnen, dieser ist erfolgt.
Ich würde die Behandlung abrechnen, die Reaktion der KK abwarten und dann gegebenfalls streiten.
"Abrechnungsbetrug" ist dieses Verhalten ganz sicher nicht.
LG A. Korn
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Körnchen schrieb:
Gehört die Befundung (Situation erkannt und dann die notwendigen Maßnahmen eingeleitet) nicht auch zu einer Behandlung? Ich würde mir eher denken, dass die alleinige Abrechnung der HB-Pauschale erst recht zu Problemen führt und nicht bezahlt wird.
Ich würde die Behandlung abrechnen, die Reaktion der KK abwarten und dann gegebenfalls streiten.
"Abrechnungsbetrug" ist dieses Verhalten ganz sicher nicht.
LG A. Korn
Gehört die Befundung (Situation erkannt und dann die notwendigen Maßnahmen eingeleitet) nicht auch zu einer Behandlung? Ich würde mir eher denken, dass die alleinige Abrechnung der HB-Pauschale erst recht zu Problemen führt und nicht bezahlt wird.
Ich würde die Behandlung abrechnen, die Reaktion der KK abwarten und dann gegebenfalls streiten.
"Abrechnungsbetrug" ist dieses Verhalten ganz sicher nicht.
LG A. Korn
Wer unterschreibt die Behandlung zeitnah am gleichen Tag wie es die R-Verträge vorsehen?
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Tempelritter schrieb:
Körnchen schrieb am 8.5.18 15:49:
Gehört die Befundung (Situation erkannt und dann die notwendigen Maßnahmen eingeleitet) nicht auch zu einer Behandlung? Ich würde mir eher denken, dass die alleinige Abrechnung der HB-Pauschale erst recht zu Problemen führt und nicht bezahlt wird.
Ich würde die Behandlung abrechnen, die Reaktion der KK abwarten und dann gegebenfalls streiten.
"Abrechnungsbetrug" ist dieses Verhalten ganz sicher nicht.
LG A. Korn
Wer unterschreibt die Behandlung zeitnah am gleichen Tag wie es die R-Verträge vorsehen?
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Körnchen schrieb:
Ich sehe darin kein Problem... Ich habe bzw. hatte auch Patienten, die alleine zuhause bettlägerig und nicht in der Lage waren zu unterschreiben (häufig hatte ich einen Schlüssel..). Der Ehemann oder die Ehefrau hat dann später oder dann, wenn er/sie anwesend war, die VO unterschrieben.
Der Unterschied zur Eingangsfrage und Ihren Beispielen ist nicht ganz unerheblich. Aber unabhängig davon reden wir vermutlich von (§ 276 ff BGB) Schulderverzug, der Frage wer das zu vertreten hat, ob Schadenersatzansprüche bestehen und gegen wenn man die richten könnte. Bei akuter Krankheit dürfte man sich mit deutschen Richtern schwer tun. Sich daraus eine mögliche abrechenbare Leistung zu basteln ... wie gesagt, sensationell.
Aber Sie sind soweit weg davon, dass es keinen Sinn macht, darüber zu diskutieren. physiox100 selbst hat es ganz wunderbar formuliert
Ich tendiere im Moment eher dazu es einfach zu lassen. Zur Hilfeleistung ist man eh verpflichtet und dann frisst der Betrieb halt mal die Arbeitszeit ohne erbrachte Leistung.
Und liegt damit für das genannte Beispiel ziemlich genau auf der richtigen Linie.
Bitte mich nicht mehr ansprechen in diesem Faden. Ich denke Sie machen sich über andere lustig und bin deshalb raus...........
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Xela schrieb:
@Körnchen
physiox100 schrieb am 7.5.18 11:10:
Der Unterschied zur Eingangsfrage und Ihren Beispielen ist nicht ganz unerheblich. Aber unabhängig davon reden wir vermutlich von (§ 276 ff BGB) Schulderverzug, der Frage wer das zu vertreten hat, ob Schadenersatzansprüche bestehen und gegen wenn man die richten könnte. Bei akuter Krankheit dürfte man sich mit deutschen Richtern schwer tun. Sich daraus eine mögliche abrechenbare Leistung zu basteln ... wie gesagt, sensationell.
Aber Sie sind soweit weg davon, dass es keinen Sinn macht, darüber zu diskutieren. physiox100 selbst hat es ganz wunderbar formuliert
Ich tendiere im Moment eher dazu es einfach zu lassen. Zur Hilfeleistung ist man eh verpflichtet und dann frisst der Betrieb halt mal die Arbeitszeit ohne erbrachte Leistung.
Und liegt damit für das genannte Beispiel ziemlich genau auf der richtigen Linie.
Bitte mich nicht mehr ansprechen in diesem Faden. Ich denke Sie machen sich über andere lustig und bin deshalb raus...........
Ich bin kein Jurist und ich werde mich deswegen auch nicht aufs Glatteis begeben.
Es ist selbstverständlich, dass man Hilfe leisten MUSS.
Ich würde vom Patienten oder vom Angehörigen unterschreiben lassen und die Behandlung abrechnen.
Wenn die KK der Meinung ist,diese Behandlung nicht zu bezahlen, dann soll Sie es bitte begründen.
Ob sich dann der Aufwand lohnt, dagegen vorzugehen, steht auf einem anderen Blatt.
Wenn man aber nur die HB-Pauschale berechnet, dann wird es garantiert Abrechnungsprobleme geben.
Ich wollte mich über niemanden lustig machen. Wenn ich den Eindruck erweckt habe, dann tut mir das Leid.
Die Antwort mit dem verspäteten Aprilscherz stammt aber von Ihnen......
LG Andreas Korn
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Körnchen schrieb:
Liebe Xela,
Ich bin kein Jurist und ich werde mich deswegen auch nicht aufs Glatteis begeben.
Es ist selbstverständlich, dass man Hilfe leisten MUSS.
Ich würde vom Patienten oder vom Angehörigen unterschreiben lassen und die Behandlung abrechnen.
Wenn die KK der Meinung ist,diese Behandlung nicht zu bezahlen, dann soll Sie es bitte begründen.
Ob sich dann der Aufwand lohnt, dagegen vorzugehen, steht auf einem anderen Blatt.
Wenn man aber nur die HB-Pauschale berechnet, dann wird es garantiert Abrechnungsprobleme geben.
Ich wollte mich über niemanden lustig machen. Wenn ich den Eindruck erweckt habe, dann tut mir das Leid.
Die Antwort mit dem verspäteten Aprilscherz stammt aber von Ihnen......
LG Andreas Korn
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