Goldene Hände gesucht!
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Habe einen Patienten mit Schlaganfall als Hausbesuch.Jedoch möchte der Patient , an Tagen an denen er v.a. vom Kreislauf her stabil ist auf jeden Fall zur Therapie in die Praxis kommen, da hier alle notwendigen Geräte vorhanden sind. An nicht so optimalen Tagen findet die Behandlung zu Hause statt. Ein Hausbesuch ist verordnet.
Jetzt hatten wir folgendes Problem mit der KK, die die Hausbesuche nicht bezahlen möchten, da ja Therapien in der Praxis möglich sind. Aber es ist schon vorgekommen, dass der Patient zwei Wochen am Stück zu Hause behandelt wurde und dan wieder kommen konnte
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Maximilian Öller schrieb:
Wie rechnet ihr folgendes ab:
Habe einen Patienten mit Schlaganfall als Hausbesuch.Jedoch möchte der Patient , an Tagen an denen er v.a. vom Kreislauf her stabil ist auf jeden Fall zur Therapie in die Praxis kommen, da hier alle notwendigen Geräte vorhanden sind. An nicht so optimalen Tagen findet die Behandlung zu Hause statt. Ein Hausbesuch ist verordnet.
Jetzt hatten wir folgendes Problem mit der KK, die die Hausbesuche nicht bezahlen möchten, da ja Therapien in der Praxis möglich sind. Aber es ist schon vorgekommen, dass der Patient zwei Wochen am Stück zu Hause behandelt wurde und dan wieder kommen konnte
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Hey, ich stelle in solchen Fällen für den Hausbesuch eine private Rechnung.
auf welcher Grundlage? Der HB ist ärztlich verordnet, entweder er ist medizinisch notwendig oder nicht. Wenn nicht, muss die Behandlung nach den Rahmenverträgen in den zugelassenen Praxisräumen stattfinden.
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Tempelritter schrieb:
mmueller schrieb am 8.1.15 12:55:
Hey, ich stelle in solchen Fällen für den Hausbesuch eine private Rechnung.
auf welcher Grundlage? Der HB ist ärztlich verordnet, entweder er ist medizinisch notwendig oder nicht. Wenn nicht, muss die Behandlung nach den Rahmenverträgen in den zugelassenen Praxisräumen stattfinden.
Zusammenfassung:
Die HB-Verordnung ist keine "KANN"-Verordnung, sondern eine "MUSS"-Verordnung.
Wenn verordnet, dann muss es auch so durchgeführt werden. Es geht vor allem auch um Versicherungsfragen, die das Ganze sinnvoll erscheinen lassen, medizinische "Sinnhaftigkeit" sei dahingestellt.
Es ist mir keine Verordnung bekannt, die beides zuließe.
Wenn der Patient ab und zu so fit ist, dass er theoretisch kommen könnte, musst du ihn zuhause so fordern, wie es für ihn angemessen ist und wie du es bei seiner Fitness auch in der Praxis getan hättest. Seine Alltagsfähigkeit und Kreislaufstabilität muss der Patient dann durch den privaten Einkauf statt des Praxisbesuchs nach außen hin zeigen.
LG :wink:
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limone schrieb:
Hey AT, ich hab schon öfter was dazu geschrieben, zu finden wahrscheinlich über die Suchfunktion.
Zusammenfassung:
Die HB-Verordnung ist keine "KANN"-Verordnung, sondern eine "MUSS"-Verordnung.
Wenn verordnet, dann muss es auch so durchgeführt werden. Es geht vor allem auch um Versicherungsfragen, die das Ganze sinnvoll erscheinen lassen, medizinische "Sinnhaftigkeit" sei dahingestellt.
Es ist mir keine Verordnung bekannt, die beides zuließe.
Wenn der Patient ab und zu so fit ist, dass er theoretisch kommen könnte, musst du ihn zuhause so fordern, wie es für ihn angemessen ist und wie du es bei seiner Fitness auch in der Praxis getan hättest. Seine Alltagsfähigkeit und Kreislaufstabilität muss der Patient dann durch den privaten Einkauf statt des Praxisbesuchs nach außen hin zeigen.
LG :wink:
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mmueller schrieb:
Hey, ich stelle in solchen Fällen für den Hausbesuch eine private Rechnung.
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Ein HB im Heim wird beim ersten RVO Pat der volle HB abgerechnet 29901 und Kilometergeld eine Strecke alle weiteren HB 's RVO werden mir der Positionsnummer 29902 = kleine Hausbesuchspauschale abgerechnet. Vdek mir der Nummer 29934 generell in Heimen ob du einen oder 10 Patienten dort hast . Also es lohnt sich nur bei mehreren HB ' s oder wenn noch ein Privatpatient dabei ist
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Kitane schrieb:
Hallo Antje bist du PI oder angestellt ? Welche Kasse ? Vdek ist bundesweit der gleiche Tarif , RVO Kasse stehen hier die Preise bei Physio de
Ein HB im Heim wird beim ersten RVO Pat der volle HB abgerechnet 29901 und Kilometergeld eine Strecke alle weiteren HB 's RVO werden mir der Positionsnummer 29902 = kleine Hausbesuchspauschale abgerechnet. Vdek mir der Nummer 29934 generell in Heimen ob du einen oder 10 Patienten dort hast . Also es lohnt sich nur bei mehreren HB ' s oder wenn noch ein Privatpatient dabei ist
Ich bin zwar in Hessen, aber ich denke, dass keine Unterschiede im Ablauf an sich sind.Die Vergütungen für Niedersachsen kenne ich nicht.
Grundsätzlich ist zwischen RVO-Kassen und VdeK-Kassen zu unterscheiden.
RVO : Der erste Hausbesuch im Heim wird mit der vollen Hausbesuchspauschale, also auch mit Kilometergeld vergütet ( Praxis-HB-Praxis).Für jeden weiteren Patienten im Heim bekommt man eine wesentlich geringere Pauschale dazu.
VdeK: Hier gibt es eine Pauschale für HB in einer sozialen Einrichtung pro Behandlung dazu, egal wieviele Patienten behandelt werden. Hast Du z.B. nur einen Patienten im Heim bekommst Du auch nur diesen geringen Satz , bei uns in Hessen sind es 5,92 € . Darin ist das Kilometergeld schon enthalten !
Ich hoffe, Dir geholfen zu haben.
LG !
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Lamaca schrieb:
@ Antje :
Ich bin zwar in Hessen, aber ich denke, dass keine Unterschiede im Ablauf an sich sind.Die Vergütungen für Niedersachsen kenne ich nicht.
Grundsätzlich ist zwischen RVO-Kassen und VdeK-Kassen zu unterscheiden.
RVO : Der erste Hausbesuch im Heim wird mit der vollen Hausbesuchspauschale, also auch mit Kilometergeld vergütet ( Praxis-HB-Praxis).Für jeden weiteren Patienten im Heim bekommt man eine wesentlich geringere Pauschale dazu.
VdeK: Hier gibt es eine Pauschale für HB in einer sozialen Einrichtung pro Behandlung dazu, egal wieviele Patienten behandelt werden. Hast Du z.B. nur einen Patienten im Heim bekommst Du auch nur diesen geringen Satz , bei uns in Hessen sind es 5,92 € . Darin ist das Kilometergeld schon enthalten !
Ich hoffe, Dir geholfen zu haben.
LG !
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Antje Waßmann schrieb:
Hallo , wer kann mir genau die Kosten für eine KG im Altersheimin Niedersachsen nennen, kommt da eine Hausbesuchspauschale drauf und gibt es Wegegeld, wenn ja nur für einen Weg von Praxis bis Heim oder auch zurück. Gibt es für jedes einzelne Rezept die Pauschalen und Wegegeld, auch wenn ich als T. mehre Stunden im Heim bin??Das heisst , bekommt der Praxisinhaber für jedes Rezept in der Abrechnung das Geld ? Danke für die Infos!!
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