Ein herzliches Hallo!
Ich biete in meiner reinen
Privatpraxis eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in an. Um
die plus minus 15 Stunden, die
komplett frei einteilbar sind.
Ebenso biete ich eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in
mit Osteopathie und (
Voll)Heilpraktiker an.
Bei Interesse können Sie Ihre
Bewerbung gerne an die
info@physiopraxis-cleff.de senden
oder gerne einfach anrufen
Dana Quattrocchi
Ich biete in meiner reinen
Privatpraxis eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in an. Um
die plus minus 15 Stunden, die
komplett frei einteilbar sind.
Ebenso biete ich eine Stelle für
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Voll)Heilpraktiker an.
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Dana Quattrocchi
Eine neue Patientin hat ein in der Schweiz ausgestelltes Physiotherapierezept und hat uns darüber informiert, dass die Abrechnung über die IKK laufen muß.
Da es sich bei dem Vordruck aber nicht um ein gängiges Formular der deutschen KK handelt, bezweifle ich das die Abrechnung funktionieren wird. Außerdem sind die in der Schweiz üblichen 9 Anwendungen verordnet und wie auch sonst üblich wird nur Physiotherapie ohne Spezifizierung verordnet.
Da wir durchaus häufiger Patienten aus der Schweiz bzw. in der Schweiz versicherte behandeln, würde ich wie sonst auch eine Privatrechnung schreiben, aber eben diese Patientin meint, dass wir direkt über die deutsche Partnerversicherung ( IKK ) abrechnen müssen.
Ist jemanden von Euch bekannt, ob dies tatsächlich möglich ist. Hat sich da in den letzten Wochen irgend etwas neues ergeben ?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Holzwurm
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Hallo holzwurm,ein kurzer Rückruf deiner regionalen IKK wäre der schnellere Weg
MfG
JürgenK ;)
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Problem beschreiben
Holzwurm schrieb:
Wer von Euch hat mit der Abrechnung von Grenzgängern in die Schweiz zu tun ?
Eine neue Patientin hat ein in der Schweiz ausgestelltes Physiotherapierezept und hat uns darüber informiert, dass die Abrechnung über die IKK laufen muß.
Da es sich bei dem Vordruck aber nicht um ein gängiges Formular der deutschen KK handelt, bezweifle ich das die Abrechnung funktionieren wird. Außerdem sind die in der Schweiz üblichen 9 Anwendungen verordnet und wie auch sonst üblich wird nur Physiotherapie ohne Spezifizierung verordnet.
Da wir durchaus häufiger Patienten aus der Schweiz bzw. in der Schweiz versicherte behandeln, würde ich wie sonst auch eine Privatrechnung schreiben, aber eben diese Patientin meint, dass wir direkt über die deutsche Partnerversicherung ( IKK ) abrechnen müssen.
Ist jemanden von Euch bekannt, ob dies tatsächlich möglich ist. Hat sich da in den letzten Wochen irgend etwas neues ergeben ?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Holzwurm
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Sarah Gerbert schrieb:
Ich würde die Patientin anfragen lassen. Und sie entweder eine Genehmigung oder ein gültiges Rezept bringen lassen.
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Problem beschreiben
Logo1983 schrieb:
Ich würde die IKK anfragen
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