Unser Team besteht aus
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
aufgeschlossenen & engagierten
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Ansprüche an unsere Therapie und
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bei ihrer Weiterentwicklung. Das
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Mischung von spezialisierten
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eine kurze frage zu folg. situation: eine pat. hat sich einmalig bei mir behandeln lassen, nach abspr. mit ihrem türkischen mann möchte sie aber lieber woanders von einer fra behandelt werden.
rechnet ihr das rezept mit einem abg. termin und 100% zuzahlung, oder prozentual anteilige zuzahlung oder lasst ihr euch den termin privat bezahlen und gebt das rezept der pat. zurück, damit die therapie woanders abg. werden kann??
Ich danke für eure sinnvollen ratschläöge!!!
Chris
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kollegen,
eine kurze frage zu folg. situation: eine pat. hat sich einmalig bei mir behandeln lassen, nach abspr. mit ihrem türkischen mann möchte sie aber lieber woanders von einer fra behandelt werden.
rechnet ihr das rezept mit einem abg. termin und 100% zuzahlung, oder prozentual anteilige zuzahlung oder lasst ihr euch den termin privat bezahlen und gebt das rezept der pat. zurück, damit die therapie woanders abg. werden kann??
Ich danke für eure sinnvollen ratschläöge!!!
Chris
Für die weiteren Behandlungen muss die Pat. sich ein neues Rezept ausstellen lassen.
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mache es auch so, wie Morpheus, schreibe aber noch Beh.-abbruch am...und warum....
lg
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viento schrieb:
hallo Chris,
mache es auch so, wie Morpheus, schreibe aber noch Beh.-abbruch am...und warum....
lg
> hallo Chris,
> mache es auch so, wie Morpheus, schreibe aber noch Beh.-abbruch
> am...und warum....
> lg
"...und warum...." damit würde er gegen die Schweigepflicht verstoßen. Kreuz und Datum mehr wird nicht gefordert.
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morpheus-06 schrieb:
punto schrieb:
> hallo Chris,
> mache es auch so, wie Morpheus, schreibe aber noch Beh.-abbruch
> am...und warum....
> lg
"...und warum...." damit würde er gegen die Schweigepflicht verstoßen. Kreuz und Datum mehr wird nicht gefordert.
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viento schrieb:
kommt auf den Fall an...Morpheus...
> kommt auf den Fall an...Morpheus...
Begründung?
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morpheus-06 schrieb:
punto schrieb:
> kommt auf den Fall an...Morpheus...
Begründung?
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SGBV schrieb:
Weil es der Pat. in den Sinn kommen könnte, wegen der Zuzahlung einen Aufstand zu machen, wenn sie feststellt, dass sie bei der neuen Vo wieder die Rezeptgebühr zahlen muss. "Möchte keinen männl. Therapeuten" ist weder eine Diagnose, noch sind es andere schutzwürdige Sozialdaten. Da gibt es ganz andere Verstöße gegen den Datenschutz (leider noch nichts wieder gehört).
Danke Chris
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke an Morpheus und punto für die schnelle Info!! Ich finde das Vorgehen zwar nicht sehr Pat.-freundlich, aber in anbetracht der tatsache, dass die pat. sich auch vorher bewusst gew. ist mit welchem ther. sie es z tun hat, ist die konsequenz zu tragen.
Danke Chris
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viento schrieb:
SGBV - genau so war es u.a. bei einem Fall bei mir...aber ich hatte weiblich geschrieben...lach - bin ich...hoffe, die Antwort reicht dir Morpheus :wink:
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morpheus-06 schrieb:
nee, die Antwort reicht nicht. Wo bleibet der § dazu? Es bleibt ein Verstoß gegen die Schweigepflicht. Weder HMR noch RV verlangen da einen Grund einzutragen.
dann schau halt hier nach...ich hab´s grad selbst 15.00 Uhr das zweite Mal erlebt...es gab auch Hausverbot dazu
...ein rechtfertigender Notstand gemäß § 34 StGB vorliegt...
und bitte zerkau nicht alles und jeden...es sind nicht alle unwissend hier Morpheus, und auch ich sicher mich immer ab.
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viento schrieb:
jetzt werd nicht albern...
dann schau halt hier nach...ich hab´s grad selbst 15.00 Uhr das zweite Mal erlebt...es gab auch Hausverbot dazu
...ein rechtfertigender Notstand gemäß § 34 StGB vorliegt...
und bitte zerkau nicht alles und jeden...es sind nicht alle unwissend hier Morpheus, und auch ich sicher mich immer ab.
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morpheus-06 schrieb:
es ist nicht albern, sondern spiegelt nur die aktuelle gesetzliche Situation wieder.
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viento schrieb:
Ja, deswegen zählt neben dem PatRG auch das StGB u.a. und es kommt auf den Fall an, das meine ich.
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morpheus-06 schrieb:
Rezept mit einer Behandlung abrechnen und die gesetzliche Zuzahlung kassieren 10€ + die 10% aus der einen Behandlung.
Für die weiteren Behandlungen muss die Pat. sich ein neues Rezept ausstellen lassen.
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