Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
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• ausführliche Einarbeitung
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• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
ich hätte da mal ne Frage zum Jahresende übernehme ich eine Praxis. Laufende Rezepte werden gesplittet vorher mit KK so abgesprochen, aber nun meine Frage, Was muss ich bei Gesamtbrutto bzw auch bei Gessamtzuzahlung eintragen? Den wirklichen Gesamten Betrag vom Gesamten Rezept oder nur das Brutto was ich auf meiner Kopie abrechne?
Kann mir jemand da weiterhelfen.?
und wie gebe ich das ganze bei Theorg ein?
LG
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blackstar schrieb:
Hallo,
ich hätte da mal ne Frage zum Jahresende übernehme ich eine Praxis. Laufende Rezepte werden gesplittet vorher mit KK so abgesprochen, aber nun meine Frage, Was muss ich bei Gesamtbrutto bzw auch bei Gessamtzuzahlung eintragen? Den wirklichen Gesamten Betrag vom Gesamten Rezept oder nur das Brutto was ich auf meiner Kopie abrechne?
Kann mir jemand da weiterhelfen.?
und wie gebe ich das ganze bei Theorg ein?
LG
Zusätzlich hatte ich einen kleinen Stempel anfertigen lassen, womit die Verordnungen und Kopien markiert wurden: "Praxisübernahme: wegen Übernahme der Praxis von (IK) durch (IK) folgt eine zweite Abrechnung nach §21 Abs. 1.4 RVO".
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Auf den Kopien, die du als Praxisnachfolger abrechnest, stellst du nur die hinzugekommenen Behandlungen, die auf diesen Verordnungskopien unterschrieben wurden, in Rechnung - also nur deine reduzierten Anteile.
Zusätzlich hatte ich einen kleinen Stempel anfertigen lassen, womit die Verordnungen und Kopien markiert wurden: "Praxisübernahme: wegen Übernahme der Praxis von (IK) durch (IK) folgt eine zweite Abrechnung nach §21 Abs. 1.4 RVO".
Gruß
Nora
Gruß blackstar
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blackstar schrieb:
Danke Nora
Gruß blackstar
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