Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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Folgendes Problem:
Ich habe bei einer Patientin im Jahre 2013! auf Grund eines Rezeptes wo Fango verordnet wurde, Fango mit 21,00€ abgerechnet da wir Naturfango einmal verwendbar benutzen. Diese Rechnung wurde auch umgehend bezahlt Anfang 2014. Jetzt bekomme ich ein Schreiben eines Anwalts von diesem Patient, da die Beihilfe jetzt aktuell ihm einen Brief geschrieben hat, dass ich diese Summe bei der Verordnung Fango nicht abrechnen dürfte. Jetzt möchte er das Geld wieder zurück erstattet haben. Ich habe keine schriftliche Honorarvereinigung!
Ich hätte falsch abgerechnet und solle das Geld umgehend zurück überweisen. Bin etwas ratlos, aber vielleicht könnt ihr mir Argumentationshilfen geben. Da ich in meinen 20 Jahren Selbstständigkeit so etwas noch nie erlebt habe und immer davon ausgegangen bin, dass ich die Fango abrechnen kann welche ich benutze.
Viele Grüße Ann
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Ann1 schrieb:
Hallo an alle Allwissenden,
Folgendes Problem:
Ich habe bei einer Patientin im Jahre 2013! auf Grund eines Rezeptes wo Fango verordnet wurde, Fango mit 21,00€ abgerechnet da wir Naturfango einmal verwendbar benutzen. Diese Rechnung wurde auch umgehend bezahlt Anfang 2014. Jetzt bekomme ich ein Schreiben eines Anwalts von diesem Patient, da die Beihilfe jetzt aktuell ihm einen Brief geschrieben hat, dass ich diese Summe bei der Verordnung Fango nicht abrechnen dürfte. Jetzt möchte er das Geld wieder zurück erstattet haben. Ich habe keine schriftliche Honorarvereinigung!
Ich hätte falsch abgerechnet und solle das Geld umgehend zurück überweisen. Bin etwas ratlos, aber vielleicht könnt ihr mir Argumentationshilfen geben. Da ich in meinen 20 Jahren Selbstständigkeit so etwas noch nie erlebt habe und immer davon ausgegangen bin, dass ich die Fango abrechnen kann welche ich benutze.
Viele Grüße Ann
LG
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Ann1 schrieb:
Es geht um 86,--€ . Nein Sie hat nie das Gespräch gesucht, daher war ich auch etwas perplex als das Anwaltssxhreiben kam.
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limone schrieb:
Wie ist die denn drauf?! Aus dem Jahr 2013 ?!? Wieviele Behandlungen waren es denn? Also bei 21,00 Euro - selbst wenn man das 6x macht - einen Hunni, und dafür gleich nen Anwalt ?? Hat sie mit dir mal drüber gesprochen vorher? Um wieviel Euro geht es denn?
LG
Wer will dir das denn vorschreiben?
Es war ja aus Sicht des Patienten scheinbar alles ok.
Ich hatte neulich den Fall, dass die Beihilfe Fango nicht anerkennen wollte, da es ja kein Naturmoor wäre.
Ich habe dem Patienten empfohlen seinem Sachbearbeiter mal nen Psychyrembel oder wenigstens Wikipedia zunter die Nase zu halten.
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1) Ich habe die Leistung korrekt erbracht und abgerechnet
2) Ich werde nichts erstatten
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RoFo schrieb:
Ich würde mit zwei Sätzen darauf reagieren.
1) Ich habe die Leistung korrekt erbracht und abgerechnet
2) Ich werde nichts erstatten
Stöber mal dort.
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RoFo schrieb:
Urteile
Stöber mal dort.
Eine HV war 2013 noch nicht verbindlich vorgeschrieben, nur der Preisaushang in der Praxis sollte gegeben sein.
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Tempelritter schrieb:
und vom Preis her völlig OK, siehe Position: Naturfango Teilpackungen, Pos.-Nr.: 22a Preis: 20,50 €
Eine HV war 2013 noch nicht verbindlich vorgeschrieben, nur der Preisaushang in der Praxis sollte gegeben sein.
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RoFo schrieb:
Du hättest das nicht so abrechnen dürfen?
Wer will dir das denn vorschreiben?
Es war ja aus Sicht des Patienten scheinbar alles ok.
Ich hatte neulich den Fall, dass die Beihilfe Fango nicht anerkennen wollte, da es ja kein Naturmoor wäre.
Ich habe dem Patienten empfohlen seinem Sachbearbeiter mal nen Psychyrembel oder wenigstens Wikipedia zunter die Nase zu halten.
Du darfst in Rechnung stellen, was Du willst und bei verordnetem Naturfango erstattet die Beihilfe immerhin 20,50 Euro,
es geht also um 50 cent pro Fango.....
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Ann1 schrieb:
Das ist ja quasi meine Frage, es stand halt nur Fango auf dem Rezept und ich rechne auch immer Naturfango ab , da wir nur diese und gar keine andere haben. Bisher hatte ich das Problem ja auch nie.
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ali schrieb:
Es gibt wohl Sachbearbeiter Restversicherer, die dem Versicherten hier Ärger machen, haben nach 20 Jahren auch so einen Fall, aber dis is wieder ein Fall für das Durchsetzten der Versichertenrechte. Wir haben nur Naturfango...
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ali schrieb:
WITZIG....wie kommt die Beihilfe darauf ?! jetzt ?! dass Du die Summe nicht abrechnen dürftest....
Du darfst in Rechnung stellen, was Du willst und bei verordnetem Naturfango erstattet die Beihilfe immerhin 20,50 Euro,
es geht also um 50 cent pro Fango.....
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morpheus-06 schrieb:
Naturfango hat kein Fließ :smile:
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RoFo schrieb:
Was ist denn für dich der Unterschied von Fango und Naturfango?
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