Sozialpädiatrisches Zentrum
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
Einsatz individueller
Qualifikationen und Schwerpunkte
ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
Einsatz individueller
Qualifikationen und Schwerpunkte
ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
Ehepaar, beide werden von mir nacheinander behandelt. Darf ich bei beiden den Hausbesuch abrechnen, oder gibt es
Einschränkungen durch den Rahmenvertrag.
Oder wo finde ich die dazu gültige Regelung
Vielen Dank
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Habe eine Frage zur Abrechnung von zwei Hausbesuche in einer Wohnung.
Ehepaar, beide werden von mir nacheinander behandelt. Darf ich bei beiden den Hausbesuch abrechnen, oder gibt es
Einschränkungen durch den Rahmenvertrag.
Oder wo finde ich die dazu gültige Regelung
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Papa Alpaka schrieb:
Konkrete Angaben findest du im anzuwendenden Rahmenvertrag.
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idefix- schrieb:
Wenn du beide nacheinander behandelst, kannst du nur einen HB in Rechung stellen.
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Papa Alpaka schrieb:
...das steht nicht in jedem RV, eine valide Interpretation der Aussage "mit der Pauschale sind auch ungünstig gelegene HB abgegolten" wäre der Umkehrschluss "mit der Pauschale für ungünstige HB sind auch günstige HB abzugelten um die Versorgung ungünstig gelegener Versicherter über die Pauschalfinanzierung zu ermöglichen"...
Darf man dann nur auf einem der beiden Rezepte den HB taxieren?
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Leni C. schrieb:
Am gleichen Datum logischer Weise ja .
Darf man dann nur auf einem der beiden Rezepte den HB taxieren?"
Bei der AOK Hessen kannst du nur eine Verordnung mit Hausbesuch und Wegegeld abrechnen.
Das andere wird nur ganz "normal" bezahlt.
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S.Kochs schrieb:
"Und wie sieht es aus, wenn ich für einen Patienten 2 Rezepte habe, die ich nacheinander abarbeite...z.B kg und lymphe.
Darf man dann nur auf einem der beiden Rezepte den HB taxieren?"
Bei der AOK Hessen kannst du nur eine Verordnung mit Hausbesuch und Wegegeld abrechnen.
Das andere wird nur ganz "normal" bezahlt.
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Kevin M. schrieb:
Und wie sieht es aus, wenn ich für einen Patienten 2 Rezepte habe, die ich nacheinander abarbeite...z.B kg und lymphe.
Darf man dann nur auf einem der beiden Rezepte den HB taxieren?
Habe eine Frage zur Abrechnung von zwei Hausbesuche in einer Wohnung.
Ehepaar, beide werden von mir nacheinander behandelt. Darf ich bei beiden den Hausbesuch abrechnen, oder gibt es
Einschränkungen durch den Rahmenvertrag.
Oder wo finde ich die dazu gültige Regelung
Vielen Dank
Da rechne ich den HB immer doppelt ab, meine RV machen da keine Einschränkungen.
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Da rechne ich den HB immer doppelt ab, meine RV machen da keine Einschränkungen.
...nennt sich ja auch "Pauschale" und "Mischkalkulation" - das geht mal in der einen Richtung gut auf, mal in der anderen. Ausgeurteilt ist für Zahnärzte, das wegen der Mischkalkulation weniger lukrative Leistungen nicht nicht abgegeben werden dürfen da sie durch lukrativere Leistungen ausgeglichen werden...
(allerdings besitze ich keine MLD-Zertifizierung...)
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Papa Alpaka schrieb:
Tempelritter schrieb am 5.6.19 17:25:
Da rechne ich den HB immer doppelt ab, meine RV machen da keine Einschränkungen.
...nennt sich ja auch "Pauschale" und "Mischkalkulation" - das geht mal in der einen Richtung gut auf, mal in der anderen. Ausgeurteilt ist für Zahnärzte, das wegen der Mischkalkulation weniger lukrative Leistungen nicht nicht abgegeben werden dürfen da sie durch lukrativere Leistungen ausgeglichen werden...
(allerdings besitze ich keine MLD-Zertifizierung...)
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 15.2.19 12:05:
Habe eine Frage zur Abrechnung von zwei Hausbesuche in einer Wohnung.
Ehepaar, beide werden von mir nacheinander behandelt. Darf ich bei beiden den Hausbesuch abrechnen, oder gibt es
Einschränkungen durch den Rahmenvertrag.
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Da rechne ich den HB immer doppelt ab, meine RV machen da keine Einschränkungen.
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Kevin M. schrieb:
Mir ist es bei 2 Patienten passiert, dass ich bei beiden Rezepten den Hb taxiert habe, die KK's haben die Rezepte allerdings voll bezahlt, muss ich mit einer Rückforderung seitens der KK's rechnen?
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