Herzlich willkommen in der Praxis
für PT/MT - Osteo-Fit in
Pinneberg.
Unsere hellen und freundlich
eingerichteten Räumlichkeiten
entsprechen den Anforderungen einer
komplexen Physiotherapie. Wir
arbeiten überwiegend orthopädisch
orientiert; vorrangig von PT über
MLD, MT, OMT bis hin zu Techniken
aus der Osteopathie.
Zur Unterstützung unseres Teams
suchen wir ab sofort SIE in TZ/VZ.
Zu bieten haben wir:
- Ein angemessenes Ambiente,
Arbeitsklima und Gehalt werden
garantiert.
- Bei...
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Da wir mittlerweile viele Rezepte haben, möchten wir mit den KK direkt abrechnen.
Hat jemand Erfahrung damit?
Wenn möglich würden wir gerne ohne die Datenübermittlung durch den PC auskommen.
Ich freue mich über Erfahrungswerte.
Vielen Dank
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pt ani schrieb:
Das finde ich ganz auführlich. In Papierform werden 5% durch die Kasse abgezogen, das wäre mir deutlich zu viel..
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Wenn man aber bedenkt, dass man "eigentlich" sowieso nicht mehr ohne Praxissoftware auskommt, dann sollte eine Software benutzt werden, wo man nur noch auf den Knopf drückt.
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Wonderwoman schrieb:
pt ani hat vollkommen Recht. Bevor 5% abgezogen werden, sollte über ein Abrechnungsdienstleister eingereicht werden.
Wenn man aber bedenkt, dass man "eigentlich" sowieso nicht mehr ohne Praxissoftware auskommt, dann sollte eine Software benutzt werden, wo man nur noch auf den Knopf drückt.
Vielleicht hat jemand mehr Erfahrung damit?
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Badde schrieb:
Vielen Dank. Wir rechnen bisher über einen Dienstleister ab und planen nicht in Papierform einzureichen. Wir möchten direkt einreichen. Ohne PC.
Vielleicht hat jemand mehr Erfahrung damit?
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Wonderwoman schrieb:
@Badde Das verstehe ich nicht... ein Rezept ist Papier und das muss zur Abrechnungsstelle. Und was heißt "ohne PC"? Mit Mac oder gar nicht elektronisch? Mal Rahmenvertrag lesen... da steht drin, dass Du in elektronischer Form einreichen musst.
Normalerweise wird das Rezept in einer Software wie z.B. Theorg oder TheraPi vollumfänglich angelegt, aus diesen Daten kreiert das System die zu versendende Datei und die Rechnung dazu, wenn man mit den KK direkt abrechnen möchte. Bisher senden wir an Optica.
Da die Eingabe eines Rezeptes in eine Software mit Fehlern behaftet ist und Zeit erfordert, überlegen wir zwar direkt mit den Kassen abzurechnen, aber ohne die üblichen, durch die Software erzeugten Dateien. Das heißt wir würden einfach gerne die Rezepte scannen, auflisten und einreichen. Da wir damit aber keine Erfahrung haben, hatte ich gehofft, dass sich hier jemand meldet, der ähnliches macht, gemacht hat oder einfach nur Erfahrung hat. Bisher melden sich aber nur Therapeuten, die offensichtlich noch nie mit den KK direkt abgerechnet haben.
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Badde schrieb:
@Wonderwoman
Normalerweise wird das Rezept in einer Software wie z.B. Theorg oder TheraPi vollumfänglich angelegt, aus diesen Daten kreiert das System die zu versendende Datei und die Rechnung dazu, wenn man mit den KK direkt abrechnen möchte. Bisher senden wir an Optica.
Da die Eingabe eines Rezeptes in eine Software mit Fehlern behaftet ist und Zeit erfordert, überlegen wir zwar direkt mit den Kassen abzurechnen, aber ohne die üblichen, durch die Software erzeugten Dateien. Das heißt wir würden einfach gerne die Rezepte scannen, auflisten und einreichen. Da wir damit aber keine Erfahrung haben, hatte ich gehofft, dass sich hier jemand meldet, der ähnliches macht, gemacht hat oder einfach nur Erfahrung hat. Bisher melden sich aber nur Therapeuten, die offensichtlich noch nie mit den KK direkt abgerechnet haben.
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pt ani schrieb:
@Wonderwoman Da habe ich auch lange drüber nachgedacht :-)).. Evtl. als USB-Stick, der direkt hingebracht wird? Oder als sonstwelcher Datenträger. Mehr fällt mir da auch nicht ein.
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Wonderwoman schrieb:
@Badde Erstmal... LOL. Natürlich rechnen wir direkt ab. Das was Du vor hast, geht nicht, weil das Einreichen von elektronischen Daten VORGESCHRIEBEN ist. Deshalb wirst Du hier niemanden finden, der das macht, was Du machen möchtest. BTW... wie scannst Du denn ohne PC?
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Wonderwoman schrieb:
@pt ani Naja... gibt Abrechnungsdienstleister, denen Du die Rezepte einfach in nem Sack zusendest und die alles erledigen. Kostet nur...
Ich scanne mit einem Scanner....LOL
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Badde schrieb:
@Wonderwoman Na, wie schön, dass wir der Sache näher kommen. Deshalb frage ich ja. Wenn das nicht geht ist mir schon geholfen.
Ich scanne mit einem Scanner....LOL
Hallo Badde, man sieht, das Du Deine Verträgen wohl nur mal so überflogen hst und vierlleicht auch nich verstanden hast, was dort geschrieben steht...must mal raus
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Badde
Hallo Badde, man sieht, das Du Deine Verträgen wohl nur mal so überflogen hst und vierlleicht auch nich verstanden hast, was dort geschrieben steht...must mal raus
JürgenK ;)
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Badde schrieb:
@JürgenK Na dann raus damit wenns Dir gut tut und hilft....
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physiobogen schrieb:
Und man muß sich auch ein extra Zertifikat für die elektronische Abrechnung holen ( damit alles sicher und gut verschlüsselt ist), dass 3 Jahre Gültigkeit hat.
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Problem beschreiben
Badde schrieb:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Da wir mittlerweile viele Rezepte haben, möchten wir mit den KK direkt abrechnen.
Hat jemand Erfahrung damit?
Wenn möglich würden wir gerne ohne die Datenübermittlung durch den PC auskommen.
Ich freue mich über Erfahrungswerte.
Vielen Dank
Einfach so die Rezepte direkt an die KK einzureichen geht nicht
Ich rechne z.B. mit Thera-Pi ab
Die abzurechnenden Rezepte für die jeweiligen KK werden direkt nach der letzten Behandlung geprüft, gescannt und zusammen einsortiert.
Wenn ich abrechnen will erstelle ich über die Software eine Papierrechnung bzw. auch den Begleitschein der zusammen mit den zugehörigen Rezepte eingetütet und verschickt.
Im gleichen Arbeitsgang erstellt die Software eine elektronische Rechnung die automatisch an die jeweiligen Abrechnungszentren (Davaso etc) verschickt wird.
Von dort kommt umgehend eine Bestätigung über deren Eingang als Email zurück.
Die Rezepte müssen als elektronische Datei eingereicht werden.
Geht nicht anders . Punkt.
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Geht nicht anders . Punkt."
Unser Vertrag zu § 125 SGB V sagt dazu in § 18 Abs. 3 u. a. aber folgendes:
"Erfolgt die nicht maschinell verwertbare Datenübermittlung aus
Gründen, die der zugelassene Leistungserbringer zu vertreten hat, werden die
mit der Nacherfassung verbundenen Kosten den betroffenen zugelassenen
Leistungserbringern durch eine pauschale Rechnungskürzung in Höhe von 5 %
des Rechnungsbetrages in Rechnung gestellt (§ 303 Absatz 3 S. 2 SGB V)."
Also: es geht auch reine Papierabrechnung, nur kostet das Umsatz.
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GüSta schrieb:
Zitat mbone: "Die Rezepte müssen als elektronische Datei eingereicht werden.
Geht nicht anders . Punkt."
Unser Vertrag zu § 125 SGB V sagt dazu in § 18 Abs. 3 u. a. aber folgendes:
"Erfolgt die nicht maschinell verwertbare Datenübermittlung aus
Gründen, die der zugelassene Leistungserbringer zu vertreten hat, werden die
mit der Nacherfassung verbundenen Kosten den betroffenen zugelassenen
Leistungserbringern durch eine pauschale Rechnungskürzung in Höhe von 5 %
des Rechnungsbetrages in Rechnung gestellt (§ 303 Absatz 3 S. 2 SGB V)."
Also: es geht auch reine Papierabrechnung, nur kostet das Umsatz.
prima, schon wieder was gelernt….
wußte ich auch nicht
umso unverständlicher wäre es deswegen auch auf einer reinen Papierrechnungsstellung zu beharren, zumal die „normale elektronische“ Abrechnung sowas von einfach zu bewerkstelligen ist
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mbone schrieb:
@GüSta
prima, schon wieder was gelernt….
wußte ich auch nicht
umso unverständlicher wäre es deswegen auch auf einer reinen Papierrechnungsstellung zu beharren, zumal die „normale elektronische“ Abrechnung sowas von einfach zu bewerkstelligen ist
Da ich auch gerade umsteige auf Selbstabrechnen...
Was passiert mit den Verordnungen? Wie müssen diese Bedruckt werden? Wird überhaupt noch etwas auf die Vorderseite bzw. 1. Seite gedruckt? Muss auf der Rückseite bzw. 2. Seite die Bestätigung der erhaltenen Leistung gedruckt werden, oder reicht das von Hand geschrieben?
Danke im Vorfeld für die Antwort.
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Beatriz schrieb:
Danke für ganz unpolemisch und informativ :-)
Da ich auch gerade umsteige auf Selbstabrechnen...
Was passiert mit den Verordnungen? Wie müssen diese Bedruckt werden? Wird überhaupt noch etwas auf die Vorderseite bzw. 1. Seite gedruckt? Muss auf der Rückseite bzw. 2. Seite die Bestätigung der erhaltenen Leistung gedruckt werden, oder reicht das von Hand geschrieben?
Danke im Vorfeld für die Antwort.
..da der Patient sehen muss was unterschieben wird (welche Behandlung) ist es mit der Hand am schnellsten... einige drucken es am Schluss aus ...aber all das sagen einem die Praxisprogramme was getan werden muss bis zur Abrechnung...oder das reglement der KK
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Beatriz
..da der Patient sehen muss was unterschieben wird (welche Behandlung) ist es mit der Hand am schnellsten... einige drucken es am Schluss aus ...aber all das sagen einem die Praxisprogramme was getan werden muss bis zur Abrechnung...oder das reglement der KK
MfG
JürgenK ;)
Grundsätzlich gilt:
Die Vorderseite befüllt der Verordner (i. d. R. der Arzt), die Rückseite der Therapeut/die Rezeption (mit Tag der Behandlung, Art der Behandlung, rechts unten ins Kästchen kommt der "Praxisstempel" + Unterschrift Therapeut/Praxisinhaber, links neben dem Kästchen in die Felder kommen das IK der Praxis, die interne Belegnummer und darüber die Abrechnungsnummer) sowie der Patient mit seiner Unterschrift zur einzelnen Behandlung. Mit entsprechender Software und auch abhängig von der internen Ablauforganisation könn(t)en mit Ausnahme der Unterschriften alle Angaben auf der Rückseite über die EDV aufgedruckt werden. Bei uns werden die Behandlungstage handschriftlich und die Abrechnungsnummer per Stempel aufs Papier gebracht, den Rest erledigt die EDV (bereits mit der Erfassung der Verordnung).
Ein eigenes Kapitel sind notwendige Korrekturen und Ergänzungen durch den Verordner und den Behandler.
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GüSta schrieb:
@Beatriz
Grundsätzlich gilt:
Die Vorderseite befüllt der Verordner (i. d. R. der Arzt), die Rückseite der Therapeut/die Rezeption (mit Tag der Behandlung, Art der Behandlung, rechts unten ins Kästchen kommt der "Praxisstempel" + Unterschrift Therapeut/Praxisinhaber, links neben dem Kästchen in die Felder kommen das IK der Praxis, die interne Belegnummer und darüber die Abrechnungsnummer) sowie der Patient mit seiner Unterschrift zur einzelnen Behandlung. Mit entsprechender Software und auch abhängig von der internen Ablauforganisation könn(t)en mit Ausnahme der Unterschriften alle Angaben auf der Rückseite über die EDV aufgedruckt werden. Bei uns werden die Behandlungstage handschriftlich und die Abrechnungsnummer per Stempel aufs Papier gebracht, den Rest erledigt die EDV (bereits mit der Erfassung der Verordnung).
Ein eigenes Kapitel sind notwendige Korrekturen und Ergänzungen durch den Verordner und den Behandler.
Stimmt nicht mehr ganz so. Auf der Vorderseite muss die Praxis IK des Physiotherapeuten gedruckt werden.
Auf der Rückseite Rechnungsnummer IK Nummer, Belegnummer, Stempel und Unterschrift und bei Bedarf Änderungen bzw. warum und wann ein Rezept frühzeitig beendet wurde.
Einen Teil davon macht meine Software von alleine
Außerdem natürlich Datum, Behandlung und Unterschrift Patient
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Anke F schrieb:
@GüSta
Stimmt nicht mehr ganz so. Auf der Vorderseite muss die Praxis IK des Physiotherapeuten gedruckt werden.
Auf der Rückseite Rechnungsnummer IK Nummer, Belegnummer, Stempel und Unterschrift und bei Bedarf Änderungen bzw. warum und wann ein Rezept frühzeitig beendet wurde.
Einen Teil davon macht meine Software von alleine
Außerdem natürlich Datum, Behandlung und Unterschrift Patient
Zitat: "Stimmt nicht mehr ganz so. Auf der Vorderseite muss die Praxis IK des Physiotherapeuten gedruckt werden."
Das mag so bei den Ergotherapeuten und/oder Logopäden der Fall sein, aber bei den Physiotherapeuten definitiv nicht.
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GüSta schrieb:
@Anke F
Zitat: "Stimmt nicht mehr ganz so. Auf der Vorderseite muss die Praxis IK des Physiotherapeuten gedruckt werden."
Das mag so bei den Ergotherapeuten und/oder Logopäden der Fall sein, aber bei den Physiotherapeuten definitiv nicht.
Zitat: "Stimmt nicht mehr ganz so. Auf der Vorderseite muss die Praxis IK des Physiotherapeuten gedruckt werden."
Das mag so bei den Ergotherapeuten und/oder Logopäden der Fall sein, aber bei den Physiotherapeuten definitiv nicht.
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Leni C. schrieb:
@GüSta
GüSta schrieb am 16.06.2022 21:04 Uhr:@Anke F
IK muß auch bei den Physios eingetragen werden auf der Vorderseite . Seitdem es die neuen Rezeptvordrucke gibt . Steht ja schon drauf, mußt du nur ausfüllen .
Zitat: "Stimmt nicht mehr ganz so. Auf der Vorderseite muss die Praxis IK des Physiotherapeuten gedruckt werden."
Das mag so bei den Ergotherapeuten und/oder Logopäden der Fall sein, aber bei den Physiotherapeuten definitiv nicht.
am schnellsten hat sich bei uns das Handschriftliche durchgesetzt.
bei jeder Behandlung wird die Maßnahme eingetragen und bei der Abrechnung die IK, Beleg- und Rechnungsnummer. ggf. noch Abbruchdatum+Begründung. Stempel + Unterschrift und ab geht die Post :)
Ein Drucker ist da selten schneller
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Alex Moro schrieb:
die Vorderseite braucht man nicht ausfüllen.
am schnellsten hat sich bei uns das Handschriftliche durchgesetzt.
bei jeder Behandlung wird die Maßnahme eingetragen und bei der Abrechnung die IK, Beleg- und Rechnungsnummer. ggf. noch Abbruchdatum+Begründung. Stempel + Unterschrift und ab geht die Post :)
Ein Drucker ist da selten schneller
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Wonderwoman schrieb:
@Leni C. Nö. Nur weil was irgendwo draufsteht muss man es noch lange nicht ausfüllen. Aber es soll auch PIs geben, die das Therapeutenkürzel eintragen. face_with_rolling_eyes
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Wonderwoman jaaa es gibt eben immer noch übereifrige die die KK als den l. Gott ansehehn das der (die KK) unfehlbar ist grins
MfG
JürgenK ;)
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Beatriz schrieb:
@GüSta Danke für die ausführliche Antwort
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mbone schrieb:
Nochmals ganz unpolemisch
Einfach so die Rezepte direkt an die KK einzureichen geht nicht
Ich rechne z.B. mit Thera-Pi ab
Die abzurechnenden Rezepte für die jeweiligen KK werden direkt nach der letzten Behandlung geprüft, gescannt und zusammen einsortiert.
Wenn ich abrechnen will erstelle ich über die Software eine Papierrechnung bzw. auch den Begleitschein der zusammen mit den zugehörigen Rezepte eingetütet und verschickt.
Im gleichen Arbeitsgang erstellt die Software eine elektronische Rechnung die automatisch an die jeweiligen Abrechnungszentren (Davaso etc) verschickt wird.
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