Zur Unterstützung unseres Teams in
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Was Sie erwartet:
- Sehr gute Bezahlung ab 23€/h
und Bonuszahlungen
- 30 Urlaubstage + Bildungsurlaub
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- wenn gewünscht, viele 1 h
Behandlungseinheiten
- Praxis ist mit öffentlichen
Verkehrsmitteln sehr gut zu
erreichen
- Benzingutschein
- Selbstständiges Arbeiten
- Freundlicher Umgang miteinander
- Ein nettes Team und eine...
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
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wir rechnen momentan noch mit dem ZRK ab, möchten jetzt aber umsteigen auf die eigene Abrechnung.
Wir nutzen das Programm TheOrg.
Nun zu meiner Frage:
Was müssen wir jetzt alles einleiten um abrechnen zu können?
Das Verschlüsselungsprogramm von TheOrg müssen wir beschaffen, aber wie geht es dann weiter? Woher bekomme ich die ganzen Adressen der Sammelstellen und muss ich mich vorher irgendwo anmelden?
Wie läuft das mit den Korrekturen von Rezepten - bekommt man die zur Änderung wieder zurück geschickt?
Vielen Dank im Vorraus schonmal.... bin etwas planlos -.-
Die SuFu hab ich schon genutzt :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hi,
wir rechnen momentan noch mit dem ZRK ab, möchten jetzt aber umsteigen auf die eigene Abrechnung.
Wir nutzen das Programm TheOrg.
Nun zu meiner Frage:
Was müssen wir jetzt alles einleiten um abrechnen zu können?
Das Verschlüsselungsprogramm von TheOrg müssen wir beschaffen, aber wie geht es dann weiter? Woher bekomme ich die ganzen Adressen der Sammelstellen und muss ich mich vorher irgendwo anmelden?
Wie läuft das mit den Korrekturen von Rezepten - bekommt man die zur Änderung wieder zurück geschickt?
Vielen Dank im Vorraus schonmal.... bin etwas planlos -.-
Die SuFu hab ich schon genutzt :)
Mfg
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Ingo Friedrich schrieb:
Wir machen das seit 4 Monaten auch selbst über Theorg. Nachdem das Sicherheitszertifikat beantragt und eingelesen wurde bietet sich eine Telefonschulung mit Theorg an. Dauert ca. eine Stunde und danach kann es losgehen. Die ganzen Adrressen der Kassen bzw. der Datenannahmestellen hast du in der Kostenträgerdatei im Theorg drin. Das erklärt dir alles der Telefonschulungsmensch schnell und unkompliziert. Ob du Korrekturen zurück bekommst ist bei jeder Kasse anders.
Mfg
also MLA Modul ist klar.
Kostenträgerdatei gibts auch von Theorg, musst du evtl. als Update einspielen udn dann aktualisieren.
Du musst dich bei der ITSG mit deiner IK anmelden, um deine persönlichen Schlüssel zu bekommen. Kostet 80€ für 3 Jahre.
Die Schlüsseldatei musst du dann bei Theorg einlesen (anmeldung läuft auch über das Theorg Programm). Dauert ca. 2 Wochen bis du das alles hast.
Danach kannst du starten.
Die VDEK-Kasse wollen ganz gerne, dass du das Probeverfahren erst nutzt, um zu sehen obs klappt. Dabei läuft es dann per Papierabrechnung und kostet 5% abzug oder so. Haben wir gar nicht gemacht, gab auch keine Probleme.
Und dann gehts los. Schauen welche Kassen beim gleichen Abrechnungszentrum sind und die dann gemeinsam abrechnen und abschicken etc.
Einfach mit auseinandersetzen. Zur Not fragen :)
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Gruß Lucas
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Lucas schrieb:
Ich habe zu allen Kassen erst zu jeder Abrechnung eine Papierrechnung mit geschickt. Das habe ich dann zwei mal je Kasse so gemacht und dann einfach aufgehört…
Gruß Lucas
Die VDEK-Kasse wollen ganz gerne, dass du das Probeverfahren erst nutzt, um zu sehen obs klappt. Dabei läuft es dann per Papierabrechnung und kostet 5% abzug oder so. Haben wir gar nicht gemacht, gab auch keine Probleme.
Abzug im Probelauf? UNSINN!!!
Und nebenbei... so ein Probelauf ist vorgeschrieben.
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Wonderwoman schrieb:
TheStonie schrieb am 20.10.15 18:13:
Die VDEK-Kasse wollen ganz gerne, dass du das Probeverfahren erst nutzt, um zu sehen obs klappt. Dabei läuft es dann per Papierabrechnung und kostet 5% abzug oder so. Haben wir gar nicht gemacht, gab auch keine Probleme.
Abzug im Probelauf? UNSINN!!!
Und nebenbei... so ein Probelauf ist vorgeschrieben.
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weiß56 schrieb:
Muss nicht auch die Kontonummer bei der IK Vergabestelle St.Augustin geändert werden??
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Wonderwoman schrieb:
Nö
Die Kassen überweisen auf das Konto, dass bei der Vergabestelle angegeben ist und wenn dort noch von der letzten Abrechnungstelle die Konotnummer angegeben ist dann erfreuen die sich sehr! habe leider diesen Fehler gehabt..... Hat einige Telefonate gedauert, bis dann alles wieder da gewesen ist. Auf alle Fälle die eigene Kontonummer angeben in St. Augustin!!!
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alobar schrieb:
Wonderwoman, jetzt bin ich aber erstaunt!
Die Kassen überweisen auf das Konto, dass bei der Vergabestelle angegeben ist und wenn dort noch von der letzten Abrechnungstelle die Konotnummer angegeben ist dann erfreuen die sich sehr! habe leider diesen Fehler gehabt..... Hat einige Telefonate gedauert, bis dann alles wieder da gewesen ist. Auf alle Fälle die eigene Kontonummer angeben in St. Augustin!!!
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Tempelritter schrieb:
man gibt immer seine eigene Kontonummer in St. Augustin an, die Dienstleister rechnen unter ihrem eigenen IK mit der GKV ab.
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TheStonie schrieb:
Ok, abzug für Papierrechnung :) Nicht für Probelauf
Ok, abzug für Papierrechnung :) Nicht für Probelauf
Auch falsch. :point_up:
Abzug nur bei nicht elektronischer Einreichung der Daten.
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Wonderwoman schrieb:
TheStonie schrieb am 21.10.15 08:50:
Ok, abzug für Papierrechnung :) Nicht für Probelauf
Auch falsch. :point_up:
Abzug nur bei nicht elektronischer Einreichung der Daten.
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silvia43 schrieb:
Schickt Ihr dann die Rz. per Post als Übergabeeinschreiben oder ganz normal wegen der Versicherung !? Wir rechnen seit Okt. 2015 direkt it den Kassen ab , eine grosse Ersparniss sehe ich momentan noch nicgt, da es alles im Moment noch sehr zeitaufwendig ist.
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alobar schrieb:
das ist wohl richtig, allerdings war die kontonummer hinterlegt von der letzten Abrechnungsfirma.... Deswegen schadet es wohl nicht mal kurz nachzufragen welche Nummer hinterlegt ist
Danach Rezepte scannen und eintüten. Natürlich via einfachem Brief.
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Wonderwoman schrieb:
Öhem... Was ist denn da zeitaufwändig? Ich drücke 2 Knöpfe mehr in meiner Software und fertig.
Danach Rezepte scannen und eintüten. Natürlich via einfachem Brief.
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Klauslogo schrieb:
Somit also Fehler der KK Abrechnungsstelle, verspäteteter Eingang der Zahlung, somit 40,00 fällig.
Kann wichtig für die 40€ Pauschale werden :)
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TheStonie schrieb:
Ich mach sicherheitshalber immer ein Einwurfeinschreiben drauf, dann habe ich das Zustellungsdatum.
Kann wichtig für die 40€ Pauschale werden :)
Ich mach sicherheitshalber immer ein Einwurfeinschreiben drauf, dann habe ich das Zustellungsdatum.
Kann wichtig für die 40€ Pauschale werden :)
Und? Kosten-Nutzen-Rechnung gemacht? Ich glaube nicht, dass sich das rechnet. :wink:
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Wonderwoman schrieb:
TheStonie schrieb am 24.10.15 11:16:
Ich mach sicherheitshalber immer ein Einwurfeinschreiben drauf, dann habe ich das Zustellungsdatum.
Kann wichtig für die 40€ Pauschale werden :)
Und? Kosten-Nutzen-Rechnung gemacht? Ich glaube nicht, dass sich das rechnet. :wink:
Ich hab gern was in der Hand :)
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TheStonie schrieb:
wohl nicht, aber ganz ehrlich ist es mir lieber, ich kann eine Sendungsverfolgung machen, als 50 Rezepte im Einfachen Brief zu schicken.
Ich hab gern was in der Hand :)
Ich hab gern was in der Hand :)
LOL... das wird es eher sein. :wink:
Bei mir jedenfalls ist noch nie was weggekommen.
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Wonderwoman schrieb:
TheStonie schrieb am 26.10.15 10:36:
Ich hab gern was in der Hand :)
LOL... das wird es eher sein. :wink:
Bei mir jedenfalls ist noch nie was weggekommen.
Das was man per Post verschickt ist nur das Rezept mit dem Begleitschein und nicht die Rechnung. Ergo, ein normaler Brief reicht.
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Helmut Fromberger schrieb:
Rechnet sich auch nicht, da die Rechnung ja sowieso in Datenform verschickt wird, und man immer eine Mail über deren Eingang bekommt.
Das was man per Post verschickt ist nur das Rezept mit dem Begleitschein und nicht die Rechnung. Ergo, ein normaler Brief reicht.
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TheStonie schrieb:
Ja schon, aber ohne Papier gibt's trotzdem kein Geld. und die Zahlungsfristen laufen erst mit Eingang sämtlicher Unterlagen in Papierform.
Mein damaliger Dienstleister (RZH) hat von mir auch verlangt, dass für die Abrechnung das Konto des Rechenzentrums in St. Augustin angegeben wurde.Ich musste beim Wechsel auf Selbstabrechnung die Kontoverbindung in St. Augustin ändern!
Wie es bei anderen Dienstleistern ist, weiß ich natürlich nicht!
Andreas
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Körnchen schrieb:
Nein, das ist leider falsch.
Mein damaliger Dienstleister (RZH) hat von mir auch verlangt, dass für die Abrechnung das Konto des Rechenzentrums in St. Augustin angegeben wurde.Ich musste beim Wechsel auf Selbstabrechnung die Kontoverbindung in St. Augustin ändern!
Wie es bei anderen Dienstleistern ist, weiß ich natürlich nicht!
Andreas
Nein, das ist leider falsch.
Mein damaliger Dienstleister (RZH) hat von mir auch verlangt, dass für die Abrechnung das Konto des Rechenzentrums in St. Augustin angegeben wurde.Ich musste beim Wechsel auf Selbstabrechnung die Kontoverbindung in St. Augustin ändern!
Wie es bei anderen Dienstleistern ist, weiß ich natürlich nicht!
Andreas
nur weil es bei dir das RZH gefordert ist, ist es nicht generell falsch. Ich rechne über die AZH ab, bei dem IK ist meine eigene Bankverbindung hinterlegt. Sonst würden IV Verträge und Zuzahlungen (§43) automatisch auf das AZH Konto gehen.
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Tempelritter schrieb:
Körnchen schrieb am 27.10.15 10:25:
Nein, das ist leider falsch.
Mein damaliger Dienstleister (RZH) hat von mir auch verlangt, dass für die Abrechnung das Konto des Rechenzentrums in St. Augustin angegeben wurde.Ich musste beim Wechsel auf Selbstabrechnung die Kontoverbindung in St. Augustin ändern!
Wie es bei anderen Dienstleistern ist, weiß ich natürlich nicht!
Andreas
nur weil es bei dir das RZH gefordert ist, ist es nicht generell falsch. Ich rechne über die AZH ab, bei dem IK ist meine eigene Bankverbindung hinterlegt. Sonst würden IV Verträge und Zuzahlungen (§43) automatisch auf das AZH Konto gehen.
Es war ja auch nur der dezente Hinweis, dass bei selbstständiger Abrechnung darauf zu achten ist, ob die eigene Bankverbindung hinterlegt ist.
Somit sind wir wieder beim Thema, Probleme machen , wo keine sind....
schönen Tag noch,
alobar.
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alobar schrieb:
das etwas generell falsch ist, hat hier ja auch keiner behauptet. Ich war ebenfalls bei der RZH und da war es nun mal so, dass die Bankverbindung für die RZH hinterlegt wurde. Es wurde dann auch die Vergütungen von der RZH ja auch bezahlt (weitergegeben). Körnchen hat ja auch gesagt, Sie weiss nicht, wie es bei anderen Abrechnungszentren ist.
Es war ja auch nur der dezente Hinweis, dass bei selbstständiger Abrechnung darauf zu achten ist, ob die eigene Bankverbindung hinterlegt ist.
Somit sind wir wieder beim Thema, Probleme machen , wo keine sind....
schönen Tag noch,
alobar.
ganz offensichtlich hast du den Kommentar nicht richtig gelesen.
Ich habe mich ausdrücklich auf das RZH bezogen!
LG A. Korn
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Körnchen schrieb:
Hallo, Tempelritter,
ganz offensichtlich hast du den Kommentar nicht richtig gelesen.
Ich habe mich ausdrücklich auf das RZH bezogen!
LG A. Korn
"Nein, das ist leider falsch."
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Tempelritter schrieb:
ich habe mich an diesem Satz aufgehängt:
"Nein, das ist leider falsch."
Hallo, Tempelritter,
ganz offensichtlich hast du den Kommentar nicht richtig gelesen.
Ich habe mich ausdrücklich auf das RZH bezogen!
LG A. Korn
Deshalb wird es nicht richtiger, was das RZH sagt.
Bei einem Abrechnungszentrum trittst Du Deine Rezepte ab und deshalb werden die auch unter der IK des Abrechnungszentrums abgerechnet. Das hat dann überhaupt gar nichts mit Deiner IK mehr zu tun. Ergo hat es auch nichts mit der bei Deiner IK hinterlegten Kontoverbindung zu tun.
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Wonderwoman schrieb:
Körnchen schrieb am 29.10.15 09:10:
Hallo, Tempelritter,
ganz offensichtlich hast du den Kommentar nicht richtig gelesen.
Ich habe mich ausdrücklich auf das RZH bezogen!
LG A. Korn
Deshalb wird es nicht richtiger, was das RZH sagt.
Bei einem Abrechnungszentrum trittst Du Deine Rezepte ab und deshalb werden die auch unter der IK des Abrechnungszentrums abgerechnet. Das hat dann überhaupt gar nichts mit Deiner IK mehr zu tun. Ergo hat es auch nichts mit der bei Deiner IK hinterlegten Kontoverbindung zu tun.
noch einmal für alle, die mit den Gesetzen der Logik nicht vertraut sind:
man gibt immer seine eigene Kontonummer in St. Augustin an, die Dienstleister rechnen unter ihrem eigenen IK mit der GKV ab.
Diese Aussage ist leider falsch, weil Sie z.B. für Verträge mit dem RZH NICHT gilt.
Im Vertrag mit dem RZH ist bei mir (und wohl auch bei Alobar) festgeschrieben worden, dass als Kontonummer für die Abrechnungen die Kontonummer des RZH angegeben werden muss!!
Das hat nichts damit zu tun, was das RZH meinen sollte oder nicht meinen sollte!
Mich interessiert auch nicht eine Beurteilung von Dir (die wahrscheinlich sonst kommen würde), ob dieser Vertragsteil mich benachteiligt hatte.
Ich rechne seit 6 Jahren selbst ab.
Es war nur ein Hinweis darauf, dass man, wenn man selbst abrechnet und vorher beim RZH war, sich darum kümmern muss, dass die Kontoverbindung in St.-Augustin geändert werden muss.
Sonst sieht man lange Zeit sein Geld nicht.
MfG Andreas Korn
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Körnchen schrieb:
Liebe Wonderwoman,
Tempelritter schrieb am 21.10.15 08:14:
noch einmal für alle, die mit den Gesetzen der Logik nicht vertraut sind:
man gibt immer seine eigene Kontonummer in St. Augustin an, die Dienstleister rechnen unter ihrem eigenen IK mit der GKV ab.
Diese Aussage ist leider falsch, weil Sie z.B. für Verträge mit dem RZH NICHT gilt.
Im Vertrag mit dem RZH ist bei mir (und wohl auch bei Alobar) festgeschrieben worden, dass als Kontonummer für die Abrechnungen die Kontonummer des RZH angegeben werden muss!!
Das hat nichts damit zu tun, was das RZH meinen sollte oder nicht meinen sollte!
Mich interessiert auch nicht eine Beurteilung von Dir (die wahrscheinlich sonst kommen würde), ob dieser Vertragsteil mich benachteiligt hatte.
Ich rechne seit 6 Jahren selbst ab.
Es war nur ein Hinweis darauf, dass man, wenn man selbst abrechnet und vorher beim RZH war, sich darum kümmern muss, dass die Kontoverbindung in St.-Augustin geändert werden muss.
Sonst sieht man lange Zeit sein Geld nicht.
MfG Andreas Korn
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don schrieb:
Also ich rechne seit über zehn Jahren selbst ab, schicke dir Rezepte per normalem Brief. Ist noch nie etwas weggekommen. Falls das mal passieren sollte liegen alle Rezepte auf dem Server!
Liebe Wonderwoman,
noch einmal für alle, die mit den Gesetzen der Logik nicht vertraut sind:
man gibt immer seine eigene Kontonummer in St. Augustin an, die Dienstleister rechnen unter ihrem eigenen IK mit der GKV ab.
Diese Aussage ist leider falsch, weil Sie z.B. für Verträge mit dem RZH NICHT gilt.
Im Vertrag mit dem RZH ist bei mir (und wohl auch bei Alobar) festgeschrieben worden, dass als Kontonummer für die Abrechnungen die Kontonummer des RZH angegeben werden muss!!
Das hat nichts damit zu tun, was das RZH meinen sollte oder nicht meinen sollte!
Mich interessiert auch nicht eine Beurteilung von Dir (die wahrscheinlich sonst kommen würde), ob dieser Vertragsteil mich benachteiligt hatte.
Ich rechne seit 6 Jahren selbst ab.
Es war nur ein Hinweis darauf, dass man, wenn man selbst abrechnet und vorher beim RZH war, sich darum kümmern muss, dass die Kontoverbindung in St.-Augustin geändert werden muss.
Sonst sieht man lange Zeit sein Geld nicht.
MfG Andreas Korn
Was das mit Gesetzen der Logik zu tun hat entzieht sich tatsächlich meiner Logik. Aber vermutlich war mein Mathematikstudium tatsächlich nichts wert.
Auch wenn es das RZH so macht, dann kann ich das nur illegal nennen, da dieses Vorgehen gegen Kontrollmechanismen der Gedlwäsche verstößt.
Aber mir ist das in der Tat eigentlich total egal... :innocent:
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Wonderwoman schrieb:
Körnchen schrieb am 29.10.15 16:01:
Tempelritter schrieb am 21.10.15 08:14:
Liebe Wonderwoman,
noch einmal für alle, die mit den Gesetzen der Logik nicht vertraut sind:
man gibt immer seine eigene Kontonummer in St. Augustin an, die Dienstleister rechnen unter ihrem eigenen IK mit der GKV ab.
Diese Aussage ist leider falsch, weil Sie z.B. für Verträge mit dem RZH NICHT gilt.
Im Vertrag mit dem RZH ist bei mir (und wohl auch bei Alobar) festgeschrieben worden, dass als Kontonummer für die Abrechnungen die Kontonummer des RZH angegeben werden muss!!
Das hat nichts damit zu tun, was das RZH meinen sollte oder nicht meinen sollte!
Mich interessiert auch nicht eine Beurteilung von Dir (die wahrscheinlich sonst kommen würde), ob dieser Vertragsteil mich benachteiligt hatte.
Ich rechne seit 6 Jahren selbst ab.
Es war nur ein Hinweis darauf, dass man, wenn man selbst abrechnet und vorher beim RZH war, sich darum kümmern muss, dass die Kontoverbindung in St.-Augustin geändert werden muss.
Sonst sieht man lange Zeit sein Geld nicht.
MfG Andreas Korn
Was das mit Gesetzen der Logik zu tun hat entzieht sich tatsächlich meiner Logik. Aber vermutlich war mein Mathematikstudium tatsächlich nichts wert.
Auch wenn es das RZH so macht, dann kann ich das nur illegal nennen, da dieses Vorgehen gegen Kontrollmechanismen der Gedlwäsche verstößt.
Aber mir ist das in der Tat eigentlich total egal... :innocent:
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Körnchen schrieb:
Wenn es Dir in der Tat eigentlich total egal ist, warum gibst Du dann Deinen Senf dazu??? :tired_face: :tired_face:
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morpheus-06 schrieb:
einigt euch doch auf den Post vom Templer mit dem Zusatz: Ausnahme RZH die machen ihr eigenes Ding, dann sind alle glücklich.
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TheStonie schrieb:
Moin,
also MLA Modul ist klar.
Kostenträgerdatei gibts auch von Theorg, musst du evtl. als Update einspielen udn dann aktualisieren.
Du musst dich bei der ITSG mit deiner IK anmelden, um deine persönlichen Schlüssel zu bekommen. Kostet 80€ für 3 Jahre.
Die Schlüsseldatei musst du dann bei Theorg einlesen (anmeldung läuft auch über das Theorg Programm). Dauert ca. 2 Wochen bis du das alles hast.
Danach kannst du starten.
Die VDEK-Kasse wollen ganz gerne, dass du das Probeverfahren erst nutzt, um zu sehen obs klappt. Dabei läuft es dann per Papierabrechnung und kostet 5% abzug oder so. Haben wir gar nicht gemacht, gab auch keine Probleme.
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Einfach mit auseinandersetzen. Zur Not fragen :)
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Problem beschreiben
Eberhard schrieb:
Kündigung bei ZRK nicht vergessen!
Die können sonst sehr unfreundlich werden.
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