Unsere Highlights: Das Zertifikat
in KGG zahlen wir dir gleich als
Einstieg. Das Zertifikat in
Manueller Therapie wäre von
Vorteil. Wenn du es noch nicht
hast, zahlen wir dir die
Weiterbildungskosten komplett!!
Betriebliche Altersvorsorge und
Jobrad sind bei uns
selbstverständlich.
Wir haben auch einige
Neuropatienten. So wäre ein
Zertifikat in Bobath oder PNF eine
sehr gute Alternative. Auch hierbei
unterstützen wir mit
Fortbildungstagen und großzügig
finanziell.
Wir sind ein nettes Tea...
in KGG zahlen wir dir gleich als
Einstieg. Das Zertifikat in
Manueller Therapie wäre von
Vorteil. Wenn du es noch nicht
hast, zahlen wir dir die
Weiterbildungskosten komplett!!
Betriebliche Altersvorsorge und
Jobrad sind bei uns
selbstverständlich.
Wir haben auch einige
Neuropatienten. So wäre ein
Zertifikat in Bobath oder PNF eine
sehr gute Alternative. Auch hierbei
unterstützen wir mit
Fortbildungstagen und großzügig
finanziell.
Wir sind ein nettes Tea...
darf man die VO alle 6 Monate bei den Kassen zur Abrechnung einreichen und nicht monatlich?
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MfG
JürgenK
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JürgenK schrieb:
Hallo, schau doch in deinen RV...da stehts drin.
MfG
JürgenK
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
darf man die VO alle 6 Monate bei den Kassen zur Abrechnung einreichen und nicht monatlich?
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vielleicht möchte AT jemanden nur an zwei tagen im jahr einstellen, nur für die abrechnung´... man weiß es nicht
jedenfalls, ja, man darf
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Alex Moro schrieb:
das ist aber eher die ausnahme (wie oft kam in der vergangenheit solch eine nachberechnung vor?)
vielleicht möchte AT jemanden nur an zwei tagen im jahr einstellen, nur für die abrechnung´... man weiß es nicht
jedenfalls, ja, man darf
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Problem beschreiben
die neue schrieb:
dürfen darfst Du das schon - es macht nur keinen Sinn. Ich erinnere nur an die ganzen Aufschreie u.a. derjenigen, die aus verschiedenen Gründen erst im Januar 20 abgerechnet hatten, als für den Rettungsschirm die Abrechnung 10-12/19 als Grundlage genommen wurde
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