Wir sind ein kleines, feines
Praxisstudio im Herzen von
Berlin-Charlottenburg und suchen -
DICH.
Praxisstudio - weil wir nicht nur
eine Physiotherapie- und
Osteopathiepraxis sind, sondern
auch ein Pilatesstudio mit Training
auf der Matte und an den original
Pilates Geräten. Und das schon
seit über 11 Jahren!
Gerne kannst du dir schon einmal
einen Eindruck von uns und dem
Praxisstudio
unter" www.kirsisabri.berlin" machen.
Wir suchen dich zunächst in
Teilzeit, aber mit der Option auf
Erwei...
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Information für Leistungserbringer im Heilmittelbereich zum aktuellen Stand der Abrechnung der Hygienepauschale:
Wichtig für Sie als Leistungserbringer:
Die Hygienepauschale (X9944) in Höhe von 1,50 € pro Verordnung kann gegenüber den Krankenkassen weiterhin für alle Heilmittelverordnungen geltend gemacht werden, die bis zum 31. März 2022 zur Abrechnung bei den Kostenträgern eingereicht worden sind.
Die Abrechnung der sogenannten Hygienepauschale, die seit Corona von Leistungserbringern an die Kostenträger verrechnet werden kann, ist nicht länger mit dem aktiven Status der "epidemischen Lage" verknüpft. Diese endet zwar nach heutigem Stand auf politischer Ebene mit Ablauf des 24.11.2021, doch gilt die HygPV aufgrund der Abkopplung weiter.
In § 1 der HygPV heißt es:
Die nach § 124 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zugelassenen Leistungserbringer können zur pauschalen Abgeltung der ihnen infolge der COVID-19-Pandemie entstehenden Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen für jede Heilmittelverordnung, die sie im Zeitraum vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022 abrechnen, einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 1,50 Euro gegenüber den Krankenkassen geltend machen.
Grüße an alle, damit ich auch mal was sinnvolles poste außer meiner düsteren Zukunftsvorhersagen ;).
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ACW schrieb:
Betreff: ACHTUNG: Abrechnung der Hygienepauschale bis zum 31.03.2022 verlängert!
Information für Leistungserbringer im Heilmittelbereich zum aktuellen Stand der Abrechnung der Hygienepauschale:
Wichtig für Sie als Leistungserbringer:
Die Hygienepauschale (X9944) in Höhe von 1,50 € pro Verordnung kann gegenüber den Krankenkassen weiterhin für alle Heilmittelverordnungen geltend gemacht werden, die bis zum 31. März 2022 zur Abrechnung bei den Kostenträgern eingereicht worden sind.
Die Abrechnung der sogenannten Hygienepauschale, die seit Corona von Leistungserbringern an die Kostenträger verrechnet werden kann, ist nicht länger mit dem aktiven Status der "epidemischen Lage" verknüpft. Diese endet zwar nach heutigem Stand auf politischer Ebene mit Ablauf des 24.11.2021, doch gilt die HygPV aufgrund der Abkopplung weiter.
In § 1 der HygPV heißt es:
Die nach § 124 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zugelassenen Leistungserbringer können zur pauschalen Abgeltung der ihnen infolge der COVID-19-Pandemie entstehenden Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen für jede Heilmittelverordnung, die sie im Zeitraum vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022 abrechnen, einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 1,50 Euro gegenüber den Krankenkassen geltend machen.
Grüße an alle, damit ich auch mal was sinnvolles poste außer meiner düsteren Zukunftsvorhersagen ;).
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