Für meine Praxis in Brühl suche
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
Ich biete:
- ein gutes Gehalt
- gute Nahverkehrsanbindung
- flexible Arbeitszeiten
- Urlaub frei planbar
- selbständiges Arbeiten
Du bringst mit:
- Freude am Beruf
- den Willen dich
weiterzuentwickeln
- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
in Manuelle The...
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
Ich biete:
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- gute Nahverkehrsanbindung
- flexible Arbeitszeiten
- Urlaub frei planbar
- selbständiges Arbeiten
Du bringst mit:
- Freude am Beruf
- den Willen dich
weiterzuentwickeln
- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
in Manuelle The...
ich habe einige Fragen zur Abrechnung mit der BG.
Arbeite in der SAPV und habe jetzt einen BG-Patienten. Das ist sowohl für mich, als auch die
Hausarztpraxis der erste BG-Patient.
Der Patient hat eine anerkannte Berufskrankheit und wird über längere Zeit KG bekommen.
Zuständigkeit der BG ist geklärt.
1.) Der bekommt MLD und Kompression, beide Beine. Wie wird die Menge der Kompression
berechnet? Würde man bei 10 x MLD (40) zwanzigmal Kompression aufschreiben? Und müsste
man das dann bei Überschreitung der Regelintervalle kennzeichnen, weil ich ja zweimal Kom-
pression (beide Beine) pro Behandlung habe
2. Das ist natürlich ein Hausbesuch, wie berechne ich die Fahrkostenpauschale? Der Hausbesuch
geschieht im Rahmen mehrerer Hausbesuche und liegt 8 Kilometer von meiner Praxis weg.
3. Wie rechne ich die Verordnung mit der BG ab? Stelle ich da eine Rechnung mit Kontodaten usw.?
Denn meinen Kontaktdaten und Kontodaten wird die BG wohl nicht haben. Ich rechne selber mit
den KK ab, nutze kein Abrechnungszentrum.
Wie gesagt, sowohl für mich, als auch den SAPV-Arzt ist das der erste BG-Patient. Deshalb die "dummen" Fragen.
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Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Leider kann ich deine Frage nicht beantworten.... aber ich wüste gerne was ein SAPV-Arzt ist...???
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
"SAPV bedeutet Spezialisierte Ambulante PalliativVersorgung. Spezialisiert sind zum einen die Mitarbeiter (Ärzte, Pflegekräfte, Sozialarbeiter, Verwaltung), die alle eine Palliative Care – Zusatzausbildung zu ihrer eigentlichen Qualifikation durchlaufen haben."
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kroetzi schrieb:
@JürgenK
"SAPV bedeutet Spezialisierte Ambulante PalliativVersorgung. Spezialisiert sind zum einen die Mitarbeiter (Ärzte, Pflegekräfte, Sozialarbeiter, Verwaltung), die alle eine Palliative Care – Zusatzausbildung zu ihrer eigentlichen Qualifikation durchlaufen haben."
...herzlichen Dank für die ausführliche Info
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@kroetzi
...herzlichen Dank für die ausführliche Info
MfG
JürgenK ;)
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
ich habe einige Fragen zur Abrechnung mit der BG.
Arbeite in der SAPV und habe jetzt einen BG-Patienten. Das ist sowohl für mich, als auch die
Hausarztpraxis der erste BG-Patient.
Der Patient hat eine anerkannte Berufskrankheit und wird über längere Zeit KG bekommen.
Zuständigkeit der BG ist geklärt.
1.) Der bekommt MLD und Kompression, beide Beine. Wie wird die Menge der Kompression
berechnet? Würde man bei 10 x MLD (40) zwanzigmal Kompression aufschreiben? Und müsste
man das dann bei Überschreitung der Regelintervalle kennzeichnen, weil ich ja zweimal Kom-
pression (beide Beine) pro Behandlung habe
2. Das ist natürlich ein Hausbesuch, wie berechne ich die Fahrkostenpauschale? Der Hausbesuch
geschieht im Rahmen mehrerer Hausbesuche und liegt 8 Kilometer von meiner Praxis weg.
3. Wie rechne ich die Verordnung mit der BG ab? Stelle ich da eine Rechnung mit Kontodaten usw.?
Denn meinen Kontaktdaten und Kontodaten wird die BG wohl nicht haben. Ich rechne selber mit
den KK ab, nutze kein Abrechnungszentrum.
Wie gesagt, sowohl für mich, als auch den SAPV-Arzt ist das der erste BG-Patient. Deshalb die "dummen" Fragen.
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Zum Nachlesen siehe die gesamte Vereinbarung unter:
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W. Stangner schrieb:
wer lesen kann ist im Vorteil; und wer sich § 2 der Vereinbarung der gesetzlichen Unfallversicherungsträger vom 01.01.2007 mit den Berufsverbänden genau anschaut, weiß dann worauf es ankommt.
Zum Nachlesen siehe die gesamte Vereinbarung unter:
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pt ani schrieb:
Ok, ich hatte die Kurzfassung im Kopf :-)
Wie bekommt ihr die Adresse und das Ik der jeweiligen BG raus. Wir haben Theorg, aber auf fast jedem BG Rezept steht nur z. Bsp. Verwaltungs BG , und da weis ich nicht genau ,welche BG das ist. Gibt es da irgendewelche Holfen?
Danke
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pra-physio schrieb:
Kurze Frage , da wir bald selber abrechnen.
Wie bekommt ihr die Adresse und das Ik der jeweiligen BG raus. Wir haben Theorg, aber auf fast jedem BG Rezept steht nur z. Bsp. Verwaltungs BG , und da weis ich nicht genau ,welche BG das ist. Gibt es da irgendewelche Holfen?
Danke
die Anschriften der gesetzlichen Unfallversicherungsträger findest Du z. B. hier:
DGUV: Zuständigkeit
Das IK der jeweiligen BG brauchst Du bei der Papier-Abrechnung nicht.
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W. Stangner schrieb:
@pra-physio
die Anschriften der gesetzlichen Unfallversicherungsträger findest Du z. B. hier:
DGUV: Zuständigkeit
Das IK der jeweiligen BG brauchst Du bei der Papier-Abrechnung nicht.
Theorg hat ja z. Bsp. für die BG ETEM 10 Ableger.
Wie handhabt ihr das?
Danke
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pra-physio schrieb:
Danke, Schickt ihr die BG Rezepte alle nur an die auf der Homepage angegebenen Adressen?
Theorg hat ja z. Bsp. für die BG ETEM 10 Ableger.
Wie handhabt ihr das?
Danke
Da muß man den Patienten fragen, wo der Sitz der jeweiligen BG ist.
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physiobogen schrieb:
@pra-physio
Da muß man den Patienten fragen, wo der Sitz der jeweiligen BG ist.
Es gibt die 9 BGs und dazu die gesetzlichen Unfallversicherungen (die des Bundes, die der jeweiligen Bundesländer, evtl. auch die der Kommunen - so in Bayern - sowie die der Land- und Forstwirtschaft). Von den 9 BGs habe ich alle Hauptverwaltungen mit Kürzeln in THEORG hinterlegt, sowie zusätzlich die Landesdependancen, mit denen unmittelbar abgerechnet werden kann (ist nicht so bei allen BGs). Ich bin in Nordbayern, Hessen und Baden-Württemberg sind nicht weit, so dass ich z. B. die BG ETEM vier mal in THEORG als Abrechnungsstelle hinterlegen mußte.
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W. Stangner schrieb:
@pra-physio
Es gibt die 9 BGs und dazu die gesetzlichen Unfallversicherungen (die des Bundes, die der jeweiligen Bundesländer, evtl. auch die der Kommunen - so in Bayern - sowie die der Land- und Forstwirtschaft). Von den 9 BGs habe ich alle Hauptverwaltungen mit Kürzeln in THEORG hinterlegt, sowie zusätzlich die Landesdependancen, mit denen unmittelbar abgerechnet werden kann (ist nicht so bei allen BGs). Ich bin in Nordbayern, Hessen und Baden-Württemberg sind nicht weit, so dass ich z. B. die BG ETEM vier mal in THEORG als Abrechnungsstelle hinterlegen mußte.
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pt ani schrieb:
Moin, kannst Du denn über die BG abrechnen? Da muss man doch erstmal nachweisen, dass man schon 20 (?) BG-Patienten behandelt hat, bevor man zugelassen wird? Das müsste Dir ein früherer Arbeitgeber bescheinigen, dann kannst Du Dich dort "anmelden".
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Helga Straub schrieb:
Mir hat der Rezept ausstellende Arzt die Adresse der zuständigen Berufsgenossenschaft gegeben. Mit denen habe dann telefonisch Kontakt aufgenommen. Seitdem stelle ich die Rechnungen selbst. Die entsprechenden Tarife findet man hier unter bei Physio. De unter Preisliste. Auf der Rechnung muss ich jedes Mal meine IK Nummer angeben
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