Unser Team besteht aus
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
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bin PI und hatte in 15 Jahren noch nie einen BG Patienten. Jetzt könnte ich einen behandeln und hätte eine Frage wegen der Berechtigung zur Abrechnung.
Ich habe meine Ausbildung noch in 2 Jahren schulischer Ausbildung mit anschließendem einjährigem Praktikum gemacht. Dieses Praktikum habe ich in einem Krankenhaus absolviert und war 6 Monate auf einer chirurgischen, 3 Monate auf einer neurologischen und 3 Monate auf einer inneren Station. Reicht das um die Bedingungen zu erfüllen mit der BG abrechnen zu können?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
bin PI und hatte in 15 Jahren noch nie einen BG Patienten. Jetzt könnte ich einen behandeln und hätte eine Frage wegen der Berechtigung zur Abrechnung.
Ich habe meine Ausbildung noch in 2 Jahren schulischer Ausbildung mit anschließendem einjährigem Praktikum gemacht. Dieses Praktikum habe ich in einem Krankenhaus absolviert und war 6 Monate auf einer chirurgischen, 3 Monate auf einer neurologischen und 3 Monate auf einer inneren Station. Reicht das um die Bedingungen zu erfüllen mit der BG abrechnen zu können?
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Aber wer erfüllt den solche Voraussetzungen? Das dürfte eine verschwindende Minderheit von PI sein, oder ?
Wie gesagt, da BG-Patient ein absoluter Ausnahmefall für mich sowieso nicht interessant.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die Antwort.
Aber wer erfüllt den solche Voraussetzungen? Das dürfte eine verschwindende Minderheit von PI sein, oder ?
Wie gesagt, da BG-Patient ein absoluter Ausnahmefall für mich sowieso nicht interessant.
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Tempelritter schrieb:
Die meisten PI die ich kenne erfüllen den BG-Rahmenvertrag selbst oder über AN, ein großes Problem stellt das scheinbar nicht dar. Ich kenne nur eine Kollegin die das nicht erfüllt und RZ-Werte zurück zahlen musste.
Danke für die Antwort.
Aber wer erfüllt den solche Voraussetzungen? Das dürfte eine verschwindende Minderheit von PI sein, oder ?
Wie kommst du denn darauf?
Bis vor ein paar Jahren musste man mindestens 2 Jahre Berufserfahrung vor einer Niederlassung haben.
Die meisten Arbeitsstellen erfüllten die BG Voraussetzungen.
Die jungen Kollegen können da durchaus Probleme bekommen.
In unserer Praxis haben wir viel BG Patienten.
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RoFo schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 24.4.16 14:03:
Danke für die Antwort.
Aber wer erfüllt den solche Voraussetzungen? Das dürfte eine verschwindende Minderheit von PI sein, oder ?
Wie kommst du denn darauf?
Bis vor ein paar Jahren musste man mindestens 2 Jahre Berufserfahrung vor einer Niederlassung haben.
Die meisten Arbeitsstellen erfüllten die BG Voraussetzungen.
Die jungen Kollegen können da durchaus Probleme bekommen.
In unserer Praxis haben wir viel BG Patienten.
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Kitane schrieb:
Ich denke auch,dass viele Kollegen die Voraussetzung haben. Hast du dich gleich nach dem Praktikum selbständig gemacht? BG pat sind nicht uninteressant, weil die bG ganz ordentlich zählt und es meistens Dauerpat werden mit mehreren VO nicht nur KG sondern noch andere Leistungen verordnet bekommen. Wir haben viele BG pat die über Jahre immer wieder kommen
Hast Du da nicht eventuell ein paar BG Patienten behandelt ?
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ali schrieb:
"seit 15 Jahren PI". Mussrte man damals nicht eh noch zwei Jahre angestellt arbeiten, bevor Mensch eine Praxis eröffnen durfte.....?
Hast Du da nicht eventuell ein paar BG Patienten behandelt ?
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo ali, wenn ich mich noch so richtig erinnern kann, dann gabs das vor 15 Jahren schon nicht mehr(bin ja schon im 12ten Jahr Rentner und habe damals meine Praxis geschlossen und da gabs das schon nicht mehr)
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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luzifer schrieb:
wie wird das kontrolliert? ich habe sicherlich schon über 20 BG Patientin behandelt, im Angestelltenverhältnis, aber das kann man doch nach Jahren schwer nachweisen. Wird das tatsächlich gefordert? Also der Nachweis..
Ich hatte aber mal eine BG die an meinem Zertifikat zweifelte.
Ich musste es, trotz Zulassung, innerhalb einer bestimmten Frist nachreichen. Falls nicht, hätte ich rückzahlen müssen.
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RoFo schrieb:
Wie das kontrolliert wird weiß ich nicht. Ich habe noch direkt eine BG Zulassung erhalten.
Ich hatte aber mal eine BG die an meinem Zertifikat zweifelte.
Ich musste es, trotz Zulassung, innerhalb einer bestimmten Frist nachreichen. Falls nicht, hätte ich rückzahlen müssen.
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Tempelritter schrieb:
die BG macht Stichproben. Eine Kollegin wurde nach der ersten Einreichung eines BG-RZ aufgefordert die geforderten Unterlagen vorzulegen, was sie nicht konnte.
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luzifer schrieb:
das heißt, ich müsste von meinen ehemaligen AGs eine Bescheinigung bekommen, daß ich entsprechend viele BG Patienten behandelt habe? Wie wird das gehandhabt?
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Naro schrieb:
Das würde mich auch mal interessieren, bin gerade dabei mich selbständig zu machen und habe in verschiedenen Praxen BG Patienten behandelt, u.a. Bis 2004 im Krankenhaus....
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Tempelritter schrieb:
Bestätigung vom AG ausstellen lassen und auf Anforderung der BG vorlegen, siehe BG Rahmenvertrag.
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Tempelritter schrieb:
Das reicht nicht, das Praktikum zählt nicht zu den geforderten Zeiten im BG Vertrag. Du brauchst zwei Jahre in unselbständiger Beschäftigung mit dem Nachweis mindestens 20 Unfallverletzungen behandelt zu haben oder zwei Jahre in unselbständiger Beschäftigung davon min. 6 Mon. in klinischen Fachbereichen der Chirurgie, Orthopädie oder Neurologie.
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