Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
Betreuung in den Bereichen
Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
computergestützten
Gesundheitstraining bis hin zur
Aquafitness und Wellness-wir bieten
unseren Kunden ein breites
Leistu...
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Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
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Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
computergestützten
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1. Ist es erlaubt die Termine die nach einer Preiserhöhung stattgefunden haben, zum höheren Preis abzurechnen oder gilt immer der Preis zu Rezeptausstellungsdatum?
2. Weiß jemand wie das in Theorg geht, dass für alle Behandlungen nach einer Erhöhung dann der neue Preis genommen wird?
3. Wie ist es wenn die Austellungsdatum weit vor einer Preiserhöhung ist und aufgrund eines wie auch immer gearteten späteren Behandlungsbeginn die Behandlunen so sehr verzögern, dass auf einmal doch Behandlungen getätigt werden, wo neue Preis gelten würden.
Vielen Dank für eure Hilfe.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich wollte mal fragen, was grundsätzlich möglich ist, wenn sich mitten in einer Behandlungsserie die Vergütung erhöht, z.b. 1.1.16. Theorg nimmt ja immer den Preis, der aktuell war als das Rezept ausgestellt wurde.
1. Ist es erlaubt die Termine die nach einer Preiserhöhung stattgefunden haben, zum höheren Preis abzurechnen oder gilt immer der Preis zu Rezeptausstellungsdatum?
2. Weiß jemand wie das in Theorg geht, dass für alle Behandlungen nach einer Erhöhung dann der neue Preis genommen wird?
3. Wie ist es wenn die Austellungsdatum weit vor einer Preiserhöhung ist und aufgrund eines wie auch immer gearteten späteren Behandlungsbeginn die Behandlunen so sehr verzögern, dass auf einmal doch Behandlungen getätigt werden, wo neue Preis gelten würden.
Vielen Dank für eure Hilfe.
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therapeutin schrieb:
PS: Rezept abbrechen und der Pat soll ein neues bringen...geht super gerade bei den 24x Rezepten... :smile:
PS: Rezept abbrechen und der Pat soll ein neues bringen...geht super gerade bei den 24x Rezepten... :smile:
Für einen Bruchteil von €12,50 ... naja, wer Arbeit braucht findet sich welche ;)
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Papa Alpaka schrieb:
therapeutin schrieb am 20.1.16 12:33:
PS: Rezept abbrechen und der Pat soll ein neues bringen...geht super gerade bei den 24x Rezepten... :smile:
Für einen Bruchteil von €12,50 ... naja, wer Arbeit braucht findet sich welche ;)
PS: Rezept abbrechen und der Pat soll ein neues bringen...geht super gerade bei den 24x Rezepten... :smile:
Für einen Bruchteil von €12,50 ... naja, wer Arbeit braucht findet sich welche ;)
Kann ich auch nicht nachvollziehen. Warum sollte ich dem Patienten die 10,-- € VO-Gebühr zumuten? Nur weil ich ein paar Cent mehr verdienen will? Ich habe akzeptiert, dass es so Übergangsphasen gibt. Und sein wir ehrlich... in der Regel zählt sowieso das Rezeptdatum als Stichtag und das berücksichtigt meine Software dann schon.
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Wonderwoman schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 20.1.16 13:48:
therapeutin schrieb am 20.1.16 12:33:
PS: Rezept abbrechen und der Pat soll ein neues bringen...geht super gerade bei den 24x Rezepten... :smile:
Für einen Bruchteil von €12,50 ... naja, wer Arbeit braucht findet sich welche ;)
Kann ich auch nicht nachvollziehen. Warum sollte ich dem Patienten die 10,-- € VO-Gebühr zumuten? Nur weil ich ein paar Cent mehr verdienen will? Ich habe akzeptiert, dass es so Übergangsphasen gibt. Und sein wir ehrlich... in der Regel zählt sowieso das Rezeptdatum als Stichtag und das berücksichtigt meine Software dann schon.
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therapeutin schrieb:
Ich verschenke kein Geld...bzw. was soll das an Arbeit für mich sein :wink: bei 10 Pat. sind es schon 125. :smile:
Ich verschenke kein Geld...bzw. was soll das an Arbeit für mich sein :wink: bei 10 Pat. sind es schon 125. :smile:
Naja... Deine Berechnung wird wohl Dein Geheimnis bleiben. :unamused:
Aber vermutlich treibst Du dann auch die höhere Zuzahlung beim Patienten in Höhe von ein paar Cent ein. :stuck_out_tongue_winking_eye:
Jeder so wie er mag...
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Wonderwoman schrieb:
therapeutin schrieb am 21.1.16 08:12:
Ich verschenke kein Geld...bzw. was soll das an Arbeit für mich sein :wink: bei 10 Pat. sind es schon 125. :smile:
Naja... Deine Berechnung wird wohl Dein Geheimnis bleiben. :unamused:
Aber vermutlich treibst Du dann auch die höhere Zuzahlung beim Patienten in Höhe von ein paar Cent ein. :stuck_out_tongue_winking_eye:
Jeder so wie er mag...
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Andreas216 schrieb:
Kleine Intervention :blush: Wenn ich das richtig gelesen habe, ist die Erhähung, welche jetzt von der BKK für Manuelle Therapie kommt, schon etwas mehr als "ein paar Cent" pro Behandlung. Oder hat mir da die azh etwas falsches mitgeteilt......Da lohnt sich ein Nachberechnen durchaus....
Kleine Intervention :blush: Wenn ich das richtig gelesen habe, ist die Erhähung, welche jetzt von der BKK für Manuelle Therapie kommt, schon etwas mehr als "ein paar Cent" pro Behandlung. Oder hat mir da die azh etwas falsches mitgeteilt......Da lohnt sich ein Nachberechnen durchaus....
Na wieviel ist es denn?
Dann noch wieviele Behandlungen wären betroffen?
Dann noch 10% abziehen, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass der Patient noch deswegen angesprochen wird.
Und dann nochmal kontrollieren, ob tatsächlich das Behandlungsdatum gilt (ist bei uns hier eigentlich nie so).
Insgesamt beurteile ich persönlich für mich das so: "Keine Lust die Arbeit zu investieren, dass alles zu kontrollieren. Den Zeitaufwand dafür beurteile ich so, dass es sich für mich kaum lohnt."
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Wonderwoman schrieb:
Andreas216 schrieb am 21.1.16 10:30:
Kleine Intervention :blush: Wenn ich das richtig gelesen habe, ist die Erhähung, welche jetzt von der BKK für Manuelle Therapie kommt, schon etwas mehr als "ein paar Cent" pro Behandlung. Oder hat mir da die azh etwas falsches mitgeteilt......Da lohnt sich ein Nachberechnen durchaus....
Na wieviel ist es denn?
Dann noch wieviele Behandlungen wären betroffen?
Dann noch 10% abziehen, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass der Patient noch deswegen angesprochen wird.
Und dann nochmal kontrollieren, ob tatsächlich das Behandlungsdatum gilt (ist bei uns hier eigentlich nie so).
Insgesamt beurteile ich persönlich für mich das so: "Keine Lust die Arbeit zu investieren, dass alles zu kontrollieren. Den Zeitaufwand dafür beurteile ich so, dass es sich für mich kaum lohnt."
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Andreas216 schrieb:
Nach meiner Liste von der azh...18 Euro und paar cent für die MT....das ist im Gegensatz zu 15 Euro und paar Cent ein gewaltiger Unterschied...Und wenn der Praxisschwerpunkt MT ist......bei 3 Therapeuten sind das mehr als "paar Cent"....oder? Seit dessen, ich habe von der azh eine falsche vergütungsangabe für MT bekommen (BKK)
man muß halt nur die Ärzte haben, die das auch mitmachen, Stichwort budget - auch am Quartals-und Jahresbeginn :confused:
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Neuling schrieb:
Mal angenommen 24er Vo von 6.12.2015, dann machst du die meisten Beh. davon in 2016. da lohnt der Abbruch schon. Und die meisten 24er-VO -Pat. sind eh zuzahlungsbefreit. Also gilt das moralische >Argument mit dem zumuten der extra 10€ nur in geringem Maße.
man muß halt nur die Ärzte haben, die das auch mitmachen, Stichwort budget - auch am Quartals-und Jahresbeginn :confused:
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Andreas216 schrieb:
behandlungsschwerpunkt in meiner Praxis 70 % MT....Erhöhung bei einer 6er Verordnung insgesamt knappe 10 Euro..haben, oder nicht
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anker1972 schrieb:
es gilt das Ausstellungsdatum des Rezeptes. Klar ist das bei manchen Neuroverordnungen über längere Zeit dann nicht so schön für uns. Ist aber so vorgeschrieben. Steht ja eigentlich auch in jeder Preisliste drin, ab wann es halt gilt und was der Maßstab ist.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Tempelritter schrieb:
Für die Gültigkeit wird entweder Splitting oder das Rezeptdatum vereinbart. Wie Jürgen schreibt wird dem neuen Abschluss das Procedere mitgeteilt, beides ist in Theorg einstellbar.
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JürgenK schrieb:
...wenn man neue Vergütungen bekommt, wird man doch auch über das Procedere informiert...das kann von BL zu Bl anders sein (RVO)
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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idefix- schrieb:
So weit ich weis (Bayern). Gelten die neuen Preise immer für die Rezepte die ab dem Datum der Erhöhung ausgestellt sind. Ist ein Rezept Z.B. eine Woche früher ausgestellt werden alle Behandlungen nach dem alten Preis abgerechnet.
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