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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Abrechnung bei "robotischem Laufbandtraining"

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Neues Thema
Abrechnung bei "robotischem Laufbandtraining"
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alex 1701
12.02.2013 08:21
Hallo zusammen,

eine Frage: Welche Möglichkeiten bestünden, im Rahmen der Heilmittelerbringung in irgendeiner (legalen) Form robotisches Laufbandtraining abzurechnen?
Habe schon einige Ansätze gehört, bin mir aber nie ganz sicher, in welchem rechtlichen Rahmen sich bewegt wird.
Klar ist: Es gibt hierfür keine entsprechende Positionsnummer, die die Kosten für das Gerät irgendwo abfängt.
Frage ist aber, ob es z.B. für 60 Minuten Therapie bei einem Schlaganfall über eine Doppelbehandlung KG (ohne ZNS) abbildbar wäre (für die Indikation ZN) plus 1 Behandlung WBS (zum Beispiel); man also diverse Indikationsschlüssel ausschöpft. Plus evtl. noch ein Privatrezept vom Patienten.
Freue mich über Feedback!

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Hallo zusammen, eine Frage: Welche Möglichkeiten bestünden, im Rahmen der Heilmittelerbringung in irgendeiner (legalen) Form robotisches Laufbandtraining abzurechnen? Habe schon einige Ansätze gehört, bin mir aber nie ganz sicher, in welchem rechtlichen Rahmen sich bewegt wird. Klar ist: Es gibt hierfür keine entsprechende Positionsnummer, die die Kosten für das Gerät irgendwo abfängt. Frage ist aber, ob es z.B. für 60 Minuten Therapie bei einem Schlaganfall über eine Doppelbehandlung KG (ohne ZNS) abbildbar wäre (für die Indikation ZN) plus 1 Behandlung WBS (zum Beispiel); man also diverse Indikationsschlüssel ausschöpft. Plus evtl. noch ein Privatrezept vom Patienten. Freue mich über Feedback!
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alex 1701 schrieb:

Hallo zusammen,

eine Frage: Welche Möglichkeiten bestünden, im Rahmen der Heilmittelerbringung in irgendeiner (legalen) Form robotisches Laufbandtraining abzurechnen?
Habe schon einige Ansätze gehört, bin mir aber nie ganz sicher, in welchem rechtlichen Rahmen sich bewegt wird.
Klar ist: Es gibt hierfür keine entsprechende Positionsnummer, die die Kosten für das Gerät irgendwo abfängt.
Frage ist aber, ob es z.B. für 60 Minuten Therapie bei einem Schlaganfall über eine Doppelbehandlung KG (ohne ZNS) abbildbar wäre (für die Indikation ZN) plus 1 Behandlung WBS (zum Beispiel); man also diverse Indikationsschlüssel ausschöpft. Plus evtl. noch ein Privatrezept vom Patienten.
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