Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
im April geht meine Praxis in neue Hände. Der Kollege ist bis dato bei mir angestellt.
Alle Verordnungen, die nicht im März beendet werden können müssen ja abgerechnet werden, da ab April ja ein neues IK Zeichen greift.
D.h. aber, dass einige laufende Verordnungen abgebrochen, bzw. vorzeitig abgerechnet werden müssen.
Wie habt Ihr das gelöst oder welche Vorschläge gibt es noch? Gerne auch per PN.
Danke.
Gruß
Richi
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
richi b schrieb:
Hallo zusammen,
im April geht meine Praxis in neue Hände. Der Kollege ist bis dato bei mir angestellt.
Alle Verordnungen, die nicht im März beendet werden können müssen ja abgerechnet werden, da ab April ja ein neues IK Zeichen greift.
D.h. aber, dass einige laufende Verordnungen abgebrochen, bzw. vorzeitig abgerechnet werden müssen.
Wie habt Ihr das gelöst oder welche Vorschläge gibt es noch? Gerne auch per PN.
Danke.
Gruß
Richi
Gefällt mir
Gruß
Richi
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
richi b schrieb:
Holla, da bin ich aber überrascht, dass da die KK mitgespielt hat. War das incl. AOK und wie lange ist das her?
Gruß
Richi
Normal gilt -> Abbruch und unter neuem IK neu beginnen - ein sauberer Schnitt.
Sonst musst du jede Kasse fragen wie sie es haben will.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
welches BL?
Normal gilt -> Abbruch und unter neuem IK neu beginnen - ein sauberer Schnitt.
Sonst musst du jede Kasse fragen wie sie es haben will.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
C. DBO schrieb:
Dass ist jetzt schon ein paar Jahre her, aber kürzlich habe ich ein Kind von einer Kollegin übernommen weil die Eltern nach 2 TE einen Praxiswechsel wollten. Wir haben es ebenso gelöst und keine Probleme gehabt. Bei einer Praxisabgabe mit vielen Patienten ist allerdings tatsächlich ein sauberer Schnitt mit neuer VO das unkompliziertere. Mit der AOK habe ich hier tatsächlich kaum Probleme. Es gibt nur ein, zwei Punkte, aber auf die kann ich mich einstellen. Erstaunlich aber wahr.
"Sofern im begründeten Ausnahmefall Leistungen von zwei verschiedenen Praxen abgegeben werden (z.B. Praxisübernahme), ist nach Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse die zweite Abrechnung mittels einer Verordnungskopie möglich. Dies ist auf den beiden Verordnungen (Original und Kopie) entsprechend zu dokumentieren. Die Unterschriften des Versicherten über den Empfang der Leistungen sind jeweils im Original erforderlich."
Haben wir selbst vor zwei Jahren so problemlos durchgeführt - nach Rücksprache auch mit dem VdEK Bayern, also mit allen Krankenkassen: Der alte Praxisinhaber rechnet seinen Anteil der Verordnungen normal ab - also z.B. mit 4 von 6 Behandlungen. Der neue Inhaber erhält eine beidseitige Kopie der Verordnung vom Vorbesitzer mit den bisher geleisteten Unterschriften, auf der die weiteren Unterschriften (also hier: 5+6) im Original vom Patienten geleistet werden. Die Zuzahlung beim neuen Inhaber ist dann nur der prozentuale Anteil ohne die Verordnungsblattgebühr von 10,- Euro.
Auf das Original der Verordnung hatten wir vor der Kopie einen Stempel aufgetragen: "Praxisübernahme: Wegen Übernahme der Praxis XY (IK: 1234567890) durch Frau ABC (IK: 0987654321) folgt eine zweite Abrechnung (vgl. §21 Abs. 1.4)"
Der Vorteil war, dass die "alten" Patienten, die selbstverständlich über die Praixsübernahme informiert wurden, einfach weiterkommen konnten. Wenn eine Neuausstellung einer weiteren Verordnung für die nicht genommenen Behandlungen erfolgen hätte sollen, hätten sicher einige Patienten auf diese einzelnen Therapien verzichtet. So wurden alle angefangenen Verordnungen auch weitergeführt und ohne eine einzige Rückfrage auch problemlos von den Kostenträgern bezahlt.
:sunglasses:
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Nora Weber schrieb:
Im Rahmenvertrag der RVO Bayern steht unter § 21 Abrechnung:
"Sofern im begründeten Ausnahmefall Leistungen von zwei verschiedenen Praxen abgegeben werden (z.B. Praxisübernahme), ist nach Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse die zweite Abrechnung mittels einer Verordnungskopie möglich. Dies ist auf den beiden Verordnungen (Original und Kopie) entsprechend zu dokumentieren. Die Unterschriften des Versicherten über den Empfang der Leistungen sind jeweils im Original erforderlich."
Haben wir selbst vor zwei Jahren so problemlos durchgeführt - nach Rücksprache auch mit dem VdEK Bayern, also mit allen Krankenkassen: Der alte Praxisinhaber rechnet seinen Anteil der Verordnungen normal ab - also z.B. mit 4 von 6 Behandlungen. Der neue Inhaber erhält eine beidseitige Kopie der Verordnung vom Vorbesitzer mit den bisher geleisteten Unterschriften, auf der die weiteren Unterschriften (also hier: 5+6) im Original vom Patienten geleistet werden. Die Zuzahlung beim neuen Inhaber ist dann nur der prozentuale Anteil ohne die Verordnungsblattgebühr von 10,- Euro.
Auf das Original der Verordnung hatten wir vor der Kopie einen Stempel aufgetragen: "Praxisübernahme: Wegen Übernahme der Praxis XY (IK: 1234567890) durch Frau ABC (IK: 0987654321) folgt eine zweite Abrechnung (vgl. §21 Abs. 1.4)"
Der Vorteil war, dass die "alten" Patienten, die selbstverständlich über die Praixsübernahme informiert wurden, einfach weiterkommen konnten. Wenn eine Neuausstellung einer weiteren Verordnung für die nicht genommenen Behandlungen erfolgen hätte sollen, hätten sicher einige Patienten auf diese einzelnen Therapien verzichtet. So wurden alle angefangenen Verordnungen auch weitergeführt und ohne eine einzige Rückfrage auch problemlos von den Kostenträgern bezahlt.
:sunglasses:
Gruß
Nora
vielen Dank. Das hört sich nachvollziehbar an. Ich werde mal bei der KK anfragen.
Gruß
Richi
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
richi b schrieb:
Hallo Nora,
vielen Dank. Das hört sich nachvollziehbar an. Ich werde mal bei der KK anfragen.
Gruß
Richi
also nochmal meinen Dank Nora. Ich habe nun die Bestätigung der KK. Läuft genauso wie Du es beschrieben hast.
Ich muss dies nicht einmal vorher anmelden sondern einfach mittels der Vorgehensweise abrechnen.
Gruß
Richi
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
richi b schrieb:
Guten Morgen,
also nochmal meinen Dank Nora. Ich habe nun die Bestätigung der KK. Läuft genauso wie Du es beschrieben hast.
Ich muss dies nicht einmal vorher anmelden sondern einfach mittels der Vorgehensweise abrechnen.
Gruß
Richi
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
C. DBO schrieb:
VO kopieren, Original abrechne und mit Akzeptanz der Kasse können die restlichen TE über die Kopie abgerechnet werden. So habe ich ca. 20 Patienten einer anderen Praxis problemlos übernommen. Die Kollegin hat mit den Kassen telefoniert und die Genehmigung erhalten.
Mein Profilbild bearbeiten