Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
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Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
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mein Chef hat mir seine Praxis angeboten zu übernehmen. Nun stellt sich mir die Frage wie läuft das mit den laufenden Rezepten. Abgerechnet wird immer Monatsmitte, ich könnte die Praxis zum 1.1. übernehmen wie ist das nun mit den Rezepten die ab 16.12. in die Praxis kommen bzw Rezepte mit 10 oder mehr Behandlungen die länger als 3 Wochen dauern.? Darf ich die dann Mitte Januar schon mit abrechnen als neuer Eigentümer oder darf ich erst die Rezepte abrechnen die ab 1.1. also mit Beginn der eigenen Selbständigkeit in die Praxis kommen?
VG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo
mein Chef hat mir seine Praxis angeboten zu übernehmen. Nun stellt sich mir die Frage wie läuft das mit den laufenden Rezepten. Abgerechnet wird immer Monatsmitte, ich könnte die Praxis zum 1.1. übernehmen wie ist das nun mit den Rezepten die ab 16.12. in die Praxis kommen bzw Rezepte mit 10 oder mehr Behandlungen die länger als 3 Wochen dauern.? Darf ich die dann Mitte Januar schon mit abrechnen als neuer Eigentümer oder darf ich erst die Rezepte abrechnen die ab 1.1. also mit Beginn der eigenen Selbständigkeit in die Praxis kommen?
VG
MfG
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Tempelritter schrieb:
ein Weg ist das Splitting oder das Abbrechen und Abrechnen aller RZ und ab dem 1.1. Neubeginn.
Abbrechen würde ich nicht, weil die Patienten den Aufwand mit neuen Verordnungen kurz nach Neujahr haben und die Ärzte ggf. sauer werden, wenn sie einen Patienten zu oft im Quartal sehen.
Ich hab - nach Rücksprache mit den Kassen alles gesplittet. Original wird abgerechnet, Kopie rechnet der neue Inhaber ab. Hinten auf der Verordnung (Original und Kopie) vermerken, alter IK und neuer IK. Das macht am Ende weniger Ärger mit der Abrechnung.
Aufwendig wäre nur die Zuzahlungssplittung im Verhältnis zu den Summen, um die es geht. Ich hab irgendwann - etwa zwei Wochen vorher - aufgehört, Zuzahlungen zu ziehen und die offenen Forderungen dem Nachfolger gelassen. Das kommt in etwa hin.
Ist ein nerviger Prozess, weil man an vieles denken muss. Viel Erfolg!
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Xela schrieb:
Zwei Monate? Klingt sehr optimistisch, weil dann absolut nichts bei der Neuzulassung schief gehen darf.
Abbrechen würde ich nicht, weil die Patienten den Aufwand mit neuen Verordnungen kurz nach Neujahr haben und die Ärzte ggf. sauer werden, wenn sie einen Patienten zu oft im Quartal sehen.
Ich hab - nach Rücksprache mit den Kassen alles gesplittet. Original wird abgerechnet, Kopie rechnet der neue Inhaber ab. Hinten auf der Verordnung (Original und Kopie) vermerken, alter IK und neuer IK. Das macht am Ende weniger Ärger mit der Abrechnung.
Aufwendig wäre nur die Zuzahlungssplittung im Verhältnis zu den Summen, um die es geht. Ich hab irgendwann - etwa zwei Wochen vorher - aufgehört, Zuzahlungen zu ziehen und die offenen Forderungen dem Nachfolger gelassen. Das kommt in etwa hin.
Ist ein nerviger Prozess, weil man an vieles denken muss. Viel Erfolg!
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Tempelritter schrieb:
eine Rücksprache mit den Kassen sollte immer erfolgen. Ich kenne Kollegen in BW, die bei der Übernahme die RZ abbrechen und abrechnen mussten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
danke für eure infos.....ich werde morgen gleich mal die kk befragen....zwecks splitting
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ali schrieb:
Auch wg. Dauer und Prozedere der Zulassung würd ich mit den plauschen...
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Ingo Friedrich schrieb:
Ab 1.1.ist eine neue Zulassung fällig mit der du dann abrechnest. Die laufenden Rezepte vorher können durch den alten Chef bis 31.12. abgerechnet werden. Man splittet die Rezepte einfach zum Stichtag und fertig. Stellt kein Problem dar. Vor drei Monaten erst so durchgeführt.
MfG
Zum Stichtag wird ALLES auf den alten PI abgerechnet, Verordnungen die nicht abgeschlossen sind werden kopiert und werden ganz normal weiter abgearbeitet und die Kopie bei abgeschlossener Behandlung vom neuen PI abgerechnet mit
dem Hinweis, daß die Original-VO am ... von ... abgerechnet wurde und die jetzige Abrechnung aufgrund eines PI-Wechsels erfolgt.
Ob dies auf jedem Rezept separat vermerkt werden muß, glaube ich nicht. Der Abrechnung wird ein vorgefertigtes Begleitschreiben beigefügt und fertig!
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[...]
Ob dies auf jedem Rezept separat vermerkt werden muß, glaube ich nicht. Der Abrechnung wird ein vorgefertigtes Begleitschreiben beigefügt und fertig!
Mit "Glauben" wäre ich bei einigen zehntausend Euro vorsichtig. Die reißen ein empfindliches Loch in die Kasse wenn sie nicht überwiesen werden ;)
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Papa Alpaka schrieb:
ThomasA schrieb am 3.11.16 00:16:
[...]
Ob dies auf jedem Rezept separat vermerkt werden muß, glaube ich nicht. Der Abrechnung wird ein vorgefertigtes Begleitschreiben beigefügt und fertig!
Mit "Glauben" wäre ich bei einigen zehntausend Euro vorsichtig. Die reißen ein empfindliches Loch in die Kasse wenn sie nicht überwiesen werden ;)
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ThomasA schrieb:
geht ganz einfach:
Zum Stichtag wird ALLES auf den alten PI abgerechnet, Verordnungen die nicht abgeschlossen sind werden kopiert und werden ganz normal weiter abgearbeitet und die Kopie bei abgeschlossener Behandlung vom neuen PI abgerechnet mit
dem Hinweis, daß die Original-VO am ... von ... abgerechnet wurde und die jetzige Abrechnung aufgrund eines PI-Wechsels erfolgt.
Ob dies auf jedem Rezept separat vermerkt werden muß, glaube ich nicht. Der Abrechnung wird ein vorgefertigtes Begleitschreiben beigefügt und fertig!
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