Werde Teil eines großartigen
Teams! Jetzt neu auch in
Stuttgart-Stammheim, mit der
Chance, eine neue Niederlassung mit
aufzubauen. Wir suchen Dich als
Physiotherapeuten in Voll- oder
Teilzeit in einer unserer 5 Praxen
in Ludwigsburg-Neckarweihingen,
Kornwestheim, Markgröningen und
Stuttgart-Hausen und
Stuttgart-Stammheim. Wir sind ein
engagiertes Team, bestehend aus
Physiotherapeuten und
Empfangsmitarbeitern mit
langjähriger Erfahrung und einem
großen Behandlungsspektrum. Unsere
Schwerpunkte...
Teams! Jetzt neu auch in
Stuttgart-Stammheim, mit der
Chance, eine neue Niederlassung mit
aufzubauen. Wir suchen Dich als
Physiotherapeuten in Voll- oder
Teilzeit in einer unserer 5 Praxen
in Ludwigsburg-Neckarweihingen,
Kornwestheim, Markgröningen und
Stuttgart-Hausen und
Stuttgart-Stammheim. Wir sind ein
engagiertes Team, bestehend aus
Physiotherapeuten und
Empfangsmitarbeitern mit
langjähriger Erfahrung und einem
großen Behandlungsspektrum. Unsere
Schwerpunkte...
habe einen Patienten von der AOK Rheinland/Hamburg. Behandlung findet in Berlin statt, Abrechnung ergo auch in Berlin.
Welchen Vergütungstarif setzte ich da an? Den der AOK Nordost oder den der AOK Rheinland/Hamburg?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
habe einen Patienten von der AOK Rheinland/Hamburg. Behandlung findet in Berlin statt, Abrechnung ergo auch in Berlin.
Welchen Vergütungstarif setzte ich da an? Den der AOK Nordost oder den der AOK Rheinland/Hamburg?
Gefällt mir
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
...nicht nur die Sätze sondern auch alles andere von Deinen RV...(z.B. Fristen)
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Am Ort der Niederlassung, sofern man so weit geht, die Leistungserbringereigenschaft ernsthaft mit einer tatsächlichen Selbstständigkeit zu verbändeln, werden keine Vergütungen/ Verträge für bzw. " über " andere Gebiete geschlossen. Selbstredend schon garnicht für Patienten, die noch nicht einmal einer Kasse angehören, welche zum ortsansässigem Kassenlandesverband zugehörig betrachtet werden könnten ( wenn AOK Nord Ost versichert ).
Hier im Beispiel gilt weder der rh. pf. RV ( für Berlin; für Patient anderes Kassenlandesverbandes ) und natürlich auch keinerlei Vergütungsmodalität.
Praktisch betrachtet wird therapeutengerecht rechtsgrundlagenlos und therapeutenzufrieden selbstredend die Vergütung des Niederlassungsortes getahlt- eine Rechtsgrundlage existiert dortfür weder gesetzlich und schon garnicht vertraglich ( RV ohnehin nicht ).
Betrachtete man dieserlei Therapeutenselbstverständlichkeiten juristisch, stellt sich die Frage, weshalb ein niedergelassener PT aus R.Pf. in Berlin eine höhere Vergütung erhält als eine berliner Praxis von nebenan. Der Ort der Leistung Berlin sei und die Praxisherkunft über die Vergütungshöhe entscheidet.
Wenn PI aus Berlin kommt würde rechtsgrundlagenlos, ganz besonders vertragslos, die berliner Vergütung bezahlt werden.
Ein berliner PI verfügt in aller Regel über keinerlei Vertrags- Vergütungsposition, welche bei rh.pf. Patienten gelten. Die entsprechenden Kassen setzen die Bedingungen/ Vergütungen für die Versicherten fest, deren Kasse von dem jeweiligen Kassenlandesverband vertreten werden.
Soweit mir bekannt unterhält kein berliner PT vertragliche Beziehungen über AOK Patienten als welche der AOK Nord Ost selbst.
Die AOK Nord Ost schliesst mit niemanden Verträge irgendeiner Art über kasenfremde Patienten.
Grundsätzlich gilt SGB sowie die HMR/ der HMK, fehlt es an dortigen Regelungen, wird auf BGB gegriffen ( nicht einaml auf RV ).
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
webpt schrieb:
Du hast unterstellt, dass der PI aus R- Pf. kommt. Darauf deutet zwar nichts hin, daraufhin, dass PI untypischerweise hier aus R Pf sei:
Am Ort der Niederlassung, sofern man so weit geht, die Leistungserbringereigenschaft ernsthaft mit einer tatsächlichen Selbstständigkeit zu verbändeln, werden keine Vergütungen/ Verträge für bzw. " über " andere Gebiete geschlossen. Selbstredend schon garnicht für Patienten, die noch nicht einmal einer Kasse angehören, welche zum ortsansässigem Kassenlandesverband zugehörig betrachtet werden könnten ( wenn AOK Nord Ost versichert ).
Hier im Beispiel gilt weder der rh. pf. RV ( für Berlin; für Patient anderes Kassenlandesverbandes ) und natürlich auch keinerlei Vergütungsmodalität.
Praktisch betrachtet wird therapeutengerecht rechtsgrundlagenlos und therapeutenzufrieden selbstredend die Vergütung des Niederlassungsortes getahlt- eine Rechtsgrundlage existiert dortfür weder gesetzlich und schon garnicht vertraglich ( RV ohnehin nicht ).
Betrachtete man dieserlei Therapeutenselbstverständlichkeiten juristisch, stellt sich die Frage, weshalb ein niedergelassener PT aus R.Pf. in Berlin eine höhere Vergütung erhält als eine berliner Praxis von nebenan. Der Ort der Leistung Berlin sei und die Praxisherkunft über die Vergütungshöhe entscheidet.
Wenn PI aus Berlin kommt würde rechtsgrundlagenlos, ganz besonders vertragslos, die berliner Vergütung bezahlt werden.
Ein berliner PI verfügt in aller Regel über keinerlei Vertrags- Vergütungsposition, welche bei rh.pf. Patienten gelten. Die entsprechenden Kassen setzen die Bedingungen/ Vergütungen für die Versicherten fest, deren Kasse von dem jeweiligen Kassenlandesverband vertreten werden.
Soweit mir bekannt unterhält kein berliner PT vertragliche Beziehungen über AOK Patienten als welche der AOK Nord Ost selbst.
Die AOK Nord Ost schliesst mit niemanden Verträge irgendeiner Art über kasenfremde Patienten.
Grundsätzlich gilt SGB sowie die HMR/ der HMK, fehlt es an dortigen Regelungen, wird auf BGB gegriffen ( nicht einaml auf RV ).
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Andi 72 schrieb:
Maßgeblich für die Abrechnung ist der Satz der Region, in der Du Dich niedergelassen hast.
Mein Profilbild bearbeiten