Wir suchen Verstärkung für unser
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Die seit Jahren im Kölner Süden
etablierte, inhabergeführte
„Praxis für Physiotherapie Ewa
Schreier“ sucht ab sofort
Teamverstärkung (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit im Kölner Süden,
Unter den Ulmen 5. Unsere
Räumlichkeiten liegen im Stadtteil
Marienburg und sind auch mit
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hervorragend zu erreichen. Unsere
kleinen und großen Patienten
schätzen unsere Empathie, unser
Fachwissen, unsere
Behandlungserfolge und unser...
Team!
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meine Praxis überlegt, ob sie die Kassenzulassung für KGG abgibt. Kennt sich damit jemand aus wie man es macht, wie lange sowas dauert usw.?
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M83Axel schrieb:
Servus zusammen,
meine Praxis überlegt, ob sie die Kassenzulassung für KGG abgibt. Kennt sich damit jemand aus wie man es macht, wie lange sowas dauert usw.?
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Wonderwoman schrieb:
Wieso muss man die abgeben? Lass sie doch einfach ruhen...
wieso denn das? Ich dachte immer, damit kann man mehr Selbstzahler rekrutierten?
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
(hab keine KGG-Zulassung und dadurch keinen Vergleich)
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M83Axel schrieb:
Die Selbstzahler bleiben ja, der kleine Raum mit mind. 20qm wird nur aufgelöst. Der große Raum bleibt als Gymnastikraum mit Geräten drinnen.
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Achilles2 schrieb:
Hallo M63Axel,
wieso denn das? Ich dachte immer, damit kann man mehr Selbstzahler rekrutierten?
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
(hab keine KGG-Zulassung und dadurch keinen Vergleich)
Die dahinterstehende Frage ist einfach: Brauchst du eine Umkehrmöglichkeit oder bist du dir mit deinem Plan sicher?
(dir traue ich zu weit genug zu denken das diese Frage nicht hier diskutiert werden braucht)
-----Zur "Rückgabe"-----
Sehr geehrte GKV,
ab dem St. Nimmerleinstag wird meine Praxis mit dem IK 123456789 die räumlichen Voraussetzungen für die Abgabe der Leistung "KGG" nicht mehr erfüllen. Mir ist bekannt das ich sobald die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind nicht mehr berechtigt bin die Leistung "KGG" gemäß Leistungsbeschreibung [Daten der Leistungsbeschreibungsvereinbarung] im Rahmenvertrag [Heilmittel/Physiotherapie, gültig seit ...] zu erbringen.
mit freundlichen Grüßen/leckt's mich doch am Allerwertesten,
Axel
...vermutlich wirst du eine Bestätigung/ein Bedauernsschreiben erhalten aber nichts weiter davon hören. Du wirst ab dem genannten Datum auch keine Terminvereinbarungsanrufe der GKVen mehr Erhalten. Dafür aber gehörigen Ärger wenn du aus Versehen eine nach dem genannten Datum erbrachte KGG-Leistung abrechnen solltest... ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Wonderwomans Frage ist strategisch berechtigt; eine "ruhende" Zulassung ist im Bedarfsfall leichter zu reaktivieren als eine "abgegebene".
Die dahinterstehende Frage ist einfach: Brauchst du eine Umkehrmöglichkeit oder bist du dir mit deinem Plan sicher?
(dir traue ich zu weit genug zu denken das diese Frage nicht hier diskutiert werden braucht)
-----Zur "Rückgabe"-----
Sehr geehrte GKV,
ab dem St. Nimmerleinstag wird meine Praxis mit dem IK 123456789 die räumlichen Voraussetzungen für die Abgabe der Leistung "KGG" nicht mehr erfüllen. Mir ist bekannt das ich sobald die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind nicht mehr berechtigt bin die Leistung "KGG" gemäß Leistungsbeschreibung [Daten der Leistungsbeschreibungsvereinbarung] im Rahmenvertrag [Heilmittel/Physiotherapie, gültig seit ...] zu erbringen.
mit freundlichen Grüßen/leckt's mich doch am Allerwertesten,
Axel
...vermutlich wirst du eine Bestätigung/ein Bedauernsschreiben erhalten aber nichts weiter davon hören. Du wirst ab dem genannten Datum auch keine Terminvereinbarungsanrufe der GKVen mehr Erhalten. Dafür aber gehörigen Ärger wenn du aus Versehen eine nach dem genannten Datum erbrachte KGG-Leistung abrechnen solltest... ;)
Ab Deiner Mitteilung an die Kassen, dass diese Leisttungserbringung wegfällt, wär es sozusagen ab dem von Dir festgelegten Zeitpunkt eben so, ist also nicht zu beantragen. Wäre es überdies überhaupt möglich, dies zu beantragen, würde das nämlich gleichzeitig bedeuten, dass die Kassen ablehnen könnten.
Evtl. könnte es aber kritisch sein, wenn Du den jetzigen KGG- Raum ( also ja mindest. 30 qm ) zum Gymnastikgruppenraum umfunktionierst, der " 20 qm- Charakter " müsste schliesslich vorhanden sein/ bleiben/ entstehen. Und das dürfte mitunter eher zu thematisieren sein ( von Deiner Praxis ) ?
Praktisch löst Du doch aber den zulassungsvoraussetzenden 20 qm Raum auf, was als solches mit der KGG- Abrechnungsberechtigung nichts zutun hat ? Bzw. Du die KGG- Position bei der Praxisumgestaltung ohnehin loswerden willst ?
Die Kassen werden sicherlich davon ausgehen ( und das werden sie ), dass der 30 qm KGG- Raum auch gleichzeitig der zulassungsvoraussetzende 20 qm Raum in einem sei. Bzw. dies die tatsächliche Konstruktion sei und die Position KGG " geopfert " wird ?
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webpt schrieb:
Es ginge in solchem Falle nicht um Zulassung sondern um " Einzelheiten der Versorgung bzw. Abrechnungsberechtigungen ". Die Zulassung betrifft es nicht, es gibt keine Zulassung für KGG oder dgl. .
Ab Deiner Mitteilung an die Kassen, dass diese Leisttungserbringung wegfällt, wär es sozusagen ab dem von Dir festgelegten Zeitpunkt eben so, ist also nicht zu beantragen. Wäre es überdies überhaupt möglich, dies zu beantragen, würde das nämlich gleichzeitig bedeuten, dass die Kassen ablehnen könnten.
Evtl. könnte es aber kritisch sein, wenn Du den jetzigen KGG- Raum ( also ja mindest. 30 qm ) zum Gymnastikgruppenraum umfunktionierst, der " 20 qm- Charakter " müsste schliesslich vorhanden sein/ bleiben/ entstehen. Und das dürfte mitunter eher zu thematisieren sein ( von Deiner Praxis ) ?
Praktisch löst Du doch aber den zulassungsvoraussetzenden 20 qm Raum auf, was als solches mit der KGG- Abrechnungsberechtigung nichts zutun hat ? Bzw. Du die KGG- Position bei der Praxisumgestaltung ohnehin loswerden willst ?
Die Kassen werden sicherlich davon ausgehen ( und das werden sie ), dass der 30 qm KGG- Raum auch gleichzeitig der zulassungsvoraussetzende 20 qm Raum in einem sei. Bzw. dies die tatsächliche Konstruktion sei und die Position KGG " geopfert " wird ?
Das geht dann auch nicht mehr, weill KGG Zulassung dazu zwingend notwendig.
:sunglasses:
gr
claus
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Veronika schrieb:
Das Problem ergibt sich dann, wenn Ihr D1 abrechnen wollt.
Das geht dann auch nicht mehr, weill KGG Zulassung dazu zwingend notwendig.
:sunglasses:
gr
claus
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