Wir suchen DICH als
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
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Heilmittelpraxis für
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Da ich nun aber wieder eine ewige Diskussion mit Patienten hatte, wollte ich nochmal wissen, ob Reha genauso wie ein Krankenhausbesuch zu werten ist, der länger als 14 Tage ist oder ob eine Reha, ein genereller Abbruchsgrund ist bzw. als ganz normale begründbare Pause gewertet werden darf. Ich hab eigentlich auch keine Lust auf sinnloses Widerspruchsschreiben mit Syntela, wenn die das gleich mal wieder als Grund nehmen Leistungen abzusetzen.
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physiox100 schrieb:
Ich wollt mich hier nochmal rückversichern, was denn die offiziellen Regeln sind, wenn der Patient eine Reha zwischendrin besucht. Bisher sind wir immer so gefahren, dass wir Rezepte abgebrochen haben.
Da ich nun aber wieder eine ewige Diskussion mit Patienten hatte, wollte ich nochmal wissen, ob Reha genauso wie ein Krankenhausbesuch zu werten ist, der länger als 14 Tage ist oder ob eine Reha, ein genereller Abbruchsgrund ist bzw. als ganz normale begründbare Pause gewertet werden darf. Ich hab eigentlich auch keine Lust auf sinnloses Widerspruchsschreiben mit Syntela, wenn die das gleich mal wieder als Grund nehmen Leistungen abzusetzen.
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die neue schrieb:
eine Reha ist ein genereller Abbruchsgrund, da anschließend ein Arzt feststellen muß, ob Krankengymnastik noch weiterhin verschrieben werden muß.
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