Hallo - falls Du Lust hast, im
schönen Mainz Gonsenheim in einer
modernen Praxis mit freundlichem
Ambiente zu arbeiten, freuen wir
uns auf ein Treffen!
Wir bieten Dir Supervisionen,
Fortbildungen, Sommer- und
Winterevents, sind digitalisiert
und verfügen über
Rezeptionskräfte.
Bei uns hast Du tolle und
vielseitige Patienten (Ortho,
Neuro, Trauma, Sport, Geriatrie,
uvm)
Da auch Osteopath/innen bei uns
arbeiten, gibt es tolle
Möglichkeiten für einen
interdisziplinären Austausch.
Unsere T...
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Sind Krankenhausaufenthalte über 14 Tage und länger sowie Reha-Aufenthalte feste Abbruchsgründe?
Wir haben bisher immer die Rezepte abgebrochen und den Patienten mitgeteilt, dass er sich beim Arzt ein neues Rezept holen muss. Es kann ja sein, dass es den Behandlungsgrund nicht mehr gibt bzw. der Patient auf die Symptomatik nicht mehr behandelt werden darf.
Oder kann man einfach die Pause mit K für Krankheit begründen und weitermachen?
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physiox100 schrieb:
Als ich mich vor einigen Jahren in die Abrechnung eingearbeitet hatte, gab es auf der AOK-Seite noch so eine Art Quiz rund um den Rahmenvertrag. Da war die Rede davon, dass Rezepte abgebrochen werden müssen, wenn Patienten 14 Tage am Stück im Krankenhaus waren. Nun gehe ich aus aktuellem Anlass wieder mal durch die Verträge und finde zwar die 14 Tage Regel, die aber mit den Ausnahmen umgegangen werden können und mir stellt sich die Frage:
Sind Krankenhausaufenthalte über 14 Tage und länger sowie Reha-Aufenthalte feste Abbruchsgründe?
Wir haben bisher immer die Rezepte abgebrochen und den Patienten mitgeteilt, dass er sich beim Arzt ein neues Rezept holen muss. Es kann ja sein, dass es den Behandlungsgrund nicht mehr gibt bzw. der Patient auf die Symptomatik nicht mehr behandelt werden darf.
Oder kann man einfach die Pause mit K für Krankheit begründen und weitermachen?
Rehaaufenthalte dagegen sind zwar eigentlich auch krankheitsbedingt - hier kenne ich aber auch, dass dies nicht unter das (streng genommene) "K" fällt. Aber auch das "F" für Urlaub passt nicht - wir brechen hier üblicherweise ab.
Gruß
Nora
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Bei Krankenhausaufenthalt schreibe ich auch nur K - wenn er allerdings länger als 3-4 Wochen dauert, dann breche ich schon aus organisatorischen Gründen ab.
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Susulo schrieb:
Das ergibt ja auch Sinn, da bei einer Reha das Ziel ist, den bestehenden Krankheitszustand zu verändern und danach die Therapieindikation entweder wegfällt oder aber eine andere, neue ist.
Bei Krankenhausaufenthalt schreibe ich auch nur K - wenn er allerdings länger als 3-4 Wochen dauert, dann breche ich schon aus organisatorischen Gründen ab.
...........
Bei Krankenhausaufenthalt schreibe ich auch nur K - wenn er allerdings länger als 3-4 Wochen dauert, dann breche ich schon aus organisatorischen Gründen ab.
Unbedingt die Rahmenverträge prüfen: bei uns (NRW) darf ich AOK-Rezepte im Gegensatz zu den VDEK-Rezepten nur 4 Wochen unterbrechen
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die neue schrieb:
Susulo schrieb am 9.3.18 12:45:
...........
Bei Krankenhausaufenthalt schreibe ich auch nur K - wenn er allerdings länger als 3-4 Wochen dauert, dann breche ich schon aus organisatorischen Gründen ab.
Unbedingt die Rahmenverträge prüfen: bei uns (NRW) darf ich AOK-Rezepte im Gegensatz zu den VDEK-Rezepten nur 4 Wochen unterbrechen
Wobei ich wie gesagt selbst 30 Tage viel zu lange finde und im Normalfall schon allein deshalb abbreche, weil ich zwischendurch mal Geld sehen will. Manchmal "passiert" es aber einfach (erst jetzt wieder 1x Ferien, Woche drauf Kind krank, nochmal Woche später mein Auto nicht angesprungen - ratz fatz 4 Wochen rum)
Gebe dir natürlich zu 100% Recht. RV kennen ist das A und O
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Susulo schrieb:
Ja, in BW ist einiges anders ... zumindest in der Logo. Habe schon sehr oft Unterbrechungen von ca 30 Tagen gehabt. Im RV steht bei uns keine Befristung. Also, schon, die 14 Tage, aber sobald es ein Kürzel gibt, steht nix mehr mit Begrenzung drin.
Wobei ich wie gesagt selbst 30 Tage viel zu lange finde und im Normalfall schon allein deshalb abbreche, weil ich zwischendurch mal Geld sehen will. Manchmal "passiert" es aber einfach (erst jetzt wieder 1x Ferien, Woche drauf Kind krank, nochmal Woche später mein Auto nicht angesprungen - ratz fatz 4 Wochen rum)
Gebe dir natürlich zu 100% Recht. RV kennen ist das A und O
Bleibt nur Name des Sachbearbeiters notieren und in Zukunft immer darauf berufen.
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physiox100 schrieb:
Hab gerade Mal mit der AOK BRB telefoniert, weil Patient jetzt 6 Wochen Lücke gehabt hätte nach Ausfall des Haupttherapeuten und Grippewelle. Bis 12 Wochen Unterbrechung wird nicht abgesetzt, wenn die Pause begründet ist.
Bleibt nur Name des Sachbearbeiters notieren und in Zukunft immer darauf berufen.
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Nora Weber schrieb:
Ein Krankenhausaufenthalt ist üblicherweise mit einer Krankheit begründet - also ja: hier (zumindest beim VdEK und vielen Rahmenverträgen der RVO) ein "K" als Unterbrechungsgrund angeben.
Rehaaufenthalte dagegen sind zwar eigentlich auch krankheitsbedingt - hier kenne ich aber auch, dass dies nicht unter das (streng genommene) "K" fällt. Aber auch das "F" für Urlaub passt nicht - wir brechen hier üblicherweise ab.
Gruß
Nora
Bei Rehaaufenthalte arbeiten wir mit Unterbrechungsbescheinigungen. Die muss/kann der Patient nach der
Reha vom Arzt unterschreiben lassen, dass die Behandlung weiterhin Sinn macht.
Auch wenn das Rezept dadurch länger als 4 Wochen unterbrochen ist, hab ich noch keine
Probleme mit den Krankenkassen bekommen.
bei Krankenhausaufenthalte reicht ein K. 28 Tage Regel beachten, notfalls abbrechen oder auch mit
Unterbrechnungsbescheinigung.
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Katerchen schrieb:
Hallo,
Bei Rehaaufenthalte arbeiten wir mit Unterbrechungsbescheinigungen. Die muss/kann der Patient nach der
Reha vom Arzt unterschreiben lassen, dass die Behandlung weiterhin Sinn macht.
Auch wenn das Rezept dadurch länger als 4 Wochen unterbrochen ist, hab ich noch keine
Probleme mit den Krankenkassen bekommen.
bei Krankenhausaufenthalte reicht ein K. 28 Tage Regel beachten, notfalls abbrechen oder auch mit
Unterbrechnungsbescheinigung.
Daraufhin haben wir beschlossen, konsequent nach 14 Tagen Unterbrechung jede VO abzubrechen.
Ist für die MA leichter zu merken und den Patienten gegenüber ein klare Linie.
Gruß
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Wir haben von der Abrechnungsstelle die Info bekommen, dass nach 14 Tagen Pause eine VO abgebrochen werden muss. Einige KK haben längere Fristen, dies sollten wir aber bei den jeweiligen KK selbst erfragen.
Daraufhin haben wir beschlossen, konsequent nach 14 Tagen Unterbrechung jede VO abzubrechen.
Ist für die MA leichter zu merken und den Patienten gegenüber ein klare Linie.
Gruß
Die längeren Fristen mit möglich Begründungen stehen im RV. Warum da nicht nachlesen und anwenden?
Das was du machst ist zum Nachteil deiner Patienten.
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morpheus-06 schrieb:
Brunhilde schrieb am 10.3.18 13:42:
Wir haben von der Abrechnungsstelle die Info bekommen, dass nach 14 Tagen Pause eine VO abgebrochen werden muss. Einige KK haben längere Fristen, dies sollten wir aber bei den jeweiligen KK selbst erfragen.
Daraufhin haben wir beschlossen, konsequent nach 14 Tagen Unterbrechung jede VO abzubrechen.
Ist für die MA leichter zu merken und den Patienten gegenüber ein klare Linie.
Gruß
Die längeren Fristen mit möglich Begründungen stehen im RV. Warum da nicht nachlesen und anwenden?
Das was du machst ist zum Nachteil deiner Patienten.
die Info mit den Unterbrechungsbescheinigungen haben wir sowohl von
den Krankenkassen als auch von der Abrechnungsstelle bekommen.
Wir entscheiden nach Absprache mit dem Patienten und des Arztes individuell wie wir vorgehen.
Bis 28 Tage Unterbrechung werden mit den entsprechenden Buchstaben gekennzeichnet.
Wie gesagt, bisher keinerlei Probleme
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Katerchen schrieb:
Hallo,
die Info mit den Unterbrechungsbescheinigungen haben wir sowohl von
den Krankenkassen als auch von der Abrechnungsstelle bekommen.
Wir entscheiden nach Absprache mit dem Patienten und des Arztes individuell wie wir vorgehen.
Bis 28 Tage Unterbrechung werden mit den entsprechenden Buchstaben gekennzeichnet.
Wie gesagt, bisher keinerlei Probleme
Bei mir im Rahmenvertrag steht ganz klar, dass bis zu 28 Tage unterbrochen werden darf (bei jeder Kasse) wenn
man es mit den Buchstaben F (Urlaub/Ferien), K (Krankheit) oder T (nach Absprache mit dem Arzt) versieht.
Bei anderen als oben genannte Unterbrechungsgründen ergänzt der Arzt die Heilmittelverordnung
unter Angabe des Datums, Stempel und erneuter Unterschrift entsprechend. (Unterbrechungsbescheinigung)
das mit einer Büroklammer an der Verordnung befestigt zur Abrechnung geht.
Wenn die Patienten jedesmal gleich nach 14 Tagen ein neues Rezept brauchen, müssen
sie ja auch mehr zuzahlen.
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Katerchen schrieb:
Welches Bundesland ist das?
Bei mir im Rahmenvertrag steht ganz klar, dass bis zu 28 Tage unterbrochen werden darf (bei jeder Kasse) wenn
man es mit den Buchstaben F (Urlaub/Ferien), K (Krankheit) oder T (nach Absprache mit dem Arzt) versieht.
Bei anderen als oben genannte Unterbrechungsgründen ergänzt der Arzt die Heilmittelverordnung
unter Angabe des Datums, Stempel und erneuter Unterschrift entsprechend. (Unterbrechungsbescheinigung)
das mit einer Büroklammer an der Verordnung befestigt zur Abrechnung geht.
Wenn die Patienten jedesmal gleich nach 14 Tagen ein neues Rezept brauchen, müssen
sie ja auch mehr zuzahlen.
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Brunhilde schrieb:
Wir haben von der Abrechnungsstelle die Info bekommen, dass nach 14 Tagen Pause eine VO abgebrochen werden muss. Einige KK haben längere Fristen, dies sollten wir aber bei den jeweiligen KK selbst erfragen.
Daraufhin haben wir beschlossen, konsequent nach 14 Tagen Unterbrechung jede VO abzubrechen.
Ist für die MA leichter zu merken und den Patienten gegenüber ein klare Linie.
Gruß
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Brunhilde schrieb:
Nun, lt. Abrechnungsstelle und den RV darf das Behandlungsintervall keine 14 Tage überschreiten. Alles darüber hinaus, soll gekennzeichnet werden. Da die KK die Unterbrechungszeiten bei uns unterschiedlich festgelegt haben und wir dadurch schon Absetzungen hatten, hat uns die Abrechnungsstelle dazu geraten.
wieviel müssen sich die MA denn merken?
AOK, IKK/BKK/Knappschaft, vdek und LKK. Das war es, je nach Bundesland und Kassenverhandlungsgemeinschaft.
Die Unterbrechungsregeln sollten ausgedruckt auf dem Schreibtisch liegen.
Ist auch immer wieder ein schönes Schulungsthema fürs interne Team.
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bettina464 schrieb:
Hallo Brunhilde,
wieviel müssen sich die MA denn merken?
AOK, IKK/BKK/Knappschaft, vdek und LKK. Das war es, je nach Bundesland und Kassenverhandlungsgemeinschaft.
Die Unterbrechungsregeln sollten ausgedruckt auf dem Schreibtisch liegen.
Ist auch immer wieder ein schönes Schulungsthema fürs interne Team.
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