Unsere Highlights: Das Zertifikat
in KGG zahlen wir dir gleich als
Einstieg. Das Zertifikat in
Manueller Therapie wäre von
Vorteil. Wenn du es noch nicht
hast, zahlen wir dir die
Weiterbildungskosten komplett!!
Betriebliche Altersvorsorge und
Jobrad sind bei uns
selbstverständlich.
Wir haben auch einige
Neuropatienten. So wäre ein
Zertifikat in Bobath oder PNF eine
sehr gute Alternative. Auch hierbei
unterstützen wir mit
Fortbildungstagen und großzügig
finanziell.
Wir sind ein nettes Tea...
in KGG zahlen wir dir gleich als
Einstieg. Das Zertifikat in
Manueller Therapie wäre von
Vorteil. Wenn du es noch nicht
hast, zahlen wir dir die
Weiterbildungskosten komplett!!
Betriebliche Altersvorsorge und
Jobrad sind bei uns
selbstverständlich.
Wir haben auch einige
Neuropatienten. So wäre ein
Zertifikat in Bobath oder PNF eine
sehr gute Alternative. Auch hierbei
unterstützen wir mit
Fortbildungstagen und großzügig
finanziell.
Wir sind ein nettes Tea...
Wird die Frist ab dem Tag des Eingangs der Daten per DFÜ berechnet oder zählt der Eingang der Originalrezepte und Urbelege bei der KK?
Woher weiß ich ab welchem Tag genau der Brief mit den Rezepten bei der KK / Abrechnungsstelle eingegangen ist?
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Maximilian Öller schrieb:
Wie wird die Zahlungsfrist durch KK geregelt?
Wird die Frist ab dem Tag des Eingangs der Daten per DFÜ berechnet oder zählt der Eingang der Originalrezepte und Urbelege bei der KK?
Woher weiß ich ab welchem Tag genau der Brief mit den Rezepten bei der KK / Abrechnungsstelle eingegangen ist?
Den genauen Tag kannst du wohl nur erfahren, wenn du jedes Mal per Einschreiben oder als Paket oder so schickst, da lässt sich das ja glaube ich nachvollziehen...
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Nubes88 schrieb:
Laut den Verträgen zählt der Tag, an dem alle Daten angekommen sind, also Papier und Rechnung per DFÜ.
Den genauen Tag kannst du wohl nur erfahren, wenn du jedes Mal per Einschreiben oder als Paket oder so schickst, da lässt sich das ja glaube ich nachvollziehen...
Ich mache die 40 € immer geltend, wenn es Absetzungen gibt. Da kann man nämlich leicht den Verzug feststellen, weil ja der Rest der Forderung bereits überwiesen wurde. Also müssen auch die Belege angekommen sein. :wink:
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Wonderwoman schrieb:
In der Regel zahlen die Kassen pünktlich.
Ich mache die 40 € immer geltend, wenn es Absetzungen gibt. Da kann man nämlich leicht den Verzug feststellen, weil ja der Rest der Forderung bereits überwiesen wurde. Also müssen auch die Belege angekommen sein. :wink:
Muss ich den Widerspruch an Optica oder an die KK richten und wer bezahlt die 40 € dann?
2. und wie verhält es sich wenn die Absetzung rechtmäßig war, Optica das jedoch bei der Vorabprüfung übersehen hat (z.B. Behandlungsunterbrechung länger als 28 Tage).?
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1. wie ist es denn , wenn ich mit Optica abrechne und es kommt eine unrechtmäßge Absetzung?
Muss ich den Widerspruch an Optica oder an die KK richten und wer bezahlt die 40 € dann?
2. und wie verhält es sich wenn die Absetzung rechtmäßig war, Optica das jedoch bei der Vorabprüfung übersehen hat (z.B. Behandlungsunterbrechung länger als 28 Tage).?
1. frag bei optica ob die den verzugsservice anbieten, evtl. haben die auch die passenden formulare. ansonsten bekommst du bei absetzungen immer irgendein schreiben, disem kannst du widersprechen und an die KKs mit der pauschale zurück schicken
2. je nach dem ob du den tarif mit dem service gebucht hast. wenn die das übersehen haben, dann haben die das zu deiner zufriedenheit zu regeln. im zweifelsfall auch mit den verzugskosten
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Alex Moro schrieb:
Heuberger schrieb am 28.7.19 11:41:
1. wie ist es denn , wenn ich mit Optica abrechne und es kommt eine unrechtmäßge Absetzung?
Muss ich den Widerspruch an Optica oder an die KK richten und wer bezahlt die 40 € dann?
2. und wie verhält es sich wenn die Absetzung rechtmäßig war, Optica das jedoch bei der Vorabprüfung übersehen hat (z.B. Behandlungsunterbrechung länger als 28 Tage).?
1. frag bei optica ob die den verzugsservice anbieten, evtl. haben die auch die passenden formulare. ansonsten bekommst du bei absetzungen immer irgendein schreiben, disem kannst du widersprechen und an die KKs mit der pauschale zurück schicken
2. je nach dem ob du den tarif mit dem service gebucht hast. wenn die das übersehen haben, dann haben die das zu deiner zufriedenheit zu regeln. im zweifelsfall auch mit den verzugskosten
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Heuberger schrieb:
1. wie ist es denn , wenn ich mit Optica abrechne und es kommt eine unrechtmäßge Absetzung?
Muss ich den Widerspruch an Optica oder an die KK richten und wer bezahlt die 40 € dann?
2. und wie verhält es sich wenn die Absetzung rechtmäßig war, Optica das jedoch bei der Vorabprüfung übersehen hat (z.B. Behandlungsunterbrechung länger als 28 Tage).?
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