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(Forderungen aus Vertragsleistungen können [...] nach Ablauf von 9 Kalendermonaten, gerechnet vom Ende des Monats, in dem sie abgeschlossen worden sind, nicht mehr erhoben werden. [...] Maßgeblich ist das Datum des Rechnungseingangs. Für verspätet eingehende Rechnungen besteht kein Vergütungsanspruch.
Der Rechnungseingang war ja noch rechtzeitig.
Steht irgendwo ganz genau, wie das definiert ist? Selbst wenn ich noch in der Frist bin, bei Überlastung der Postannahme bei der DAVASO wird nicht bezahlt.
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Schippi schrieb:
Wieso lasst ihr euch eigentlich 9 Monate Zeit für die Abrechnung???Und dann noch auf den letzten Drücker!!Hat das steuerliche Gründe?Warum keine Abrechnung alle 2-3Monate???
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Jutta Werner schrieb:
@Schippi Ne normalerweise warte ich nicht so lang. Aber bei seltenen BKKs lass ich schon mal die Rezepte liegen, um nicht nur 1 Rezept abzurechen.
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ali schrieb:
@Jutta Werner was spricht dagegen nur ein Rezept abzurechnen, zumal die Rezepte meist mit in einen anderen Umschlag gehen ?
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Problem beschreiben
Jutta Werner schrieb:
Hallo, ich habe tatsächlich knapp vor Ablauf der 9 Monate die Rechnung bei der DAVASO elektronisch gestellt. Der Eingang der Originalbelege wurde aber von der DAVASO eine Woche später angegeben. Wenn man also knapp abrechnet, würde ich die Originalbelege mit Sendungsverfolgung verschicken, sonst behaupten die einfach, es sei zu spät gewesen. Die haben Berge von Post und erfassen wohl nicht den Posteingang, sondern das Bearbeitungsdatum.
(Forderungen aus Vertragsleistungen können [...] nach Ablauf von 9 Kalendermonaten, gerechnet vom Ende des Monats, in dem sie abgeschlossen worden sind, nicht mehr erhoben werden. [...] Maßgeblich ist das Datum des Rechnungseingangs. Für verspätet eingehende Rechnungen besteht kein Vergütungsanspruch.
Der Rechnungseingang war ja noch rechtzeitig.
Steht irgendwo ganz genau, wie das definiert ist? Selbst wenn ich noch in der Frist bin, bei Überlastung der Postannahme bei der DAVASO wird nicht bezahlt.
Beweisbar nur mittels Sendungsverfolgung (Neu-Postsprech für Einschreiben/Rückschein). Wir versenden die elektronische Daten erst, wenn die Originalbelege bei der Post abgegeben wurden (in der Regel am Folgetag).
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Auf die Quittungen schreibe ich am Postschalter den Adressaten, damit ich im Notfall die Sendungsnummern zuordnen kann.
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pt ani schrieb:
Ich bringe sie am gleichen Tag zur Post, mit Einschreiben Einwurf (was der Postbote als eingeworfen bestätigt, ist rechtlich angekommen. Ein Unterschreiben des Rückscheines könnte theoretisch abgelehnt werden. Dann ist es nicht zugestellt. Das werden Davaso und Co. nicht tun, ist aber für andere Geschichten vielleicht mal interessant).
Auf die Quittungen schreibe ich am Postschalter den Adressaten, damit ich im Notfall die Sendungsnummern zuordnen kann.
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ali schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij wieso per Post erst später ? Zählt für das Zahlungsziel nicht eh der Eingang MLA ? Rg ist doch gar nicht mehr notwendig. Beim Einwurfeinschreiben ist der Zustelltag auch dokumentiert.
Papier braucht länger als die MLA. M.a.W., sogar wenn wir die MLA erst am nächsten Tag wegschicken, ist sie immer noch schneller da als die Schneckenpost. joy
Und unsere Verwaltungskräfte brauchen, aufgrund der schieren Menge an Rezepte, einen ganzen Tag am alles versandfertig zu machen. Dann können die bei Bedarf auch ruhig die MLA erst am nächsten Tag wegschicken falls die Arbeitszeit nicht mehr reicht. Die zuständige Kollegin fängt ohnehin immer um 06:30 an. Da ist es noch schön ruhig um das zu erledigen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali Nö, lese den BRV. Zahlungsfrist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen.
Papier braucht länger als die MLA. M.a.W., sogar wenn wir die MLA erst am nächsten Tag wegschicken, ist sie immer noch schneller da als die Schneckenpost. joy
Und unsere Verwaltungskräfte brauchen, aufgrund der schieren Menge an Rezepte, einen ganzen Tag am alles versandfertig zu machen. Dann können die bei Bedarf auch ruhig die MLA erst am nächsten Tag wegschicken falls die Arbeitszeit nicht mehr reicht. Die zuständige Kollegin fängt ohnehin immer um 06:30 an. Da ist es noch schön ruhig um das zu erledigen.
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Jutta Werner schrieb:
OK aber damit kannst du nur beweisen, dass Du es abgeschickt hast. Wenn etwas dazwischen kommt (Verzögerung, Verlust etc.) läuft die Frist auch ab. Denn den Zeitpunkt des Posteingangs legt die DAVASO fest. Eine unangenehme Firma eben.
Für interne Bearbeitungsvorgänge ab Zeitpunkt der Zustellung bist du nicht verantwortlich. Fristwahrend gilt ausschließlich die Zustellung. Das musst du und kannst du mit der Sendungsverfolgung be- und nachweisen.
Mann muss DAVASO nur ab und zu zurechtweisen. Und wenn es sein muss, eben über deren Auftraggeber / dein Vertragspartner. Und das ist die zuständige Kasse. DAVASO ist lediglich Erfüllungsgehilfe.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Jutta Werner Quatsch. Die Post dokumentiert mittels der Sendungsverfolgung rechtssicher das Datum der Zustellung bei der DAVOSO. Das hat vor jedem Gericht bestand.
Für interne Bearbeitungsvorgänge ab Zeitpunkt der Zustellung bist du nicht verantwortlich. Fristwahrend gilt ausschließlich die Zustellung. Das musst du und kannst du mit der Sendungsverfolgung be- und nachweisen.
Mann muss DAVASO nur ab und zu zurechtweisen. Und wenn es sein muss, eben über deren Auftraggeber / dein Vertragspartner. Und das ist die zuständige Kasse. DAVASO ist lediglich Erfüllungsgehilfe.
Wenn Verzögerung oder Verlust dazwischenkommen dokumentiert die Post keine Zustellung. Kann der Zusteller mangels scanbaren Strichcodes bei der Zustellung keine Zustellung dokumentieren.
Lasst euch nicht veräppeln.
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Papa Alpaka schrieb:
@Jutta Werner den Zeitpunkt des Posteingangs legt der Zusteller mittels Dokumentation der Zustellung fest, nicht DAVASO mit einem Posteingangsstempel fünf Tage nach dokumentierter Zustellung.
Wenn Verzögerung oder Verlust dazwischenkommen dokumentiert die Post keine Zustellung. Kann der Zusteller mangels scanbaren Strichcodes bei der Zustellung keine Zustellung dokumentieren.
Lasst euch nicht veräppeln.
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asima schrieb:
@pt ani genau so!👍
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asima schrieb:
Wegen der Davaso mache ich inzwischen ein Foto der frankierten Umschläge auf dem Posttresen! Die haben auch schon verschiedene Eingangstage aus dem gleichen Umschlag gezaubert…
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Louisa78 schrieb:
@asima Das mache ich tatsächlich auch so 🙈
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Problem beschreiben
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Rechnungseingang ist Zustellung durch den Postbote, so die gängige juristische Auffassung. Auch wenn Davaso gerne etwas anderes behauptet. Für interne Postabläufe bist du nicht verantwortlich.
Beweisbar nur mittels Sendungsverfolgung (Neu-Postsprech für Einschreiben/Rückschein). Wir versenden die elektronische Daten erst, wenn die Originalbelege bei der Post abgegeben wurden (in der Regel am Folgetag).
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