für unsere 3-köpfiges Team in
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Stehe kurz vor meiner ersten Abrechnung. Bekomme oft Rezepte mit der Frequenz 1-3 obwohl nach HMR die Frequenz 2 sein sollte. Bekomme ich die Rezepte erstattet wenn ich mich an 2 Behandlungen pro Woche halte.
Würde mich über eure Hilfe freuen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kollegen
Stehe kurz vor meiner ersten Abrechnung. Bekomme oft Rezepte mit der Frequenz 1-3 obwohl nach HMR die Frequenz 2 sein sollte. Bekomme ich die Rezepte erstattet wenn ich mich an 2 Behandlungen pro Woche halte.
Würde mich über eure Hilfe freuen.
kein Problem, du kannst entscheiden, ob du 1 x 2 x oder 3 x in der
Woche behandelst...
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physiokatze schrieb:
kein Problem, du kannst entscheiden, ob du 1 x 2 x oder 3 x in der
Woche behandelst...
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Dorit P. schrieb:
Die Frequenz im Heilmittelkatalog ist nur eine Empfehlung. Die Theorg Software meckert da auch immer rum, hatte deswegen auch schon bei AOK PLUS angerufen und dort noch mal nachgefragt- der Arzt darf die Frequenz selbst festlegen.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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> Aber nicht auf z. B. 1 x alle 2 Wochen. Bei einem Kollegen von
> mir wurde von einer Bkk das Rezept abgesetzt.
> Mit kollegialen Grüßen
> Achilles 2
auf welcher Grundlage wurde hier unberechtigt abgesetzt?
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morpheus-06 schrieb:
Achilles2 schrieb:
> Aber nicht auf z. B. 1 x alle 2 Wochen. Bei einem Kollegen von
> mir wurde von einer Bkk das Rezept abgesetzt.
> Mit kollegialen Grüßen
> Achilles 2
auf welcher Grundlage wurde hier unberechtigt abgesetzt?
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rudibam schrieb:
Deutsche BKK? Manche KK brauchen ein Schreiben vom Anwalt!
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Achilles2 schrieb:
Aber nicht auf z. B. 1 x alle 2 Wochen. Bei einem Kollegen von mir wurde von einer Bkk das Rezept abgesetzt.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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rudibam schrieb:
Sie sind aber nicht selbsständig! Fragen Sie ihren Chef!
Oder wird auch bei unterschreitung das Rezept nicht bezahlt ?
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2. Wenn es aufgrund von z.B. arbeitstätigen Montagen nicht möglich ist, dann das Rezept ändern lassen von 2x/W auf 1-2/W.
lg
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666 schrieb:
1. Würde ich in deinem Fall den Patti darauf aufmerksam machen, dass der Arzt eine Behandlung von 2x/W festgelegt hat, die je nach Krankheitsbild oftmals Sinn macht. Und der Patti sollte dann auch Zeit für seine Genesung einplanen.
2. Wenn es aufgrund von z.B. arbeitstätigen Montagen nicht möglich ist, dann das Rezept ändern lassen von 2x/W auf 1-2/W.
lg
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rudibam schrieb:
Warum?
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666 schrieb:
Siehe Athari, oder hab ich was falsch verstanden...boah die Hitzewelle... :grin:
> Oder wird auch bei unterschreitung das Rezept nicht bezahlt ?
- Ja es gibt Kassen, die auch bei Unterschreitung, der vom Arzt definierten Frequenz pro Woche, Verordnungen nicht bezahlen.
Lediglich Unterbrechungen gem. HMK und z.T. Rahmenverträgen (hier mit Begründung) werden akzeptiert, wenn der überwiegende Teil der Behandlungen gem. der vorgegebenen Frequenz, durchgeführt wurde.
Über die Rechtmäßigkeit solcher "Absetzungen" kann und sollte man allerdings streiten...
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Shakespeare schrieb:
Athari schrieb:
> Oder wird auch bei unterschreitung das Rezept nicht bezahlt ?
- Ja es gibt Kassen, die auch bei Unterschreitung, der vom Arzt definierten Frequenz pro Woche, Verordnungen nicht bezahlen.
Lediglich Unterbrechungen gem. HMK und z.T. Rahmenverträgen (hier mit Begründung) werden akzeptiert, wenn der überwiegende Teil der Behandlungen gem. der vorgegebenen Frequenz, durchgeführt wurde.
Über die Rechtmäßigkeit solcher "Absetzungen" kann und sollte man allerdings streiten...
Das sollte man!
Laut HMR und RV muss eine Behandlung innerhalb von 14 Tagen stattfinden, das rechtfertigt eine Unterschreitung der Frequenz!
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morpheus-06 schrieb:
"Über die Rechtmäßigkeit solcher "Absetzungen" kann und sollte man allerdings streiten..."
Das sollte man!
Laut HMR und RV muss eine Behandlung innerhalb von 14 Tagen stattfinden, das rechtfertigt eine Unterschreitung der Frequenz!
"An 666 kann keine Nachricht (mehr) gesendet werden"
prüfe mal deine Einstellungen
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morpheus-06 schrieb:
ich kann dir immer noch keine PN schicken
"An 666 kann keine Nachricht (mehr) gesendet werden"
prüfe mal deine Einstellungen
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Athari schrieb:
Ist es denn grundsätzlich richtig das man eine Frequenzangabe unterschreiten darf aber eben nicht überschreiten? Bei Unterschreitung weil z.b. Der Pat nur einmal die woche zeit hat und der arzt gern 2 mal hätte?
Oder wird auch bei unterschreitung das Rezept nicht bezahlt ?
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morgen kommt der Kollege zu mir in die Praxis zur Behandlung, dann kann ich ihm nochmal gezielt fragen, welche BKK das war. Der Kollege ist selbst seit über 20 Jahren selbstständig und war ganz schön genervt, weil die Mitarbei- terin, die den Patienten behandelte, sogar die Landessprache des Patienten konnte und er eigentlich nur das Rezept, so wie vom Arzt ausgestellt, eingesetzt hat.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
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Achilles2 schrieb:
Hallo morpheus-06,
morgen kommt der Kollege zu mir in die Praxis zur Behandlung, dann kann ich ihm nochmal gezielt fragen, welche BKK das war. Der Kollege ist selbst seit über 20 Jahren selbstständig und war ganz schön genervt, weil die Mitarbei- terin, die den Patienten behandelte, sogar die Landessprache des Patienten konnte und er eigentlich nur das Rezept, so wie vom Arzt ausgestellt, eingesetzt hat.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
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kerfi schrieb:
Die Frequenz (falls wir hier von Logopädie-VO reden) darf der Therapeut in Absprache mit dem Arzt auch selbst ändern, man muss es nur auf der Rückseite vermerken (Abweichung von der Frequenz). Ich würde in dem Fall den verordnenden Arzt anrufen.
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