Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abre...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abre...
was passiert denn jetzt, wenn die 6 Monate mit der gleichen Diagnose bzw Verordnungsfall um sind? Frühers bekamen die meisten ja 3 Rezepte u mussten dann 3 Monate warten, bis es wieder von vorn begann.
Vielen Dank schon mal.
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Der Arzt verschreibt die 6 Monate nichts. Jetzt hat der Patient entweder die Möglichkeit das zu akzeptieren, oder sein Glück bei einem anderen Arzt zu suchen. das sollte bis zur flächendeckenden Einführung der elektronischen P Akte möglich sein und wenn der Patient tatsächlich wie vorgesehen, Sperrmöglichkeit einzelner Daten hat, auch dauerhaft.
Der Arzt verschreibt trotzdem weiter und läuft wie früher Gefahr eines Regresses. Er muss anstelle auf dem Rezept jetzt in seiner Akte dokumentieren, warum er weiter verschrieben hat. Jetzt hat der Patient die Möglichkeit, sich eine Langfristgenehmigung bei der Kasse zu holen ( hierzu ermutige ich z.B. alle Patienten, deren Diagnose nicht gelistet ist, bei denen aber abzusehen ist, dass es ohne Therapie zur Verschlechterung kommt, z.B. Patienten mit Skoliose vor den Wachstumsschüben der Pubertät, die aber noch keine 20° haben, oder unter 70 jährige mit massiven Problemen...) oder seinem Arzt ggf. einen Regress zuzumuten.
Der Arzt wechselt die Diagnose, denn wer tatsächlich einen längeren Bedarf hat, hat meist auch mehrere Baustellen.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Es können verschiedene Szenarien auftreten:
Der Arzt verschreibt die 6 Monate nichts. Jetzt hat der Patient entweder die Möglichkeit das zu akzeptieren, oder sein Glück bei einem anderen Arzt zu suchen. das sollte bis zur flächendeckenden Einführung der elektronischen P Akte möglich sein und wenn der Patient tatsächlich wie vorgesehen, Sperrmöglichkeit einzelner Daten hat, auch dauerhaft.
Der Arzt verschreibt trotzdem weiter und läuft wie früher Gefahr eines Regresses. Er muss anstelle auf dem Rezept jetzt in seiner Akte dokumentieren, warum er weiter verschrieben hat. Jetzt hat der Patient die Möglichkeit, sich eine Langfristgenehmigung bei der Kasse zu holen ( hierzu ermutige ich z.B. alle Patienten, deren Diagnose nicht gelistet ist, bei denen aber abzusehen ist, dass es ohne Therapie zur Verschlechterung kommt, z.B. Patienten mit Skoliose vor den Wachstumsschüben der Pubertät, die aber noch keine 20° haben, oder unter 70 jährige mit massiven Problemen...) oder seinem Arzt ggf. einen Regress zuzumuten.
Der Arzt wechselt die Diagnose, denn wer tatsächlich einen längeren Bedarf hat, hat meist auch mehrere Baustellen.
Viele Grüße
Monika
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andreas82 schrieb:
Vielen Dank!
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andreas82 schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
was passiert denn jetzt, wenn die 6 Monate mit der gleichen Diagnose bzw Verordnungsfall um sind? Frühers bekamen die meisten ja 3 Rezepte u mussten dann 3 Monate warten, bis es wieder von vorn begann.
Vielen Dank schon mal.
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Casus schrieb:
Daran hat sich dann wie ich das lese grundsätzlich nichts großartiges geändert im Vergleich zu 2020 und früher, oder? Nur das eben EV und FV wegfallen..
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