Sie suchen? Wir auch!
Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
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was passiert denn jetzt, wenn die 6 Monate mit der gleichen Diagnose bzw Verordnungsfall um sind? Frühers bekamen die meisten ja 3 Rezepte u mussten dann 3 Monate warten, bis es wieder von vorn begann.
Vielen Dank schon mal.
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Der Arzt verschreibt die 6 Monate nichts. Jetzt hat der Patient entweder die Möglichkeit das zu akzeptieren, oder sein Glück bei einem anderen Arzt zu suchen. das sollte bis zur flächendeckenden Einführung der elektronischen P Akte möglich sein und wenn der Patient tatsächlich wie vorgesehen, Sperrmöglichkeit einzelner Daten hat, auch dauerhaft.
Der Arzt verschreibt trotzdem weiter und läuft wie früher Gefahr eines Regresses. Er muss anstelle auf dem Rezept jetzt in seiner Akte dokumentieren, warum er weiter verschrieben hat. Jetzt hat der Patient die Möglichkeit, sich eine Langfristgenehmigung bei der Kasse zu holen ( hierzu ermutige ich z.B. alle Patienten, deren Diagnose nicht gelistet ist, bei denen aber abzusehen ist, dass es ohne Therapie zur Verschlechterung kommt, z.B. Patienten mit Skoliose vor den Wachstumsschüben der Pubertät, die aber noch keine 20° haben, oder unter 70 jährige mit massiven Problemen...) oder seinem Arzt ggf. einen Regress zuzumuten.
Der Arzt wechselt die Diagnose, denn wer tatsächlich einen längeren Bedarf hat, hat meist auch mehrere Baustellen.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Es können verschiedene Szenarien auftreten:
Der Arzt verschreibt die 6 Monate nichts. Jetzt hat der Patient entweder die Möglichkeit das zu akzeptieren, oder sein Glück bei einem anderen Arzt zu suchen. das sollte bis zur flächendeckenden Einführung der elektronischen P Akte möglich sein und wenn der Patient tatsächlich wie vorgesehen, Sperrmöglichkeit einzelner Daten hat, auch dauerhaft.
Der Arzt verschreibt trotzdem weiter und läuft wie früher Gefahr eines Regresses. Er muss anstelle auf dem Rezept jetzt in seiner Akte dokumentieren, warum er weiter verschrieben hat. Jetzt hat der Patient die Möglichkeit, sich eine Langfristgenehmigung bei der Kasse zu holen ( hierzu ermutige ich z.B. alle Patienten, deren Diagnose nicht gelistet ist, bei denen aber abzusehen ist, dass es ohne Therapie zur Verschlechterung kommt, z.B. Patienten mit Skoliose vor den Wachstumsschüben der Pubertät, die aber noch keine 20° haben, oder unter 70 jährige mit massiven Problemen...) oder seinem Arzt ggf. einen Regress zuzumuten.
Der Arzt wechselt die Diagnose, denn wer tatsächlich einen längeren Bedarf hat, hat meist auch mehrere Baustellen.
Viele Grüße
Monika
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andreas82 schrieb:
Vielen Dank!
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andreas82 schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
was passiert denn jetzt, wenn die 6 Monate mit der gleichen Diagnose bzw Verordnungsfall um sind? Frühers bekamen die meisten ja 3 Rezepte u mussten dann 3 Monate warten, bis es wieder von vorn begann.
Vielen Dank schon mal.
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Casus schrieb:
Daran hat sich dann wie ich das lese grundsätzlich nichts großartiges geändert im Vergleich zu 2020 und früher, oder? Nur das eben EV und FV wegfallen..
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